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Montabaur - 14 - 7/82 eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug):

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent­schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean­tragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug):

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften die­ses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und Bekanntmachung des Flächennutzungs­planes oder der Satzung.

§ 24, Ab s. 6 Gemeindeordnung (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Inhalt des Planbereiches. Gemarkung Oberelbert Flur: 1, Flurstücke: 171, 172, 173,174,175,176,177,179, 178, 180, 181, 182,183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191/1, 191/2, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201,202, 203, 204, 205,206, 207, 208, 209,210, 211,212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220,221,222, 223, 224, 225, 226/2, 227/2, 228/2, 228/3, 346/229, 331/1 Weg, tlw., 334 Weg, 335 Weg, 336 Weg, 337 Weg, 338/1 Weg, 342/1, Graben, 231,232, 345/234, 344/237, 238/3, 239/3, 314,

313, 312/1, 295, 294,296/1, 242,243, 244, 291/1,245,

246, 247, 248, 249, 250, 251,252, 253, 254,255,256, 293/1, 292/1,293/2, 292/2, 257, 258,259, 260, 261,262,263,

264, 265/1, 266/1,323/1 Weg, 329/1 Weg, 330, 332, 324/1 Weg, 315, 316/1,317/2, 319/1, 320/1, 322/1, 1/1, 2/1,338/4 Weg 342/4 Graben

Flur: 3, Flurstücke: 2, 3, 4, 5, 6, 28, 271 tlw.

Flur: 4, Flurstücke: 97, 98, 99,188,100/1,100/2,100/3, 100/4, 101, 170,102/1,102/2,103/2, 103/1, 104,

105, 106, 107, 108,109,110/1, 110/2,111, 112, 168/1,

168/2, 168/4, 168/5, 168/6,169.

Es wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden von den Parzellen 266/2 6. Gewann, 290 5. Gewann, 297 4. Gewann, 312/2 3. Gewann, 317/3, 319/2, 320/2 2. Ge­wann, 322/2, 2/2 und 1/2, Flur 1, Gemarkungsbezeichnung "Am Tor",

im Westen von der Kreisstraße 169

im Süden von der Straße bzw. Weg "Wiesengrund" und der

Straße "Am Backhaus"

im Osten von den Feldwegen 334/2, 332/2 und 324/3, Flur 1. Oberelbert, den 12. Februar 1982

Weyand, Ortsbürgermeister

Monts

WELSCHNEUDORF Rosenmontagszug in Welschneudorf!

Am Rosenmontag, ab 14.00 Uhr bewegt sich wieder der Fastnachtszug durch die Straßen von Welschneudorf.

Liebe Welschneudorfer, schmückt Eure Häuser und gebt damit| dem Rosenmontagszug den entsprechenden Rahmen.

Lieber Leser dieses Wochenblattes, kommt nach Welschneu­dorf und feiert mit uns Fastnacht.

Ab 11.30 Uhr steht vor "Beste" eine Gulaschkanone. Der Reinerlös fließt dem Rosenmontagszug zu.

Holzversteigerung in Welschneudorf Am Samstag, dem 27.2.1982,8.30 Uhr findet die diesjährige Holzversteigerung statt. Treffpunkt: Weißer Stein am Wald­rand unterhalb des Jagdhauses Morschheuser. Es kommt Holz | in den Abt. 2, 6,14 und evtl. 19 zum Verkauf.

Verloren - gefunden

Gefunden wurde ein Herren-Ehering und schwarzer Finger­handschuh. Die Verlierer können sich bei der Gemeindeverwal) tung melden.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

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NIEDERELBERT

Untersuchung der Schulneulinge für die Einschulung 1982 Donnerstag, 25.2.1982,8.15 Uhr in der Grundschule Nieder­elbert sowie 14.00 Uhr.

ASV

Samstag, 27.2.1982, Pokalkampf des Ringervereins beim ASV Ruschberg, Kreis Baumholder. Interessenten, die im Bus mit fahren möchten, melden sich bei Helmut Keul, Hollerer Straße] Niederelbert.

Maskenball und Kappensitzung des Vereinsrings

Samstag, 20.2.1982, 20.11 Uhr, großer Maskenball im Saale Keul. Rosenmontag, 22.2.1982, 20.11 Uhr Kappensitzung in der Elberthalle. Die Besucher werden gebeten, ihre Plätze bis 19.45 Uhr einzunehmen.

Seminar in Horbach

Für interessierte Jugendliche (ab 16 J.) findet vom 5. - 7.3. in Horbach ein Seminar statt. Thema: Liebe - Freundschaft Partnerschaft.

Wer mitmachen möchte, kommt zu einem Vorgespräch am 25.2.82, 19.00 Uhr ins Pfarrheim Niederelbert.

Wanderung der Frauengemeinschaft am 2. März 1982, 14.00 Uhr. Treffpunkt am Pfarrheim An­schließend Kaffee und Kuchen im Pfarrheim.

Gedecke bitte mitbringen. Unkostenbeitrag DM 2,~. Anmeldi gen bei Leni Nink, Tel. 17296, u. Gertrud Schaaf,Tel.: 16260)

Arbeitsgemeinschaft Jugend ELBERTGEMEINDEN Vollversammlung

Zur Vorbereitung des diesjährigen Landjugend-Festes am 19./20.6. findet am Freitag, dem 19.2.82,20.00 Uhr, eine V«] Sammlung aller Mitglieder der AGJ im Forellenhof statt. Interessierte Jugendliche sind ebenfalls herzlich eingeladen.

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Sammlung des Deutschen Jugendherbergswerkes

ln der Zeit vom 28.2. bis 7.3.1982 findet die diesjährige Sarnm] lung des Deutschen Jugendherbergswerkes statt. Freiwillige, die bereit sind, die Sammlung durchzuführen, werden gebeten,| sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

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