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* Montabaur 18 / 52 / 81

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ELBERTGEMEINDEN

*

j NIEDERELBERT:

lij Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1979 und

oj des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom

F, 26.11.1981 der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr

i 1979

, I. HAUSHALTSRECHNUNG

1

Feststellung des

Verwaltungs- Vermögens-

Gesamt

a

Ergebnisses

haushalt/DM

haushalt/DM

DM

Soll-Einnahmen

1.108.210,30

345.269,90 '

1.453.480,29

i

+ neue Haushaltsein-

nahmereste

-

180.000,-

180.000,-

./. Abgang alter Kassen-

/

einnahmereste

937,80

-

937,80

t

r

t

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

1.107.272,59

525.269,90

1.632.542,49

Soll-Ausgaben

1.107.272,59

525.269,90

1.632.542,49

t

1

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

1.107.272,59

525.269,90

1.632.542,49

Überschuß/

Fehlbetrag

_

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermei­ster und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei ein­zelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowei der I. Ortsbeigeordnete Wüst wegen Vorliegen von Son­derinteresse nicht teilgenommen.

III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 4.1.1982 bis 13.1.1982 während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

im Osten verläuft die Plangrenze:

von der K 168 entlang der Oststr. bis zur Gartenstr. sodann entlang der östlichen Grenze der Gartenstraße bis zur Wiesenstr. am Grundstück 181/10 abknickend bis zur östlichen Grenze des Flurstückes 180. Dieses Flurstück und die Flurstücke 154/1 154/2, und 154/3 einschließlich verläuft sie über die Wiesenstr.,

im Süden verläuft die Plangrenze

an der Nordgrenze des Flurstückes 79 entlang bis zum Bachlauf des Elbertbaches, dann an dessen Grenze (nördlich verlaufend) bis zur Wiesenstr. von dort in südliche Richtung führend entlang des Wegeflurstückes 69/1, dann entlang der süd-östlichen Grenze des Flurstückes 85/1, von dort aus zurück an das Gra­bengrundstück 257 an die westliche Grenze des Flurstückes 89 und 22 bis zur südlichen Grenze des Flurstückes 56.

im Westen

verläuft die Grenze über die L 327 hinaus bis zur Grenze der BebauungsplangebieteHostigfeldchen",Schla" undAuf der Schla und Im Herberg", von dort entlang der südlichen Grenze des Weiherhell-Baches bis zur Verlängerung der westlichen Gren­ze des Flurstückes 54/1, von diesem Punkt nach Norden versprin gend bis zur südlichen Grenze des Flurstückes 55, dann in öst­licher Richtunt bis zum Ausgangspunkt.

Der Bebauungsplan erhält die BezeichnungOrtslage"

Dieser Beschluß wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des Bundesbauge­setzes öffentlich bekanntgemacht.

5430 Montabaur, 18.12.1981 Reusch, Beauftragter

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Arbeitsgemeinschaft Jugend Elbertgemeinden Die Mitglieder der AGJ treffen sich am Montag, dem 28.12.81, um 19.30 Uhr zu einer dringenden organisatorischen Bespre­chung. Interessierte Jugendliche sind ebenfalls herzlich eingela­den. Treffpunkt Jugendraum Welschneudorf.

OBERELBERT:

Obst- und Gartenbauverein

Sonntag, 3. Januar 1982,15.00 Uhr Jahreshauptversammlung im Vereinslokal Pilgenröther, Oberelbert. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

WELSCHNEUDORF:

Freiwillige Feuerwehr

Dienstag, 29.12.1981, Weihnachtsfeier im Feuerwehrgerätehaus. Alle teilnehmenden Mitglieder werden gebeten, ein Weih­nachtspäckchen im Wert von ca. 10,- DM mitzubringen.

Öffentliche Bekanntmachung

Anstelle des Ortsgemeinderates Niederelbert und nach Anhörung der nach § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) nicht ausgeschlossenen Gemeinderatsmitglieder hat der durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellte Beauftragte die Aufstellung eines Bebau­ungsplanes für das Gebiet der Ortslage beschlossen.

Der Planbereich wird wie folgt begrenzt: im Norden:

durch die nördliche Grenze der Flurstücke 69 und 74/1 bis zum Weg Flurstück 247, von dort aus in nördlicher Richtung bis zum Flurstück 62 der Flur 6, dann an der Westgrenze der L 312 bis zu den nördlichen Grenzen der Flurstücke 16 und 17 entlang der südlichen Grenze des Wegeflurstückes 10 (Aufm Küß) bis zur L 327. Die Grenze verläuft an der westlichen Begrenzung dieser Straße entlang bis zur nördlichen Grenze des Flurstückes 5/1, Flur 5, sodann bis zum Bachlauf des Elbertbaches, von dort südlich verspringend, bis zum Flurstück 27, von dort in nördli­cher Richtung entlang dem ehemaligen Mühlgraben bis zum Flurstück 19, Flur 5, von dort entlang der Grenze zur Gemar­kungsgrenze zur Ortsgemeinde Holler.

240 Tüten für Nikolausfeier in Niederelbert gespendet Für die Nikolausfeier auf dem Rathausplatz am 5.12.81 wurden 240 Tüten gespendet, davon wurden 60 dem Altenheim über­geben. Die Angestellten des Kindergartens und die 7 Goldenen danken den Spendern.

GELBACHHÖHEN

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DAUBACH:

MGVFrohsinn"

Neujahr, 1.1.1982, 20.00 Uhr Neujahrsball des MGV Frohsinn Daubach. Ort: VereinslokalZur Eulenstube".