Montabaur 9/6/82
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Montag, 15.2.1982, 2o.oo Uhr, im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates vom 3.12.1981
2. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme der Ortsgemeinde am Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden' für das Jahr 1982
3. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf "Montabaurer Straße"
4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemarkungsbereich "Feldchen"
(Auf stel I ungsbeschl uß)
5. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Feldchen"
a) Zustimmungsbeschluß
b) Offenlegungsbeschluß
6. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über eine Veränderungssperre für das Baugebiet "Feldchen"
7. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet "Feldchen"
8. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981
9. Beratung und Beschlußfassung über Verkehrsbeschilderungsmaßnahmen
10. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung einer Straßenleuchte
11. Beratung und Beschlußfassung über eine Sicherungsmaßnahme auf dem Friedhof
12. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung d?r Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates vom 3.12.1981 ,
2. Personalangelegenheit
3. Verschiedenes
5411 Neuhäusel, 8.2.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:
2 Schlüsselbunde; 1 Schlüssel-Etui;
1 Schlüssel-Etui mit Geldbetrag;
2 Schlüssel mit Anhängeschild; 1 Paar Kinderhandschuhe;
1 Paar Handschuhe, 1 Schlüsselbund mit Anhänger.
Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen.
Neuhäusel, Ortsbürgermeister
SIMMERN
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenverbandes Simmern / Neuhäusel
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel findet am Montag, 15.2.1982, um 2o.oo Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens in Simmern statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982
2. Umgestaltung des Spielplatzes am Kindergarten
3. Information und Beratung über Bushaltestellen in Neuhäusel bezüglich des Kindertransportes
4. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Personalangelegenheit
5411 Simmern, 8.2.1982 Schneider, Vorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1982 vom 4.2..1982
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S.419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.1.1982 hiermit bekanntgemacht wird:
§]
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
festgesetzt.
§ 2
r 1982 wird
im
687.000,00
DM
687.000,00
DM
876.000,00
DM
876.000,00
DM
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermöoenshaus- halt erforderlich ist, wird auf 649.000,00 DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v H.
3. DIE HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund ' 48,oo DM
für den zweiten Hund 72,oo DM
für jeden weiteren Hund 96,oo DM
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
543o Montabaur, 26.1.1982
Kreisverwaltung des Westerwald- (S) Im Aufträge
kreises Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.2..1982 bis 26.2.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,öffentlich aus.
Simmern, 4.2.1982
(S) Ortsgemeindeverwaltung Simmern
Schneider, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemö) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von

