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Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
WocHenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfate vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 10
FREITAG, den 9. April 1982
Nummer: 14
Örknti bekanntmachungen
e) Großholbach Dienstag, 13.4.1982 von 10.00-11.00 Uhr
Eichlokal: Bauhof Montabaur, Eichwiese für nachfolgende Gemeinden:
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neu hau sei den Ausbau der Coermanstraße öffentlich aus.
Leistungsumfang:
ca.
1.000 qm
bit.Straßenbau
ca.
400 qm
Verbundpflaster
ca.
170 lfdm
Wasserleitung ND 100
a) Montabaur
b) Horressen
c) Eigendorf
d) Bladernheim
e) Eschelbach
f) Boden
g) Niederelbert
h) Oberelbert
i) Ruppach-Goldh.
j) Neuhäusel
k) Eitelborn
l) Kadenbach
m) Simmern
n) Stahlhofen
o) Daubach
p) Untershausen
q) Hübingen
r) Gackenbach
s) Horbach
t) Holler
u) Welschneudorf
Mittwoch, 28.4.1982 von 8.30-10.30 Uhr Mittwoch, 28.4.1982 von 10.30-11.30 Uhr Mittwoch, 28.4.1982 von 10.30-11.30 Uhr Mittwoch, 28.4.1982 von 10.30-11.30 Uhr Mittwoch, 28.4.1982 von 10.30-11.30 Uhr Donnerstgg,29.4.82 von 8.30 - 9.30 Uhr Donnerstag, 29.4.82 von 8.30 - 9.30 Uhr Donnerstag, 29.4.82 von 8.30 - 9.30 Uhr Donnerstag, 29.4.82 von 9.30-10.30 Uhr Donnerstag, 29.4.82 von 9.30-10.30 Uhr Donnerstag, 29.4.82 von 10.30-11.30 Uhr Donnerstag, 29.4.82 von 10.30-11.30 Uhr Donnerstag, 29.4.82 von 10.30-11.30 Uhr
von 8.30-10.00 Uhr von 8.30-10.00 Uhr von 8.30-10.00 Uhr von 8.30-10.00 Uhr von 8.30-10.00 Uhr von 8.30-10.00 Uhr von 8.30-10.00 Uhr von 8.30-10.00 Uhr
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr.
9, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 40,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
DIENSTAG, der 27. April 1982, 10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzureichen.
Montabaur, den 30. März 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Mon tabaur Mangels, Bürgermeister
Durchführung der örtlichen Eichtage 1982
Nachstehend geben wir die Termine für die Nacheichung 1982 bekannt.
Eichlokal: Turnhalle Nentershausen für die Ortsgemeinden
a) Nentershausen Dienstag, 13.4.1982 von 9.00 -10.00 Uhr
b) Heilberscheid Dienstag, 13.4.1982 von 9.00 - 10.00 Uhr
c) Niedererbach Dienstag, 13.4.1982 von 10.00 - 11.00 Uhr
d) Girod Dienstag, 13.4.1982 von 10.00 -11.00 Uhr
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00 Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602 / 20411, Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver. bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. - Redaktionsschluß ist jeweils Montags 12.00 Uhr bei der Verba ndsaemeindeverwaitung.
KONTEN DER VERBANDSGEMEI'NDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57 251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BIZ 57052805) Volksbank Montobaur Nr. 108, (BtZ 57291000) Postscheckamt Fronkfurt/Moin Nr. 10800603.
Montag, 3.5.1982 Montag, 3.5.1982 Montag, 3.5.1982 Montag, 3.5.1982 Montag, 3.5.1982 Montag, 3.5.1982 Montag, 3.5.1982 Montag, 3.5.1982
Alle Gewerbetreibenden, die bei ihrer Tätigkeit Meßgeräte, Waagen und Gewichte verwenden und keine persönliche Aufforderung durch das Eichamt erhalten haben, unterliegen ebenfalls der Eichpflicht.
Außerdem verweisen wir darauf, daß die Besitzer feststehender Großwaagen verpflichtet sind, den Transport der Prüfgewichte zu den Waagen selbst zu übernehmen.
Die Abholung der Prüfgewichte ist mit dem Eichamt an der Nacheichstelle vorher zu vereinbaren. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Straßenreinigung vor den Osterfeiertagen
Im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage fordern wir alle Reinigungspflichtigen auf, ihren satzungsmäßigen Verpflichtungen zu entsprechen und für eine ordnungsgemäße Säuberung der Straßenrinnen und Bürgersteige zu sorgen.
Nach der jeweiligen Straßenreinigungssatzung sind alle Anlieger verpflichtet, die Gehwege und Straßenrinnen an den Tagen vor

