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Montabaur 9/6/82

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Montag, 15.2.1982, 2o.oo Uhr, im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates vom 3.12.1981

2. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme der Orts­gemeinde am Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden' für das Jahr 1982

3. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanent­wurf "Montabaurer Straße"

4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemarkungsbereich "Feldchen"

(Auf stel I ungsbeschl)

5. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Feldchen"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Offenlegungsbeschluß

6. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über eine Veränderungssperre für das Baugebiet "Feldchen"

7. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet "Feldchen"

8. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981

9. Beratung und Beschlußfassung über Verkehrsbeschilde­rungsmaßnahmen

10. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung einer Straßenleuchte

11. Beratung und Beschlußfassung über eine Sicherungsmaß­nahme auf dem Friedhof

12. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung d?r Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates vom 3.12.1981 ,

2. Personalangelegenheit

3. Verschiedenes

5411 Neuhäusel, 8.2.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:

2 Schlüsselbunde; 1 Schlüssel-Etui;

1 Schlüssel-Etui mit Geldbetrag;

2 Schlüssel mit Anhängeschild; 1 Paar Kinderhandschuhe;

1 Paar Handschuhe, 1 Schlüsselbund mit Anhänger.

Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen.

Neuhäusel, Ortsbürgermeister

SIMMERN

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenverbandes Simmern / Neuhäusel

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Kinder­gartenverbandes Simmern/Neuhäusel findet am Montag, 15.2.1982, um 2o.oo Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens in Simmern statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982

2. Umgestaltung des Spielplatzes am Kindergarten

3. Information und Beratung über Bushaltestellen in Neuhäusel bezüglich des Kindertransportes

4. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Personalangelegenheit

5411 Simmern, 8.2.1982 Schneider, Vorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Simmern für das Jahr 1982 vom 4.2..1982

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S.419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.1.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§]

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf

festgesetzt.

§ 2

r 1982 wird

im

687.000,00

DM

687.000,00

DM

876.000,00

DM

876.000,00

DM

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermöoenshaus- halt erforderlich ist, wird auf 649.000,00 DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v H.

3. DIE HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund ' 48,oo DM

für den zweiten Hund 72,oo DM

für jeden weiteren Hund 96,oo DM

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

543o Montabaur, 26.1.1982

Kreisverwaltung des Westerwald- (S) Im Aufträge

kreises Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.2..1982 bis 26.2.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,öffentlich aus.

Simmern, 4.2.1982

(S) Ortsgemeindeverwaltung Simmern

Schneider, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemö) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von