Montabaur 16 / 10/82 SV Welschneudorf, Abt. Alte Herren Samstag, 13.3.31982, 16.00 Uhr Spiel gegen die Alte-Herren- Mannschaft aus Oberelbert.
Kath. Kirchengemeinde Welschneudorf
Für das Kalenderjahr 1982 erhebt die Kirchengemeinde Welschneudorf aufgrund des Landesgesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Rhld.Pfalz vom 24.2.1971 und der Kirchensteuerordnung vom 8.11.1971 für örtliche kirchliche Bedürfnisse folgendes Kirchgeld:
Von allen Haus- und Grundstücksbesitzern 10,- DM von allen übrigen Personen 5,-DM
Das Kirchgeld wird erhoben von allen Mitgliedern der Kirchengemeinde, die zu Beginn des Kalenderjahres 1982 das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eigene Einkünfte verfügen, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt sind. Schüler, Studenten und Auszubildende sowie Empfänger von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 11 des Bundessozialhilfegesetzes) werden von der Zahlung des Kirchgeldes freigestellt.
Entgegen der bisherigen Regelung wird ab 1982 keine Kirchengrundsteuer mehr erhoben.
Einsprüche gegen die Festsetzung des Kirchgeldes sind innerhalb 1 Monats nach Zustellung der Bescheide ausschließlich an den Verwaltungsrat der Kath. Kirchengemeinde Welschneudorf,
Herrn Pfr. Schwickert, 5431 Niederelbert, zu richten.
Pfarrgemeinderat Welschneudorf
Der nächste Ausflug für die älteren und alleinstehenden Mitbürger findet am 9. Mai statt. Das Ausflugsziel wird nach Auswertung der Wunschzettel bekanntgegeben. Es wird deshalb gebeten, diese umgehend auszufüllen und abzugeben.
GELBACHHÖHEN
DAUBACH:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Daubach erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind.wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die
Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Daubach, 12.3.1982 Frink, Ortsbürgermeister
HOLLER:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Donnerstag, dem 18. März 1982 ( um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Unter der Struth"
2. Beratung und Beschlußfassung überden Bebauungsplanentwurf „Unter der Struth' der Ortsgemeinde Holler
3. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme des Kreiswettbewerbes „Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1982
4. Verschiedenes
5431 Holler, 5. März 1982 Molsberger, Ortsbürgermeister
DAUBACH:
DRK Ortsverein
Donnerstag, 18.3.1982, 17.00 bis 20.30 Uhr Blutspendetermin in der Grundschule in Horbach.
DAUBACH:
Seniorennachmittag im Jugendheim
Dienstag, 16. März 1982, nächster Seniorennachmittag.
Beginn 15.00 Uhr in der Kirche.
Anschließend Kaffee und Kuchen im Jugendheim. Es werden Bilder von der Seniorenfastnacht in Hübingen gezeigt. Alle älteren Mitbürger aus Holler und Untershausen sind herzlich eingeladen.
STAHLHOFEN:
FSV Gelbachtaler Sportfreunde f
Am Sonntag, dem 14.3.1982 erwarten wir die Gäste aus Horressen. Anstoß 15.00 Uhr. Die Kindergymnastikstunde von 4-10 Jahre ist jeweils montags von 17.00 -18.00 Uhr.
Die Generalversammlung ist am 27.3.82 um 19.30 Uhr. •
HOLLER/UNTERSHAUSEN: ,
Frauengemeinschaft Holler/Untershausen
Donnerstag, 18. März 1982, 20.00 Uhr wichtige Versammlung der Frauengemeinschaft im Jugendheim in Holler.

