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Montabaur 16 / 10/82 SV Welschneudorf, Abt. Alte Herren Samstag, 13.3.31982, 16.00 Uhr Spiel gegen die Alte-Herren- Mannschaft aus Oberelbert.

Kath. Kirchengemeinde Welschneudorf

Für das Kalenderjahr 1982 erhebt die Kirchengemeinde Welsch­neudorf aufgrund des Landesgesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Rhld.Pfalz vom 24.2.1971 und der Kirchensteuerordnung vom 8.11.1971 für örtliche kirchliche Be­dürfnisse folgendes Kirchgeld:

Von allen Haus- und Grundstücksbesitzern 10,- DM von allen übrigen Personen 5,-DM

Das Kirchgeld wird erhoben von allen Mitgliedern der Kirchenge­meinde, die zu Beginn des Kalenderjahres 1982 das 18. Lebens­jahr vollendet haben und über eigene Einkünfte verfügen, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt sind. Schüler, Studenten und Auszubildende sowie Empfänger von Sozial­hilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 11 des Bundessozialhilfe­gesetzes) werden von der Zahlung des Kirchgeldes freigestellt.

Entgegen der bisherigen Regelung wird ab 1982 keine Kirchen­grundsteuer mehr erhoben.

Einsprüche gegen die Festsetzung des Kirchgeldes sind innerhalb 1 Monats nach Zustellung der Bescheide ausschließlich an den Verwaltungsrat der Kath. Kirchengemeinde Welschneudorf,

Herrn Pfr. Schwickert, 5431 Niederelbert, zu richten.

Pfarrgemeinderat Welschneudorf

Der nächste Ausflug für die älteren und alleinstehenden Mitbür­ger findet am 9. Mai statt. Das Ausflugsziel wird nach Auswer­tung der Wunschzettel bekanntgegeben. Es wird deshalb gebeten, diese umgehend auszufüllen und abzugeben.

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Daubach erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind.wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die

Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Daubach, 12.3.1982 Frink, Ortsbürgermeister

HOLLER:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Donnerstag, dem 18. März 1982 ( um 19.00 Uhr im Feuerwehr­gerätehaus statt.

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den BereichUnter der Struth"

2. Beratung und Beschlußfassung überden Bebauungsplanent­wurfUnter der Struth' der Ortsgemeinde Holler

3. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme des Kreis­wettbewerbesUnser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1982

4. Verschiedenes

5431 Holler, 5. März 1982 Molsberger, Ortsbürgermeister

DAUBACH:

DRK Ortsverein

Donnerstag, 18.3.1982, 17.00 bis 20.30 Uhr Blutspendetermin in der Grundschule in Horbach.

DAUBACH:

Seniorennachmittag im Jugendheim

Dienstag, 16. März 1982, nächster Seniorennachmittag.

Beginn 15.00 Uhr in der Kirche.

Anschließend Kaffee und Kuchen im Jugendheim. Es werden Bilder von der Seniorenfastnacht in Hübingen gezeigt. Alle älte­ren Mitbürger aus Holler und Untershausen sind herzlich einge­laden.

STAHLHOFEN:

FSV Gelbachtaler Sportfreunde f

Am Sonntag, dem 14.3.1982 erwarten wir die Gäste aus Hor­ressen. Anstoß 15.00 Uhr. Die Kindergymnastikstunde von 4-10 Jahre ist jeweils montags von 17.00 -18.00 Uhr.

Die Generalversammlung ist am 27.3.82 um 19.30 Uhr.

HOLLER/UNTERSHAUSEN: ,

Frauengemeinschaft Holler/Untershausen

Donnerstag, 18. März 1982, 20.00 Uhr wichtige Versammlung der Frauengemeinschaft im Jugendheim in Holler.