Einzelbild herunterladen

Montabaur-4- 7/82 Kurs-Nr. 88: Kosmetik- Grundkenntnisse Beginn: Dienstag, 9. März 1982, 19.oo Uhr Ort: Berufsbildende Schule, Montabaur Leitung: Brigitte Dickopf,

Gebühren: 2o,-- DM, 6 Abende Teilnehmerzahl: 12

Arbeitsprogramm: Praktische Tips für die richtige Gesichts­und Körperpflege, hauttypengerechte Pflege, Hand- und Nagel­pflege, Parfümlehre, Make up Training.

Die Kursleiterin steht den Teilnehmern in erster Linie mit Rat und Tat zur Verfügung. Am ersten Abend, 9. März, findet eine Programmbesprechung statt. Fehlende Kosmetika können von den Kursteilnehmern während der Kurszeit erworben werden.

Kurs Nr.: 97/II - Keramik für Anfänger und Fortgeschrittene Einfache Übungen, Formen in Ton, Anfertigung von einfachen Gegenständen (Modellieren - Glasieren - Brennen).

Beginn: Montag, 15. März 1982, 19.3o Uhr Ort: Staatliches Gymnasium Montabaur Leitung: Helmut Bludau Gebühr: 36,-- DM, 12 Abende

Materialkosten sind zusätzlich an den Kursleiter zu entrichten.

Kurs-Nr. 1o2: Bauernmalerei, Anfängerkurs Beginn: Mittwoch, 21. April 1982, 19.3o Uhr Ort: Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur Leitung: Werner Mainka Gebühr: 3o,-- DM, 1o Abende

Auf dem Lehrplan steht das Zeichnen von Blumen, Blättern und Ornamenten in der richtigen Farbabstimmung des Oberlän­der / Südtiroler Stils. Das Zeichnen und Malen erfolgt in Wasser­farben. Abtönfarben und anderes Zeichenmaterial wird in Ab­stimmung mit dem Kursleiter beschafft.

Anmeldung und Auskunft:

Geschäftsstelle der VHS Montabaur, Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, Tel. o26o2 - 2o41.

Gartenbauerhebung im Februar 1982

Im Februar 1982 findet in Rheinland-Pfalz eine statistische Bestandsaufnahme im Gemüse-, Obst- und sonstigem Garten­bau statt. Befragt werden Angaben über Anbau und Vermarktung, Gewächshäuser und deren Beheizung, Arbeitskräfte und garten­bauliche Betriebszweige, wie Blumengeschäfte oder Bindereien. Die mit den Befragungen in den Betrieben beauftragten Zähler sind ebenso wie die Mitarbeiter der Gemeinde und Verbands­gemeindeverwaltung sowie des Statistischen Landesamtes Bad Ems zur strikten Einhaltung der strengen Datenschutzbe­stimmungen verpflichtet. Die erhobenen einzelbetrieblichen Daten dürfen nur zu statistischen Zwecken verwendet werden.

Signalisierung für die Herstellung der Deutschen Grundkarte 1: 5ooo aus Luftbildern

Das Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz führt im Frühjahr Signalisierungsarbeiten für die Befliegungsmaßnah- men zur Herstellung der Deutschen Grundkarte 1 : 5ooo durch. Während der Monate März und April sind Meßtrupps im Ein­satz, die Gips- und Kunststoffsignale im Gelände auslegen.

Durch örtliche Messungen werden anschließend bis zum Herbst die Höhen dieser Signalzeichen bestimmt. Da die Signale für die Herstellung von Karten aus Luftbildern größte Bedeutling haben, wird die Bevölkerung gebeten, diese nicht zu zerstören oder zu entfernen. Nach Abschluß der Arbeiten werden die Kunststoffsignale wieder eingesammelt.

Spendenabzug bei Vereinen

Für die Arbeit der zahlreichen Vereine in Rheinland-Pfalz ist auch die steuerliche Vergünstigung von großer Bedeutung, die allen natürlichen und juristischen Personen bei der steuerlichen Behandlung ihrer Spenden an Vereine gewährt wird. Aber nicht alle Zuwendungen an einen gemeinnützigen Verein sind von vornherein und uneingeschränkt beim Geber im Rahmen seiner

Einkommen- bzw. Lohnbesteuerung abzugsfähig. Es wird viel­mehr vorausgesetzt, daß sie für einen gemeinnützigen Zweck gegeben werden, der als besonders förderungswürdig anerkannt ist.

Nur in bestimmten Fällen haben die gemeinnützigen Vereine die Befugnis, unmittelbar selbst Zuwendungen mit steuerbe­günstigter Wirkung entgegenzunehmen. In der Regel können die Vereine trotz Anerkennung der von ihnen verfolgten ge­meinnützigen Zwecke als besonders förderungswürdig unmit­telbar selbst keine Zuwendungen empfangen. Hierzu rechnen z. B. alle Vereine, die sich dem Sport, der Kunst, Heimatkun- de,dem Natur- und Landschaftsschutz, dem Umwelt- und Zivil- schütz widmen. Will man ihnen eine Zuwendung machen, muß diese unmittelbar an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine öffentliche Dienststelle geleistet werden, die sich von ihrer Aufgabenstellung her mit Sport, Kunst usw. befaßt, wie es in den meisten Fällen für die Stadt bzw. Ver­bandsgemeindeverwaltungen zutrifft. Der Geber kann bei einer derartigen Zuwendung der Behörde zur Auflage machen, sie an einen als gemeinnützig anerkannten Verein weiterzuleiten (sogenannte Durchlaufspende). Über diesen indirekten Weg der Durchlaufspende können nur freiwillige Zuwendungen mit steuerbegünstigender Wirkung geleistet werden, dagegen ist I er nicht zugelassen für Mitgliederbeiträge und andere dem Ver l ein geschuldete Leistungen wie Aufnahmegebühren, Umlagen I u. ä. I

Für das Ausstellen einer solchen Spendenbescheinigung durch I die Verbandsgemeindeverwaltung ist erforderlich, daß der letzt! lieh begünstigte Verein durch eine Bescheinigung des zuständig« Finanzamtes nachweist, daß die von ihm verfolgten Zwecke I als gemeinnützig und damit besonders förderungswürdig aner-1 kannt sind. Über die Gemeinnützigkeit des Vereins entscheidet! das Finanzamt. Die Verwaltung ist also zum Ausstellen einer I Spendenbescheinigung nur dann berechtigt, wenn der Verein I eine gültige Bescheinigung oder einen gültigen Freistellungsbe-I scheid des Finanzamtes vorlegt. Alle Vereine, die Zuwendungel Dritter erwarten, werden daher gebeten, der Verbandsgemeindl Verwaltung umgehend eine solche Bescheinigung vorzulegen. I Andernfalls dürfen in Zukunft keine SpendenbescheinigungenI mehr erteilt werden. I

Verbandsgemeindeverwaltung IVjontabaur I

Veranstaltungskalender der Verbandsgemeinde Montabaur I

Die Verbandsgemeindeverwaltung beabsichtigt, in Kürze einen! Veranstaltungskalender herauszugeben, der offene Veranstal-1 tungen der Verbände und Vereine aber auch der Gemeinden ei halten soll. Alle Verbände und Vereine werden gebeten, ihre I Veranstaltungen des Jahres 1982, die für alle interessierten Büfl ger zugänglich sind, umgehend an die Verbandsgemeindever 1 waltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, zu melden. I Wir bitten darum die für die Öffentlichkeit wichtigen Informal tionen (Datum, Beginn, Veranstaltungsort etc.) ebenfalls der I Verwaltung mitzuteilen. I

Es ist vorgesehen den Veranstaltungskalender als Beilage zum I Wochenblatt in alle Haushalte zu verteilen. I

Veranstaltungen der Vereine und Verbände im Haus Mons I Tabor I

Für das Haus Mons Tabor soll eine Veranstaltungskalender er l stellt werden, der alle Veranstaltungen, die für interessierte I Gäste offen sind, enthält. I

Alle Vereine und sonstigen Interessenten, die die Stadthalle I zu einem bestimmten Termin im Jahre 1982 für eine Veranst* tung nutzen wollen, werden gebeten, ihre Wünsche bis spä- I testens zum 26. 2. 1982 an die Verbandsgemeindeverwaltungl Montabaur, Rathaus, Zimmer 16, mitzuteilen. Unabhängig vol dieser Mitteilung, müssen die einzelnen Veranstalter selbstverl stündlich mit derp Leiter des Hauses Mons Tabor, Herrn Oppv rechtzeitig, das heißt sobald wie möglich, die konkrete Verein« barung über die geplante Nutzung treffen. I