Montabaur 19 / 11 / 82
WELSCHNEUDORF
Frauengymnastikgruppe
Donnerstag, 25.3.1982, Treffen der Turnerinnen, 20.00 Uhr in der Gaststätte "Hannes".
TAGESORDNUNG
1. Jahresbericht von 1981; 2. Planungen für 1982. ,
Anschließend gemütliches Beisammensein.
Seniorengymnastik
Montag, 22.3.1982, 15.00 Uhr im kath. Pfarrheim Seniorengymnastik mit anschließendem Kaffeetrinken.
Vorschau: am 20.4.1982 beginnt ein Makrameekurs für Anfänger in Welschneudorf..
Teilnehmergebühr pro Abend 2,- DM, Interessenten melden sich bis zum 1.4.1982 bei L. Ostermann, Tel. 524.
SV 1920 e.V.
Abt. Damen-Fußball
Samstag, 20.3.1982, 1. Rückrundenspiel der Saison 81/82 gegen die Damen-Elf vom TuS Heisterbach.
Austragunsort: Sportplatz in Welschneudorf, Anstoß: 16.00 Uhr.
Abt. 1. Mannschaft
Sonntag, 21.3.1982, Punktspiel gegen die Mannscahft aus Eschelbach. Anstoß: 15.00 Uhr.
MGV Eintracht
Samstag, 20.3.1982, Fahrt nach Görgeshausen zu einem Konzertabend beim dortigen Frauenchor.
Abfahrt: 19.30 Uhr ab Rathaus.
Wer ein Interesse hat und mitfahren will, ist herzlich eingeladen.
Freitag, 19.3.1982, 20.15 Uhr Festtagsausschußsitzung.
Alte Herren
Samstag, 20.3.1982, Spiel gegen die Alten Herren aus Eisbachtal.
Spielort: Großholbach, Anstoß: 16.00 Uhr Abfahrt: 15.15 Uhr
Sonntag, 21.3.1982, Versammlung in der Gaststätte "Zur Linde", Uhrzeit 11.00 Uhr, Thema: Düsseldorf-Fahrt.
Katholische Jugendgruppe Welschneudorf
Pantomimengruppe
Die Pantomimengruppe trifft sich dienstags ab 18.00 Uhr im Jugendraum Welschneudorf.
PFINGSTZELTLAGER
Wer am Pfingstzeltlager der KJG teilnehmern möchte, kann sich in die im Jugendraum aushängende Liste eintragen oder bei Ludger Ostermann, Schulstraße 11, Welschneudorf, melden.
Das Zeltlager findet in der Zeit vom 28. bis 31.5.1982 auf dem Zeltplatz Dreifelder Weiher, Steinebach statt.
Wenn die Witterung es zuläßt, fahren wir mit Fahrrädern dorthin.
NÄCHSTE VOLLVERSAMMLUNG DER KJG
Mittwoch, 24.3.1982, 19.30 Uhr Jugendraum des kath. Pfarr-
heimes.
GELBACHHÖHEN
pAUBACH: öffentliche Bekanntmachung
pie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am
ponnerstag, dem 25. März 1982 ( um 19.30 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Neufeldchen II"
-Aufhebung der Festsetzungen bezüglich der Errichtung von Ga ragen -
2. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1982
3. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung einer Rutschbahn
4. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau von Wirtschaftswegen
5. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes
5431 Daubach, 15.3.1982 Frink, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung
der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Holler, 19.3.1982 Molsberger, Ortsbürgermeister

