Einzelbild herunterladen

Montabaur 7/2/82

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Montabaur, 7. Januar 1982 Mangels, Bürgermeister

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Montag,

11.Januar 1982

Zuschußantrag zur Modernisierung und Verbesserung einer Woh­nung im Bereich des Rebstockes stattgegeben.

Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte einem Zuschußantrag für die Renovierung eines Wohnhauses im Bereich des Vorderen Rebstockes zu.'

Der Zuschuß der Stadt beträgt nach den Richtlinien der Stadt Montabaur über die Gewährung städtischer Zuschüsse zur Mo­dernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes pro Wohnung ein Drittel der entstehenden Kosten, höchstens aber 5.000,- DM. Für Instandsetzungsarbeiten wer­den 30 v.H. gewährt.

Beihilfen an DDR-Besucher werden auch weiterhin gewährt

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über den Haushalts­plan 1982 wurde von der CDU-Fraktion der Antrag gestellt, auch im Haushalt 1982 Mittel für Bargeldhilfen an DDR-Besucher bereitzustellen. Eine endgültige Entscheidung über diese Frage sollte vom Haupt- und Finanzausschuß herbeigeführt werden.

Die Überlegungen des Ausschusses zielten nun darauf ab, die Bei­hilfen an DDR-Besucher (im Haushaltsjahr 1981 wurden hierfür 1.270 DM aufgewendet) weiter zu gewähren, aber eine Mehrbe­lastung des Haushaltes zu vermeiden. Deshalb wurde der Weiter­gewährung von Barhilfen an DDR-Besucher (DM 10 pro Besucher) unter der Prämisse zugestimmt, daß bei der freiwilligen Leistung derWeihnachtsbeihilfe" Kürzungen vorgenommen werden.

Antrag desVereins Bewährungshilfe" abgelehnt

Der VereinVerein Bewährungshilfe", Koblenz beantragte für den Ankauf eines Hauses in Montabaur eine finanzielle Unter- stüzung von 20.000,- DM. Diese Mittel sollten Verwendung fin­den für den Ankauf eines Hauses in Montabaur, in dem Straf­entlassene untergebracht werden sollten.

Mit Blick auf die Finanzsituation sah sich der Haupt- und Finanzausschuß außerstande, dem Zuschußantrag stattzugeben.

Antrag der Deutsch-Französischen Gesellschaft auf Gewährung ' von Zuschüssen stattgegeben

Die DeutschrFranzösische Gesellschaft plant eine Reise mit etwa 30 Spielern der Theatergruppeoase" nach Tonnerre. Dort sollte eineöffentl.he Aufführung sowie zwei Darbietungen in den Schulen erfolgen. Ferner ist beabsichtigt, in den Osterferien 1982 ein Jugendlager zusammen mit französischen Kindern aus Tonner­re in Schönau /Schwarzwald durchzuführen.

Für diese Unternehmungen wurden Zuschüsse erbeten.

Zur Unterstützung der geplanten Fahrt mit Mitgliedern der The­atergruppeoase" wurde ein Zuschuß von 800,- DM gewährt.

Im übrigen sollen diese Fahrt sowie das geplante Jugendlager finanziell unterstützt werden nach den Richtlinien über die Ge­währung von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten, Jugendlagern, Jugendfahrten und Studienfahrten (pro Tag 3,- DM für jeden Teilnehmer).

Anträge der FWG-Fraktion:

1. Antrag der FWG

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung in Koblenz zu erfragen, ob der Stadtratsbeschluß vom 19.5.1915 betr.der Benutzung des Jugendspielplatzes heute noch rechts­verbindlich ist".

Dieser Antrag fand nicht die erforderliche Mehrheit. Die Mehrheit des Ausschusses sah die Rechtslage als eindeutig an.

2. Antrag der FWG:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verwaltung der Aka­demie der Genossenschaften Verhandlungen betr.jährlich wie­derkehrenderMontabaurer Schloßtage" zu führen. Durch ge­

meinsame kulturelle Angebote sollen die Schloßtage dann fe­ster Bestandteil im Kulturleben unserer Stadt sein."

Diesem Antrag wurde mehrheitlich entsprochen.

3. Dem Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, von Privatun­ternehmen Kostenvoranschläge betr.der Reinigung und Unter haltung öffentlicher Grünflächen im Stadtgebiet einzuholen, um Vergleiche über Kostenminderung oder Kostensteigerung durch eigene Arbeitsleistungen feststellen zu können, wurde mehrheitlich entsprochen. _

Jagdverpachtung

Die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes II der Stadt Montabaur wird zum 1.4.1982 anhand von Jagdbogen im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schrift­licher Gebote auf 12 Jahre verpachtet.

Verpachtet werden der

JAGDBOGEN 5 Gemarkung Eschelbach - 315,96 ha groß, davon 48,56 ha Wald, 205,15 ha Feld, 62,25 ha nicht bejagd- bare Fläche (Niederwaldrevier)

JAGDBOGEN 6 - Teil der Gemarkung Wirzenborn und ein Teil der Gemarkung Stadt Montabaur, 412,38 ha groß, davon 53,06 ha'Wald, 132,12 ha Feld, 227,2 ha nicht bejagdbare Fläche (Niederwildrevier)

JAGDBOGEN 7 - Gemarkungen Ettersdorf, Bladernheim, Reckenthal und ein Teil der Gemarkung Wirzenborn, 450,77 ha groß, davon 200,53 ha Wald, 194,09 ha Feld und 56,15 ha nicht bejagdbare Fläche (Niederwildrevier)

Die Pachtbedingungen liegen ab sofort bis 25. Februar 1982 bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, 5430 Montabaur, während der Dienststunden öffentlich aus. Einzelexemplare können gegen Voreinsendung einer Schutzge­bühr von 10,- DM an die Verbandsgemeindekasse in 5430 Mon­tabaur (Kreissparkasse Montabaur, BLZ 570 510 01, Konto- Nr. 500 017) mit AngabeJagdverpachtung Montabaur II, Jagd­bogen -" angefordert werden.

Die Gebote müssen für jeden Jagdbogen getrennt in einem ver­schlossenen Umschlag mit der AufschriftPachtgebot für den Jagdbogen_des gemeinschaftlichen Jagdbogens Monta­

baur II bis Donnerstag, den 25. Februar 1982, 15.00 Uhr bei Herrn Bürgermeister Mangels, Rathaus, Montabaur, einge­reicht sein.

Pächter, kann nur werden, wer seinen Hauptwohnsitz (1.Wohn­sitz) im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur hat.

Die Bieter haben eine Bescheinigung der zuständigen Unteren Jagdbehörde darüber beizufügen, daß sie jagdpachtfähig sind (§11 Abs. 5 BJG). Alle Bieter haben den Nachweis nach § 11 Abs. 3 BJG zu führen (Höchstflächenbegrenzung)

Die Öffnung der Gebote erfolgt am

Donnerstag, dem 25. Februar 1982, um 15.00 Uhr im Rathaus, 5430 Montabaur.

Der Termi ist öffentlich.

Für die Jagdgenossenschaft des gemeinschasftlichen Jagdbezirkes Montabaur II Mangels, Bürgermeister

Das Schlittenfahren in der Gemarkung Eigendorf

an der Waldgrenze oberhalb des Friedhofes ist nur dort gestat­tet, wo der. Pächter der stadteigenen Wiesen von sich aus den Zaun niedergelegt hat.

Das eigenmächtige Zerstören der Zäune ist nicht erlaubt. Wir weisen darauf hin, daß dies strafrechtliche Folgen haben kann. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

Kulturamt Westerburg

01. E. 2010 H.A.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG SCH LUSSF ESTST E L LU NG

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG - in der