Montabaur 5/5/82
in 5431 Heiligenroth, Schulstraße, Der Termin ist öffentlich.
Für die Jagdgenossenschaft Heiligenroth • Boden Manns, Jagdvorsteher
HEILIGENROTH Kappensitzung fällt aus
Die für Samstag, 6.2.1982 vorgesehene Kappensitzung der Ortsvereine muß wegen mehreren Todesfällen in den letzten Tagen und dem dadurch hervorgerufenen Ausfall einer Anzahl von Aktiven leider ausfallen.
Die bereits im Vorverkauf abgeholten Eintrittskarten können am Samstag, 6.2.1982 ab 13.oo Uhr bei Helmut Ortseifen, Bergstraße 8, gegen Erstattung des Eintrittsgeldes zurückgegeben werden.
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Gemarkung Goldhausen;
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern, § 2 Abs. 1 BBauG
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat am 28.1o. 1981 beschlossen, in der Gemarkung Goldhausen einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung "Am Mühlenweg" erhalten.
Der Planbereich wird im groben wie folgt umgrenzt:
Im Norden: vom Dammweg
im Osten: von der Langwieser Straße
im Süden: vom Mühlenweg
im Westen: vom Bodener Weg
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Ruppach-Goldhausen, 29.1.1982 Ferdinand, Ortsbürgermeister
was^^Äwo
Kindergarten Ruppach - Goldhausen
NEUANMELDUNG
Wir bitten um die Voranmeldung der Binder aus den Gemeinden Großholbach, Kleinholbach, Girod, Heiligenroth, Boden und Ruppach • Goldhausen, die den Kath. Kindergarten ab September 1982 besuchen wollen.
Aufnahmefähig sind alle Kinder, die am 31.8.1982 das 3. Lebensjahr vollendet haben. Anmeldungen werden in der Zeit von 8.3o bis 12.oo Uhr, bis einschl. 26.2.1982 im Kindergarten entgegengenommen.
Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Wir würden es auch begrüßen, wenn eine Voranmeldung schon ab dem 2. Lebensjahr erfolgen würde. Damit könnte eine genauere Planung gewährleistet werden.
TuS Ahrbach • Handballabteilung
Donnerstag, 11.2.1982, 19.2o Uhr, 1. Training der neugegründeten Handballabteilung in der Vogelsanghaile Heiligenroth
AUGST
Elternsprechtag in der Augst- Schule Neuhäusel Samstag, 13.2.1982, findet in der Augst-Schule ein Elternsprechtag statt. Zeit: von 8.oo bis 12.oo Uhr.
An den Türen sind Wegweiser zu den Klassen- und Fachlehrern angebracht.
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Sachbeschädigung in der Augst-Schule Neuhäusel Am 23.1.1982 wurde festgestellt, daß in der Augst-Schule Neuhäusel eine Sachbeschädigung begangen wurde.
Hierbei wurden 2 Türklinken der Toiletten gewaltsam aufgebrochen , größere Mengen Waschpulver verstreut, Waschpulver ins Waschbecken geschüttet und Wasser angestellt, so daß der Raum überschwämmt wurde,auf der Tr?ppe 2 Feuerlöscher geleert, ein Schrank aufgebrochen, Blumentöpfe umgeworfen und zerstört sowie Schmierereien an Türen, Wänden und Schultafeln.
Die Tatzeit für diese Sachbeschädigung müßte vermutlich zwischen 2o.oo Uhr am 22.1.1982 und 8.5o Ühr am 23.1.1982 liegen.
Wer kann hierzu evtl. Täterhinweise geben?
Angaben erbittet die Schutzpolizeiinspektion Montabaur, Tel. 02602 • £011. Diese werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
EITELBORN
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am Montag, 8.2.1982, um 2o.oo Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassun über den Erlaß einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Baugäbiet "Wässer"
2. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981
a) überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 750.940 (Bau einer Leichenhalle)
b) überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 910.808 (Zinsausgaben an den Kreditmarkt)
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Nörrenpfad" und Buchenstück" im vereinfachten Verfahren gern. § 13 BBauG * Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 91/4,
Flur 10
4. Verschiedenes
Eitelborn, 2.2.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Ortslage von Kadenbach; ,
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG
Anstelle des Ortsgemeinderates von Kadenbach (Beschlußunfähigkeit wegen Sonderinteresse) hat der durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mit Schreiben vom 14.1.1982 gern. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GemO bestellte Beauftragte am 21.1. 1982 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Ortslage beschlossen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Ortslage".
Der Planbereich wird im groben wie folgt umgrenzt:
Im Norden:
von dem rechtsverbindlichen Bsfcauungsplpni"Krämer I — IV" und den Wirtschaftswegen Nr. 126 und 95 im Osten:
von dem Wirtschaftsweg Nr. 153 sowie den Gemarkungsteilsn "In der Au" und "Auf der Au"
Im Süden:
tlw. von dem Wirtschaftsweg Nr. 176; den Flurstücken Nr. 30, 23, 7/1, 44, 45, 50 und 52 im Gemarkungsteil "Unter dem Dorf", tlw. von der K 114; von den Flurstücken Nr. 14, 18, und 22, sowie dem Wirtschaftsweg Nr. 71 im Gemarkungsteil "Auf der Holl" im Westen:
tlw. von dem Wirtschaftsweg Nr. 68; von dem Kirchengelände; von den Wirtschaftswegen Nr. 138 und 83/2; entlang des Grund Stückes Nr. 142/80 sowie der Triftstraße.

