Montabaur 15/13/82
zum Mitglied des Umlegungsausschusses benannt werden. Aufgrund eines Hinweises durch die zuständige Behörde, entsprechend dem es unzweckmäßig sei, den Ortsbürgermeister zum Mitglied des Umlegungsausschusses zu wählen, beschloß der Rat nunmehr anstelle von Ortsbürgermeister Reichwein, Herrn Josef Eid zum Mitglied des Umlegungsausschusses zu bestellen.
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GÖRGESHAUSEN:
SV Grün-Weiß Görgeshausen e.V.
Nächstes Spiel: Sonntag, 4.4.82, 15.00 Uhr GW Görgeshausen - Stahlhofen.
HEILBERSCHEID:
Alte Herren, Heilberscheid
Samstag, 3.4.1982, 16.30 Uhr Stahlhofen - Heilberscheid, beide Trikots sind mitzubringen.
NENTERSHAUSEN:
Tischtennisclub Nentershausen
Ostermontag, 12.4.1982, ab 14.00 Uhr Beatparty in der Turnhalle. Hierzu laden wir alle Jugendlichen aus nah und fern recht herzlich ein.
VORANKÜNDIGUNG:
VEREINSMEISTERSCHAFT
Die Vereinsmeisterschaften finden in der Woche vom 19.4. bis 25.4.1982 statt. Genaue Spielzeiten werden noch bekanntgegeben.
Jahrgang 1951/52
Freitag, 2.4.1982, 20.00 Uhr Besprechung im Gasthaus Ohly. Thema: diesjähriger Ausflug.
Auch neu hinzugezogene Jahrgangsangehörige sind herzlich willkommen.
NIEDERERBACH:
Freiwillige Feuerwehr Niedererbach
Die nächste Feuerwehrübung findet am Sonntag, dem 4.4.82 um 8.30 Uhr statt. Treffpunkt' Feuerwehrgerätehaus.
Freiwillige Feuerwehr
Samstag, 3. April 1982, 19.30 Uhr Jahreshauptversammlung in der Gaststätte „Zum Schützenhof". Auf der Tagesordnung steht u.a. Kassenbericht des Kassierers, Erhöhung der Mitglieds- beiträge sowie Ausflug etc. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern
Aufgrund mehrerer Anfragen von Hausbesitzern sehen wir uns veranlaßt, einen erneuten Termin zur Überprüfung von Feuerlöschern auf die geforderte Funktionsfähigkeit festlegen zu lassen. Die Untersuchung wird von einem Fachmann durchge führt. Interessenten melden sich bitte umgehend bei Waldemar Nink oder Karl Jokisch.Termin der Überprüfung wird noch bekanntgegeben.
Sportverein 1920 e.V.
Samstag, 3.4.1982, D-Jugend Nachholspiel,
16.00 Uhr Spiel der Alten Herren in Lindenholzhausen, Abfahrt 15.30 Uhr mit den eigenen Pkws.
15.00 Uhr Spiel der I. Mannschaft in Rheinbrohl, Abfahrt 15.00 Uhr mit eigenen Pkws.
13.00 Uhr Spiel der II. Mannschaft.in Niedererbach gegen Dreikirchen.
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ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung
Mit den Bauarbeiten am Friedhof wird am 13.4.1982 begonnen. Wir bitten die selbstveriegten Betonplatten etc. bis zum Bausteilenbeginn aufzunehmen und abzufahren, da sonst diese Arbeiten von der Baufirma ausgeführt werden müssen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Die Bauleitung
OBERELBERT:
Kulturamt Westerburg Umlegungsstelle Az. 04 - 0.2113
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Festerling" in der Gemarkung Oberelbert ist mit dem 25.3.1982 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung mit dem 2.4.1982 in Kraft.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BBauG der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 16. April 1982 dem Kulturamt Westerburg anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Kulturamtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 5 des allgemeinen Teiles zum Umlegungsverzeichnis wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt.II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschl. 16.4.1982 bei der Kreissparkasse Westerwald in Montabaur den fälligen Beitrag einzahlt oder mit der Ortsgemeinde Oberelbert Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kulturamt Westerburg - Umlegungsstelle - schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch, noch vor Ablauf dieser Frist beim Kulturamt eingegangen ist. Der Kulturamtsvorsteher:
(S.) Herz, Regierungsdirektor
WELSCHNEUDORF:
Blumenbestpllung 1982
Am Montag, dem 5.4.1982 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr nimmt unser Gemeindearbeiter Herr Höhn , in der Gerätehalle die Blumenbestellung entgegen.
Durch Großeinkauf werden die Blumen zu folgendem Preis angeboten:
Geranien 2,00 DM, Fuchsien 2,00 DM, Petunien 0,50 DM und Studentenblumen 0,50 DM.
Die Auslieferung erfolgt im Monat Mai.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister

