Montabaur 15/6/82
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NIEDERELBERT
"Alte Herren" Blau-weiß Niederelbert
Wer von den AH - Mitgliedern einen 4 Tagesausflug nach Österreich mitmachen möchte, kann sich bis Samstag, 13.2.1982 bei E. Schneider (Telefon 17071) verbindlich anmelden.
Die Fahrt soll auf privater Basis durchgeführt werden, es können sich also auch Nichtmitglieder melden.
Reisetermin (Fronleichnam, Donnerstag - Sonntag).
Altennachmittag.
Sonntag, 14.2.1982, 15.oo Uhr, aller Niederelberter Bürger ab dem 70. Lebensjahr im Mehrzweckraum der Turnhalle.
OBERELBERT
SV Oberelbert, Abteilung Tennis
Für die Saison 1982/83 soll versucht werden, im Raum Montabaur, eine Trainingsmöglichkeit in einer Halle zu erhalten.
Interessierte melden sich bitte bis zum 17.2.1982 bei Reinhold Müller, Tel. 02608-271.
WELSCHNEUDORF
Seniorengymnastik!
Am 16.2.1982, 15.oo Uhr, findet die nächste Seniorengymnastik statt. Anschließend feiern wir Fastnacht. Bitte Humor und gute Laune mitbringen.
Rosenmontagszug in Welschneudorf
Bald ist es wieder soweit, und der Rosenmontagszug bewegt
sich durch die Straßen von Welschneudorf.
Aktive wie Zuschauer freuen sich schon heute auf das bevorstehende Ereignis.
Damit die Erwartungen erfüllt werden, ist es unvermeidlich, auch einmal die finanzielle Seite anzusprechen. Neben den oft großzügigen Spenden, und an dieser Stelle sei allen Spendern recht herzlich gedankt,wird jährlich eine Verlosung durchge-’ führt. Der Erlös wird zu 100 % für die Gestaltung des Fastnachtszuges verwandt.
Am 13.2.1981, 2o.oo Uhr, findet die diesjährige Verlosung statt. Und wo kann es anders sein, als beim Peter dem Lindenwirt Es stehen Preise zu einem Gesamtwert von über 600,00 DM bereit.
Bitte tragen Sie durch den Kauf von Losen
zur finanziellen Sicherung des Rosenmontagszuges bei.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Gründung Ski - Club
Für die am 16.2,1982,2o.oo Uhr,im Jugendraum stattfindende Versammlung über die evtl. Gründupg eines Ski-Clubs, lade ich alle am Ski-Langlauf Interessierten recht herzlich ein.
Thema des Abends: Gründung eines Ski-Clubs oder Anschluß an den Sportverein Welschneudorf.
Lambert, Stahlhofen.
Kath. Jugendgruppe Welschneudorf
FASTNACHTSFETE DER KJG
Samstag, 13.2.1982, 19.3o Uhr im Jugendraum Welschneudorf.
Vollversammlung - Kath. Jugendgruppe Welschneudorf
Eine Versammlung aller Mitgliederder KJG findet am Mittwoch, 24.2.1982, um 19.3o Uhr im Jugendraum des Pfarrheimes statt.
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GELBACHHÖHEN
DAUBACH
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1982 vom 3.2.1982
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S.419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 28.1.1982 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 3
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die.Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.
3. DIE HUNDESTEUER beträgt für Hunde, di 6 innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 24,oo DM
für den zweiten Hund 36,oo DM
für jeden weiteren Hund 48,oo DM.
298.000,00 DM 298.000,00 DM
182.000,00 DM 182.000,00 DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
543o Montabaur, 28.1.1982
Kreisverwaltung des Westerwald- (S) Im Aufträge
kreises Meckel
III.
Der Haushaltsplanliegt zur Einsichtnahme vom 15.2..1982 bis 26.2.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,öffentlich aus.
Daubach, 3.2.1982
(S) Ortsgemeindeverwaltung Daubach
Frink, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach oder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht

