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Montabaur 7/8/82 TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im GemarkungsbereichFeldchen" (Auf­stellungsbeschluß)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Feldchen"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Offenlegungsbeschluß

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über eine Veränderungssperre für das BaugebietFeldchen"

4. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens für das BaugebietFeldchen"

5. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheit

2. Verschiedenes.

Neuhäusel, 22. Februar 1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden '

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben bzw. gemeldet:

1 Kinderfahrrad,

1 Stricklederhandschuh,

1 Etui mit 1 Schlüssel

Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen. Hümmerich, Ortsbürgermeistei^^

was-o<d*#t * wo

EITELBORN:

MännergesangvereinMozart" Eitelborn,gegr, 1880

Die nächste Chorprobe am Montag, dem 1. März findet wieder im VereinslokalZur Krone" statt.

Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn

Wir laden herzlich ein zu einer Probierfahrt an die Mosel, Dienstag, 9. März. Abfahrt 13.00 Uhr. Anmeldung umgehend bei Maria Blath, Wattenhahn, Tel. 8742.

KADENBACH:

Freiwillige Feueiwehr Kadenbach

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 6.3.1982 um 20.00 Uhr im LokalZur Augst" Inh. Irmg. Stein, Hauptstr. statt.

SIMMERN:

Weltgebetstag der Frauen

Die kath. und evang. K-irchengemeinde von Neuhgusel lädt alle Frauen zum Gottesdienst des Weltgebetstages der Frauen in die evang. Erlöserkirche in Neuhäusel ein.

Termin 5. März 1982, 19.30 Uhr.

Vorher findet ein geselliger Einführungsabend am Montag, 1. März 1982 im Gemeinderaum der evang. Kirche Neuhäusel, Coermannstraße, statt.

Alte Herren, SC 1946 Simmern

Freitag, 26.2.1982 Versammlung im Vereinslokal Wirges.

Beginn 20.00 Uhr.

BUCHFINKENLAND

Untersuchung der Schulneulinge

für die Einschulung 1982 am Donnerstag, 4.3.1982 um 8.30 Uhr in der Grundschule Horbach.

Es wird gebeten, bei der Untersuchung Größe und Gewicht der zu untersuchenden Schulkinder anzugeben.

HORBACH:

Öffentliche Bekanntmachungen

1. BRENNHOLZVERSTEIGERUNG AM SAMSTAG, 27.2.1982

Die diesjährige Brennholzversteigerung findet am Samstag,dem 27. Februar 1982, 10.00 Uhr, statt. Treffpunkt: An der Weiber­eiche in Willgenhausen.

2. Friedhofsangelegenheiten

a) Leider muß immer wieder festgestellt werden, daß Fried­hofsabfälle (Blumenreste, Reisig, Lichter etc.) einfach neben die Wasserentnahmestelle geworfen werden. Es ist un­begreiflich, daß diese Abfälle nicht in den oberhalb des Friedhofs stehenden Müllcontainer geworfen werden. Sollten der Gemeindeverwaltung derartige Personen gemeldet wer­den, die sich nicht an die Friedhofsordnung halten, wird ein Bußgeldverfahren gegen sie eingeleitet.

b) Einige Grabunterhaltsverpflichteten gehen dazu über, überschüssige Bodenmassen von Gräbern einfach außerhalb des Friedhofs zu lagern. Ich weise darauf hin, daß dies ver­boten ist. Es wird empfohlen, die Erdmassen im nahen Wald abzulagern und einzuebnen.

c) Es wird nochmals auf die amtl. Bekanntmachung im Amts­blatt Nr. 37 vom 11. Sept. 1981 hinsichtlich der Einebnung von Grabstellen im linken, unteren Grabblock hingewiesen.

In dieser Bekanntmachung ist die Aufforderung ergangen, daß alle Grabstellen der ersten 3 Grabreihen (von oben) deren Ruhefrist von 30 Jahren überschritten ist, ab dem 1.3.1982 eingeebnet werden. Die Grabstellen sind in vorgen. Bekanntmachung namentlich erwähnt. Ich bitte nunmehr, meiner Aufforderung nachzukommen. Es besteht die Mög­lichkeit, daß Gräber auch von der Gemeinde - auf Antrag des Unterhaltsverpflichteten - auf dessen Kosten eingeebnet werden können.

Meuer, Ortsbürgermeister

Kulturamt Westerburg

G. IV.13, H.A. 15. Februar 1982

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG SCHLUSSFESTSTELLUNG

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) wird das Flur­bereinigungsverfahren Gackenbach, Westerwaldkreis, mit fol­gender Feststellung abgeschlossen:

I. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

III. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlos­sen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an den Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemein­schaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teil­nehmergemeinschaft erloschen.

GRÜNDE:

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen des Flurbereinigungsplanes berichtigt.Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben worden.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Ortsgemeinde Gackenbach, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übernommen.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde geprüft und ab­geschlossen. Der noch vorhandene Restbestand von rd. 500,- DM wird nach der Unanfechtbarkeit dieser Schlußfeststellung der Ortsgemeinde Gackenbach zur Unterhaltung der