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Montabaur 15/6/82

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NIEDERELBERT

"Alte Herren" Blau-weiß Niederelbert

Wer von den AH - Mitgliedern einen 4 Tagesausflug nach Öster­reich mitmachen möchte, kann sich bis Samstag, 13.2.1982 bei E. Schneider (Telefon 17071) verbindlich anmelden.

Die Fahrt soll auf privater Basis durchgeführt werden, es können sich also auch Nichtmitglieder melden.

Reisetermin (Fronleichnam, Donnerstag - Sonntag).

Altennachmittag.

Sonntag, 14.2.1982, 15.oo Uhr, aller Niederelberter Bürger ab dem 70. Lebensjahr im Mehrzweckraum der Turnhalle.

OBERELBERT

SV Oberelbert, Abteilung Tennis

Für die Saison 1982/83 soll versucht werden, im Raum Monta­baur, eine Trainingsmöglichkeit in einer Halle zu erhalten.

Interessierte melden sich bitte bis zum 17.2.1982 bei Reinhold Müller, Tel. 02608-271.

WELSCHNEUDORF

Seniorengymnastik!

Am 16.2.1982, 15.oo Uhr, findet die nächste Seniorengymna­stik statt. Anschließend feiern wir Fastnacht. Bitte Humor und gute Laune mitbringen.

Rosenmontagszug in Welschneudorf

Bald ist es wieder soweit, und der Rosenmontagszug bewegt

sich durch die Straßen von Welschneudorf.

Aktive wie Zuschauer freuen sich schon heute auf das bevor­stehende Ereignis.

Damit die Erwartungen erfüllt werden, ist es unvermeidlich, auch einmal die finanzielle Seite anzusprechen. Neben den oft großzügigen Spenden, und an dieser Stelle sei allen Spendern recht herzlich gedankt,wird jährlich eine Verlosung durchge- führt. Der Erlös wird zu 100 % für die Gestaltung des Fast­nachtszuges verwandt.

Am 13.2.1981, 2o.oo Uhr, findet die diesjährige Verlosung statt. Und wo kann es anders sein, als beim Peter dem Linden­wirt Es stehen Preise zu einem Gesamtwert von über 600,00 DM bereit.

Bitte tragen Sie durch den Kauf von Losen

zur finanziellen Sicherung des Rosenmontagszuges bei.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Gründung Ski - Club

Für die am 16.2,1982,2o.oo Uhr,im Jugendraum stattfindende Versammlung über die evtl. Gründupg eines Ski-Clubs, lade ich alle am Ski-Langlauf Interessierten recht herzlich ein.

Thema des Abends: Gründung eines Ski-Clubs oder Anschluß an den Sportverein Welschneudorf.

Lambert, Stahlhofen.

Kath. Jugendgruppe Welschneudorf

FASTNACHTSFETE DER KJG

Samstag, 13.2.1982, 19.3o Uhr im Jugendraum Welschneudorf.

Vollversammlung - Kath. Jugendgruppe Welschneudorf

Eine Versammlung aller Mitgliederder KJG findet am Mittwoch, 24.2.1982, um 19.3o Uhr im Jugendraum des Pfarrheimes statt.

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GELBACHHÖHEN

DAUBACH

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Daubach für das Jahr 1982 vom 3.2.1982

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S.419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 28.1.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 3

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die.Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.

3. DIE HUNDESTEUER beträgt für Hunde, di 6 innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,oo DM

für den zweiten Hund 36,oo DM

für jeden weiteren Hund 48,oo DM.

298.000,00 DM 298.000,00 DM

182.000,00 DM 182.000,00 DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

543o Montabaur, 28.1.1982

Kreisverwaltung des Westerwald- (S) Im Aufträge

kreises Meckel

III.

Der Haushaltsplanliegt zur Einsichtnahme vom 15.2..1982 bis 26.2.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,öffentlich aus.

Daubach, 3.2.1982

(S) Ortsgemeindeverwaltung Daubach

Frink, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach oder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht