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Montabaur 5/5/82

in 5431 Heiligenroth, Schulstraße, Der Termin ist öffentlich.

Für die Jagdgenossenschaft Heiligenroth Boden Manns, Jagdvorsteher

HEILIGENROTH Kappensitzung fällt aus

Die für Samstag, 6.2.1982 vorgesehene Kappensitzung der Ortsvereine muß wegen mehreren Todesfällen in den letzten Ta­gen und dem dadurch hervorgerufenen Ausfall einer Anzahl von Aktiven leider ausfallen.

Die bereits im Vorverkauf abgeholten Eintrittskarten können am Samstag, 6.2.1982 ab 13.oo Uhr bei Helmut Ortseifen, Berg­straße 8, gegen Erstattung des Eintrittsgeldes zurückgegeben werden.

RUPPACH-GOLDHAUSEN

Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Gemarkung Gold­hausen;

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern, § 2 Abs. 1 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat am 28.1o. 1981 beschlossen, in der Gemarkung Goldhausen einen Bebau­ungsplan aufzustellen.

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung "Am Mühlenweg" er­halten.

Der Planbereich wird im groben wie folgt umgrenzt:

Im Norden: vom Dammweg

im Osten: von der Langwieser Straße

im Süden: vom Mühlenweg

im Westen: vom Bodener Weg

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG öffent­lich bekanntgemacht.

Ruppach-Goldhausen, 29.1.1982 Ferdinand, Ortsbürgermeister

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Kindergarten Ruppach - Goldhausen

NEUANMELDUNG

Wir bitten um die Voranmeldung der Binder aus den Gemeinden Großholbach, Kleinholbach, Girod, Heiligenroth, Boden und Ruppach Goldhausen, die den Kath. Kindergarten ab Septem­ber 1982 besuchen wollen.

Aufnahmefähig sind alle Kinder, die am 31.8.1982 das 3. Le­bensjahr vollendet haben. Anmeldungen werden in der Zeit von 8.3o bis 12.oo Uhr, bis einschl. 26.2.1982 im Kindergarten entgegengenommen.

Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Wir würden es auch begrüßen, wenn eine Voranmeldung schon ab dem 2. Lebensjahr erfolgen würde. Damit könnte eine ge­nauere Planung gewährleistet werden.

TuS Ahrbach Handballabteilung

Donnerstag, 11.2.1982, 19.2o Uhr, 1. Training der neugegrün­deten Handballabteilung in der Vogelsanghaile Heiligenroth

AUGST

Elternsprechtag in der Augst- Schule Neuhäusel Samstag, 13.2.1982, findet in der Augst-Schule ein Eltern­sprechtag statt. Zeit: von 8.oo bis 12.oo Uhr.

An den Türen sind Wegweiser zu den Klassen- und Fachlehrern angebracht.

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Sachbeschädigung in der Augst-Schule Neuhäusel Am 23.1.1982 wurde festgestellt, daß in der Augst-Schule Neu­häusel eine Sachbeschädigung begangen wurde.

Hierbei wurden 2 Türklinken der Toiletten gewaltsam aufgebro­chen , größere Mengen Waschpulver verstreut, Waschpulver ins Waschbecken geschüttet und Wasser angestellt, so daß der Raum überschwämmt wurde,auf der Tr?ppe 2 Feuerlöscher geleert, ein Schrank aufgebrochen, Blumentöpfe umgeworfen und zerstört sowie Schmierereien an Türen, Wänden und Schul­tafeln.

Die Tatzeit für diese Sachbeschädigung müßte vermutlich zwischen 2o.oo Uhr am 22.1.1982 und 8.5o Ühr am 23.1.1982 liegen.

Wer kann hierzu evtl. Täterhinweise geben?

Angaben erbittet die Schutzpolizeiinspektion Montabaur, Tel. 02602 £011. Diese werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

EITELBORN

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am Montag, 8.2.1982, um 2o.oo Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassun über den Erlaß einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Baugäbiet "Wässer"

2. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für das Haus­haltsjahr 1981

a) überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 750.940 (Bau einer Leichenhalle)

b) überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 910.808 (Zinsausgaben an den Kreditmarkt)

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be­bauungsplanes "Nörrenpfad" und Buchenstück" im verein­fachten Verfahren gern. § 13 BBauG * Erweiterung der über­baubaren Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 91/4,

Flur 10

4. Verschiedenes

Eitelborn, 2.2.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Ortslage von Kadenbach; ,

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG

Anstelle des Ortsgemeinderates von Kadenbach (Beschlußunfä­higkeit wegen Sonderinteresse) hat der durch die Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises mit Schreiben vom 14.1.1982 gern. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GemO bestellte Beauftragte am 21.1. 1982 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Ortslage beschlossen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Ortslage".

Der Planbereich wird im groben wie folgt umgrenzt:

Im Norden:

von dem rechtsverbindlichen Bsfcauungsplpni"Krämer I IV" und den Wirtschaftswegen Nr. 126 und 95 im Osten:

von dem Wirtschaftsweg Nr. 153 sowie den Gemarkungsteilsn "In der Au" und "Auf der Au"

Im Süden:

tlw. von dem Wirtschaftsweg Nr. 176; den Flurstücken Nr. 30, 23, 7/1, 44, 45, 50 und 52 im Gemarkungsteil "Unter dem Dorf", tlw. von der K 114; von den Flurstücken Nr. 14, 18, und 22, sowie dem Wirtschaftsweg Nr. 71 im Gemarkungsteil "Auf der Holl" im Westen:

tlw. von dem Wirtschaftsweg Nr. 68; von dem Kirchengelände; von den Wirtschaftswegen Nr. 138 und 83/2; entlang des Grund Stückes Nr. 142/80 sowie der Triftstraße.