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Montabaur 14 / 52 / 81

KegelclubOie linken Bauern" Eschelbach Neujahr-Preiskegeln für jedermann von 10.00 - 20.00 Uhr durchgehend, in der GaststätteZur Brücke" . 3 Wurf in die Vollen. Ab 21 Holz gewinnt.

SchützengesellschaftSt.Seb." Montabaur NEUJAHRSSCHIESSEN

Unser Neujahrsschießen findet am Samstag, dem 2. Januar 1982, im Schützenhaus statt. Es werden wieder Ehrenscheiben ausge­schossen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Alle Schützen sind herzlich eingeladen und Gäste sind willkommen.

VEREINSMEISTERSCHAFTEN

Die Termine und Bedingungen für die Vereinsmeisterschaften 1982 hängen ab dem 26.12. im Schützenhaus zur Einsichtnahme aus.

JUGENDTRAINING

Das Jugendtraining wird nach den Ferien, ab dem 9. Januar 1982, wieder in vollem Umfange aufgenommen.

CDU-Stammtisch

Montag, 4. Januar 1982, 18.00 Uhr

Nomborn, GaststätteZu den Linden". Alle sind herzlich einge­laden.

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Mittwoch, dem 30. Dez. 1981, um 20.00 Uhr im Bürgermeister­amt statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1981 bei der Haushaltsstelle 882.932.

2. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe zum Ausbau des Bürgersteiges einschl. eines Fußweges in der Brinkenstraße.

3. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes.

5431 Boden, 18.12.1981 Eulberg, Ortsbürgermeister

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HEILIGENROTH:

Danke"

Allen, die durch ihren Besuch und ihre tatkräftige Mithilfe zum Gelingen des Basars beigetragen haben, möchte der Lepra- Arbeitskreis an dieser Stelle herzlich danken.

Durch die große Unterstützung der gesamten Gemeinde war es uns möglich, den Reinerlös von 6.000,- DM der Lepra-Hilfe zur Verfügung zu stellen.

KADENBACH

AUGST

öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEIN­DEN DES WESTERWALDKREISES Mit dieser Veröffentlichung werden die-Nahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Randgemeinden innerhalb . und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.

Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifels­fragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entsprechend* Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der ( Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort, wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außerhalb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr)

Nahzonenbeschreibung für den Güternahverkehr im Westerwald­

kreis

Gemeinde Kadenbach

Ortsmittelpunkt

Bürgermeisteramt (scharfe

Kurve der K 114)

Randgemeinden, deren

Ortsmittelpunkt bzw. ein

bezirkl.OMP innerhalb der

Nahzone liegt

Birken-Bruchen

Brachbach

Neunkirchen

Burbach

Haiger

Breitscheid

Herborn

Sinn

Leun

Braunfels

Weilburg

Welmünster

Grävenwiesbach

Weilrod

Waldems

Idstein

Niedernhausen

Wiesbaden

Walluf

Eltville

Oestrich-Winkel

Geisenheim

Rüdesheim

Bingen

Wald-Algesheim

Stromberg

Dürrebach

Simmern

Ohlweiler

Naunhausen

Blankenroth

Mesenich

Cochem

Greimersburg

Laubach

Eppenberg

Koordinatenwerte Gauß-Krüger R 34 09 620 H 55 84 382

Randgemeinden, deren Orts­mittelpunkt bzw. alle bezirkl. OMP außerhalb der Nahzone liegen

Niederfischbach

Mudersbach

Siegen

Wilnsdorf

Dillenburg

Mittenaar

Ehringshausen

Aßlar

Solms

Schöffengrund

Waldsolms

Butzbach

Usingen

Schmitten

Glashütten

Eppstein

Budenheim

Mainz

Heidesheim

Ingelheim

Gau-Algesheim

Schweppenhausen

Holzbach

Reckershausen

Kappel

Walhausen

Hesweiler

Grenderich

Ediger-E Iler

Büchel

Müllenbach

Herresbach

Kaltenborn

Kesseling

Meckenheim

St. Augustin