Montabaur 14 / 52 / 81
Kegelclub „Oie linken Bauern" Eschelbach Neujahr-Preiskegeln für jedermann von 10.00 - 20.00 Uhr durchgehend, in der Gaststätte „Zur Brücke" . 3 Wurf in die Vollen. Ab 21 Holz gewinnt.
Schützengesellschaft„St.Seb." Montabaur NEUJAHRSSCHIESSEN
Unser Neujahrsschießen findet am Samstag, dem 2. Januar 1982, im Schützenhaus statt. Es werden wieder Ehrenscheiben ausgeschossen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Alle Schützen sind herzlich eingeladen und Gäste sind willkommen.
VEREINSMEISTERSCHAFTEN
Die Termine und Bedingungen für die Vereinsmeisterschaften 1982 hängen ab dem 26.12. im Schützenhaus zur Einsichtnahme aus.
JUGENDTRAINING
Das Jugendtraining wird nach den Ferien, ab dem 9. Januar 1982, wieder in vollem Umfange aufgenommen.
CDU-Stammtisch
Montag, 4. Januar 1982, 18.00 Uhr
Nomborn, Gaststätte „Zu den Linden". Alle sind herzlich eingeladen.
AHRBACHGEMEINDEN
BODEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Mittwoch, dem 30. Dez. 1981, um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 bei der Haushaltsstelle 882.932.
2. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe zum Ausbau des Bürgersteiges einschl. eines Fußweges in der Brinkenstraße.
3. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes.
5431 Boden, 18.12.1981 Eulberg, Ortsbürgermeister
9
was*m^ A wo
HEILIGENROTH:
„Danke"
Allen, die durch ihren Besuch und ihre tatkräftige Mithilfe zum Gelingen des Basars beigetragen haben, möchte der Lepra- Arbeitskreis an dieser Stelle herzlich danken.
Durch die große Unterstützung der gesamten Gemeinde war es uns möglich, den Reinerlös von 6.000,- DM der Lepra-Hilfe zur Verfügung zu stellen.
KADENBACH
AUGST
öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEINDEN DES WESTERWALDKREISES Mit dieser Veröffentlichung werden die-Nahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Randgemeinden innerhalb . und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.
Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifelsfragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entsprechend* Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der ( Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort, wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außerhalb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr)
Nahzonenbeschreibung für den Güternahverkehr im Westerwald
kreis
Gemeinde Kadenbach
Ortsmittelpunkt
Bürgermeisteramt (scharfe
Kurve der K 114)
Randgemeinden, deren
Ortsmittelpunkt bzw. ein
bezirkl.OMP innerhalb der
Nahzone liegt
Birken-Bruchen
Brachbach
Neunkirchen
Burbach
Haiger
Breitscheid
Herborn
Sinn
Leun
Braunfels
Weilburg
Welmünster
Grävenwiesbach
Weilrod
Waldems
Idstein
Niedernhausen
Wiesbaden
Walluf
Eltville
Oestrich-Winkel
Geisenheim
Rüdesheim
Bingen
Wald-Algesheim
Stromberg
Dürrebach
Simmern
Ohlweiler
Naunhausen
Blankenroth
Mesenich
Cochem
Greimersburg
Laubach
Eppenberg
Koordinatenwerte Gauß-Krüger R 34 09 620 H 55 84 382
Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. alle bezirkl. OMP außerhalb der Nahzone liegen
Niederfischbach
Mudersbach
Siegen
Wilnsdorf
Dillenburg
Mittenaar
Ehringshausen
Aßlar
Solms
Schöffengrund
Waldsolms
Butzbach
Usingen
Schmitten
Glashütten
Eppstein
Budenheim
Mainz
Heidesheim
Ingelheim
Gau-Algesheim
Schweppenhausen
Holzbach
Reckershausen
Kappel
Walhausen
Hesweiler
Grenderich
Ediger-E Iler
Büchel
Müllenbach
Herresbach
Kaltenborn
Kesseling
Meckenheim
St. Augustin

