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Montabaur 10/3/82 MGVEintracht" Nentershausen Freitag, 22. Januar 1982, 20.00 Uhr Generalversammlung im VereinslokalZur Post". Alle aktiven und passiven Mitglie­der sind herzlich eingeladen.

NIEDERERBACH:

Theaterfreunde Niedererbach

Am Samstag, dem 30. Januar und am Samstag, dem 6.Februar, jeweils um 20.11 Uhr finden unsere diesjährigen Kappensitzun­gen im Gemeindesaal Niedererbach statt. Der Eintritt beträgt 6,- DM.

Kartenvorverkauf für beide Veranstaltungen am Samstag, 23.1. von 10-14 Uhr

Sonntag, 24.1. von 13-16 Uhr

sowie am Sonntag, 31.1. von 14-16 Uhr im Pfarrheim Niedererbach, Bergstraße.

Sportverein 1920, Abt. Alte Herren

Freitag, 22.1.1982, 20.00 Uhr alljährliche Versammlung im Sportheim Alle aktiven und passiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für die Chorgemeinschaft Niedererbach

Die Mitgliedsbeiträge für die Chorgemeinschaft Niedererbach wurden mit Wirkung vom 1.1.1982 erhöht von 1,-DM auf DM 1,50 monatlich.

N0MB0RN:

Tuesday-Club

Der vorweihnachtliche Basar mit Kaffee und Kuchen zugun­sten der hungernden Flüchtlinge in Somalia erbrachte einen Erlös von 1.800,- DM. Der Betrag wird an Misereor-Aktion Hilfe für Somalia" überwiesen.

Kappensitzung verlegt

Die für Samstag, den 23. Januar angekündigte Kappensitzung muß wegen einem Trauer- und Krankheitsfall und der damit verbundenen Umbesetzung im Programm auf Samstag, den 6. Februar 1982 verlegt werden.

Dafür laden für Samstag, den 23. Januar 1982,der VfR 1920 und die Freiw. Feuerwehr Nomborn zu einem Kostümball im Saal Chlupsa ein. Zum Tanz spielen die Nomborner Schram­mel. Beginn 20.11 Uhr.

Weltgebetstag der Frauen am 5. März

Zur Vorbereitung des Weltgebetstages, der am 5. März in der Pfarrkirche in Gackenbach veranstaltet wird, lädt die ökume­nische Frauengemeinschaft der Pfarreien Holzappel-Dörnberg und Gackenbach-Kirchähr ein.

Der diesjährige Weltgebetstag beschäftigt sich mit der Irland- Frage. Der Arbeitskreis trifft sich erstmals am 21. Jan. in Dörn­berg. Wer bei der Vorbereitung des Gottesdienstes mithelfen will, kann sich mit Frau Hilger, Tel. 06439/7001 oder mit Frau Kettel, Tel. 06439/7767 in Verbindung setzen.

NIEDERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Donnerstag, dem 28. Januar 1982 um 19.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG:

I.ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Verpflichtung des Ratsmitgliedes Karl-Heinz Müller

2. Anerkennung einer Eilentscheidung vom 17.12.1981

3. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981

4. Verschiedenes

11.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Erschließungsbeitragsangelegenheiten

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

5431 Niederelbert, 15.1.1982 Hübinger, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

a) Die Fraktionssitzung für die Fraktion Ewald Hübinger findet am Montag, dem 25.1.1982,um 19.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses statt

b) Die Fraktionsskzung für die Fraktion Hubert Hübinger findet am Montag, dem 25.1.1982 um 19.00 Uhr in der Gaststätte Keul statt.

OBERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Überdorf" der Ortsgemeinde Oberelbert gemäß § 13 BBauG; Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung vom 24.4.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Überdorf" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Ziffer 6 der Textfestsetzungen wird aufgehoben und wie folgt geändert:

Garagen und Nebengebäude sind auch außerhalb der über­baubaren Flächen zulässig"

2. Ziffer 4 der Textfestsetzung wird ersatzlos gestrichen.

3. Im übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes Überdorf" weiter

Die Kreisverwaltung des WesterwaJdkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gel- bachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur während der Dienststun­den sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Ober­elbert während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. \ Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist uribeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verlet­zung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge­nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungspia- nes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)