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Montabaur 10/8/82

WELSCHNEUDORF:

Vorsätzliche Sachbeschädigung an der Waldarbeiterschutzhütte

Am Sonntag, dem 21.2.1982, vormittags, beschädigten zwei Ju­gendliche die im Gemeindewald Welschneudorf abgestellte, erst einige Wochen alte Waldarbeiterschutzhütte.

Die Jugendlichen, die von einem Spaziergänger beobachtet wurden, mögen sich bis 1.3,1982, 18.00 Uhr bei mir zum Zwecke der Schadensregulierung melden.

Sollte dies nicht geschehen, so sehen wir uns gezwungen, Strafantrag wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung zu stellen. Stahlhofen, Ortsbürgermeister

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Freizeit für Jugendliche

Vom 28.7. - 5.8.1982 ist eine Freizeit für 13- bis 15jährige ge­plant. Interessenten erhalten Auskunft beim kath. Pfarramt Oberelbert, Tel. 02608/306.

Arbeitsgemeinschaft Jugend Elbertgemeinden

Die Mitglieder der AGJ treffen sich am Freitag, dem 26.2.82 / um 20 Uhr im Forellenhof zu einer Besprechung.

Möhnen Niederelbert

Dienstag, 2.3.1982 treffen sich um 15.30 Uhr die Möhnen im Gasthof Schalon. Eingeladen sind alle, die im Zug und abends mitgewirkt haben.

Katholische Jugendgruppe Welschneudorf

Die Pantomimengruppe der KJG trifft sich am Dienstag, dem

2.3.82, um 18 Uhr im Jugendraum des Pfarrheimes. '

SV 1920 Welschneudorf, Abt. Damenfußball

Das nächste Meisterschaftsspiel findet Samstag, 27.2.82 in Welschneudorf statt. Gegner ist der amtierende Meister SV Gutenacker. Anstoß 15.30 Uhr.

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Wappenaufkleber sind fertiggestellt

Das Ortsgemeindewappen ist als Autoaufkleber gegen eine Schutzgebühr von 0,50 DM beim Ortsbürgermeister zu haben.

HOLLER:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts- gemeinde Holler für das Jahr 1982 vom 18,2.1982

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 9.2.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

ln der Einnahme auf 656.000,-DM

in der Ausgabe auf 656.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 1.257.000,-DM

in der Ausgabe auf 1.257.000,- DM festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist,wird auf 770.000,- DM festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 40.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt.

GRUNDSTEUER:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

220 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

240 v.H.

GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

280 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des

Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund

36,- DM

für den zweiten Hund

54,- DM

für jeden weiteren Hund

72,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für

Rheinland-Pfalz

5430 Montabaur, 9.2.1982

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1.3.1982 bis 12.3.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Holler, 18.2.1982

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Holler

Molsberger, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( § 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Holler oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S.419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde­ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Öffentliche Bekanntmachung Wasserzähleraustausch

Wir weisen darauf hin, daß in den Ortsgemeinden Holler und Boden aufgrund der Eichgültigkeitsverordnung z.Zt.die Meß­einrichtungen ausgewechselt werden.

Die Arbeiten werden im Auftrag des Verbandsgemeindewer­kes durch die Firma Werner Schenk, 5249 Bitzen, ausgeführt. Den Monteuren dieser Firma bitten wir ungehinderten Zutritt zu den Meßeinrichtungen zu gewähren.

5430 Montabaur, 22. Februar 1982 Verbandsgemeindewerk Montabaur,

Wasserversorgung

UNTERSHAUSEN:

Bürgerversammlung in Untershausen

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Dienstag, 2.3.82, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus die diesjährige Bürgerversamm- lung stattfindet. Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Müller, Ortsbürgermeister

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