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Montabaur 5/6/82

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf

10.743.860,00 DM

in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT

10.743.860,00 DM

in der Einnahme auf

12.906.400,00 DM

in der Ausgabe auf festgesetzt.

12.906.400,00 DM

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 6.699.700,00 DM festgesetzt. Davon sind zur Umschuldung 5.500.000,00 DM vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.705.000,00 DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

3. DIE HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des

Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 6o,oo DM

für den zweiten Hund 9o,oo DM

für jeden weiteren Hund 12o,oo DM

II.

Aufgrund des § 101 Ahs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz in der Fassung vom-14.12.1973 (GVBI.S. 419) hat der Stadtrat am 17.12.1981 das Investitionsprogramm für die jahre 1981 - 1985 beschlossen. Es schließt mit folgenden Ge­samtsummen ab:

Haushaltsjahr 1981 Haushaltsjahr 1982 Haushaltsjahr 1983 Haushaltsjahr 1984 Haushaltsjahr 1985

6.796.050,00 DM 7.113.400,00 DM 7.127.000,00 DM 2.843.000,00 DM 3.836,000,00 DM

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

5430 Montabaur, 2.2.1982 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S) In Vertretung: Dünnes

IV.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.2.1982 bis 26.2.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

Montabaur, 5.2.1982 Stadt Montabaur

(S) Mangels, Bürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Monta­baur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zu­letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung

der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.S. 770).

Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur hat am 1.2.1982 für den Umlegungsplan "Baumberg", Gemarkung Eschelbach, die Unanfechtbarkeit beschlossen.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 13.2.

1982 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neue!: Rechtszu­stand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Bau­grundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 1.3.1982 der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitz­anzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegsnschaftskata- sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungs­pflichtige bis einschließlich 1.3.1982 auf das Konto der Ver­bandsgemeinde Montabaur Nr. 803.000 212 bei der Nassau- ischen Sparkasse Montabaur unter Angabe "BU Eschelbach" den fälligen Betrag einzahlt, oder mit der Stadt Montabaur Verein­barungen über die Tilgung getroffen hat.

Montabaur, 2.2.1982 Stadt Montabaur - Umlegungsausschuß - (S) Simon, Vermessungsdirektor, Vorsitzender des

Umlegungsausschusses

Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur am 4.2.1982

VERGABE VON AUFTRÄGEN

AUFTRAG FÜR DEN AUSBAU DES KONRAD-ADENAUER- P LATZES ERTEILT

Einstimmig vergab der Haupt- und Finanzausschuß die Arbeiten zum Ausbau des Konrad-Adenauer-Platzes. Der Auf­trag wurde der billigstbietenden Firma erteilt.

Das Auftragsvolumen beträgt ca. 1 Mill. DM.

Die für den Ausbau vorgesehene Fläche umfaßt hauptsächlich den Bereich der Tiefgarage . Folgende Arbeiten kommen zur Ausführung:

Isolierungsarbeiten, Verlegung verschiedener Pflastersorten und Verlegung der erforderlichen Installationen z.B. für die Brunnenanlage sowie für die Beleuchtungsanlagen.

Mit dem Bau der Erschließungsstraßen im Baugebiet "Himmelfeld" wird demnächst begonnen Nach Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses beschloß der Haupt- und Finanzausschuß an die billigstbietende Firma den Auftrag für den Bau der Erschließungsstraßen zu vergeben. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 1.445.000,00 DM.

Mit den Arbeiten soll begonnen werden, sobald es die Witterung zuläßt.

Renoveirung des Mauerwerkes der Brücke am Hammer­weg (bei Stendebach) beschlossen.

Nachdem eine Überprüfung des Mauerwerkes der über den Gel­bach führendem Brücke am Hammerweg zu dem Ergebnis führte, daß die Bausubstanz zum Teil erheblich angegriffen ist, beschloß der Ausschuß bereits in einer der vorangegangenen Sitzungen, eine Renovierung des Mauerwerks durchführen