Montabaur 10/8/82
WELSCHNEUDORF:
Vorsätzliche Sachbeschädigung an der Waldarbeiterschutzhütte
Am Sonntag, dem 21.2.1982, vormittags, beschädigten zwei Jugendliche die im Gemeindewald Welschneudorf abgestellte, erst einige Wochen alte Waldarbeiterschutzhütte.
Die Jugendlichen, die von einem Spaziergänger beobachtet wurden, mögen sich bis 1.3,1982, 18.00 Uhr bei mir zum Zwecke der Schadensregulierung melden.
Sollte dies nicht geschehen, so sehen wir uns gezwungen, Strafantrag wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung zu stellen. Stahlhofen, Ortsbürgermeister
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Freizeit für Jugendliche
Vom 28.7. - 5.8.1982 ist eine Freizeit für 13- bis 15jährige geplant. Interessenten erhalten Auskunft beim kath. Pfarramt Oberelbert, Tel. 02608/306.
Arbeitsgemeinschaft Jugend Elbertgemeinden
Die Mitglieder der AGJ treffen sich am Freitag, dem 26.2.82 / um 20 Uhr im Forellenhof zu einer Besprechung.
Möhnen Niederelbert
Dienstag, 2.3.1982 treffen sich um 15.30 Uhr die Möhnen im Gasthof Schalon. Eingeladen sind alle, die im Zug und abends mitgewirkt haben.
Katholische Jugendgruppe Welschneudorf
Die Pantomimengruppe der KJG trifft sich am Dienstag, dem
2.3.82, um 18 Uhr im Jugendraum des Pfarrheimes. '
SV 1920 Welschneudorf, Abt. Damenfußball
Das nächste Meisterschaftsspiel findet Samstag, 27.2.82 in Welschneudorf statt. Gegner ist der amtierende Meister SV Gutenacker. Anstoß 15.30 Uhr.
GELBACHHÖHEN
DAUBACH:
Wappenaufkleber sind fertiggestellt
Das Ortsgemeindewappen ist als Autoaufkleber gegen eine Schutzgebühr von 0,50 DM beim Ortsbürgermeister zu haben.
HOLLER:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts- gemeinde Holler für das Jahr 1982 vom 18,2.1982
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 9.2.1982 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
ln der Einnahme auf 656.000,-DM
in der Ausgabe auf 656.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 1.257.000,-DM
in der Ausgabe auf 1.257.000,- DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist,wird auf 770.000,- DM festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 40.000,- DM festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt.
GRUNDSTEUER:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
220 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
240 v.H.
GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
280 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des
Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund
36,- DM
für den zweiten Hund
54,- DM
für jeden weiteren Hund
72,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz
5430 Montabaur, 9.2.1982
Kreisverwaltung
•des Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1.3.1982 bis 12.3.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Holler, 18.2.1982
(S.) Ortsgemeindeverwaltung Holler
Molsberger, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( § 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Holler oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S.419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Öffentliche Bekanntmachung Wasserzähleraustausch
Wir weisen darauf hin, daß in den Ortsgemeinden Holler und Boden aufgrund der Eichgültigkeitsverordnung z.Zt.die Meßeinrichtungen ausgewechselt werden.
Die Arbeiten werden im Auftrag des Verbandsgemeindewerkes durch die Firma Werner Schenk, 5249 Bitzen, ausgeführt. Den Monteuren dieser Firma bitten wir ungehinderten Zutritt zu den Meßeinrichtungen zu gewähren.
5430 Montabaur, 22. Februar 1982 Verbandsgemeindewerk Montabaur,
Wasserversorgung
UNTERSHAUSEN:
Bürgerversammlung in Untershausen
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Dienstag, 2.3.82, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus die diesjährige Bürgerversamm- lung stattfindet. Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Müller, Ortsbürgermeister
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