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Montabaur 12 / 49 / 81

GÖRGESHAUSEN:

Frauengemeinschaft

Sonntag, 6.12.1981, diesjähriger Basar in der Löwensteinhalle. Zum Verkauf kommen wertvolle Handarbeiten. In der Cafeteria wird Kaffee und Kuchen gereicht. Ferner wird der bekannte Indio-Kaffee zum Verkauf angeboten. Der Erlös dient in diesem Jahr zum Kauf von Porzellan für die Löwensteinhalle Beginn 14.00 Uhr.

NIEDERERBACH:

Weihnachtsbasar der Frauengemeinschaft Die Frauengemeinschaft von Niedererbach veranstaltet am 2. Adventssonntag, 6. Dez. im Gemeindesaal ihren Basar. Beginn: nachmittags ab 14.00 Uhr. Angeboten werden:

Bastei-, Strick- und Häkelarbeiten und nützliche Sachen zum Verschenken.

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

Den Erlös werden wir zu gleichen Teilen den Schwestern von Dernbach in Dahni (Indien) und der Ordensmission unseres Pa­ters Ante in Shiri (Afrika) zukommen lassen.

Freiwillige Feuerwehr

Die nächste Feuerwehrübung findet am Sonntag, dem 6. Dez. 1981, um 8.30 Uhr statt. Treffpunkt Feuerwehrgerätehaus.

Sportverein 1920 e.V.

Sonntag, 6.12.1981, Spiel der I. Mannschaft um 14.00 Uhr in Nauort, Abfahrt mit Pkw. 2. Mannschaft Spiel um 12.00 Uhr in Niedererbach gegen Oberelbert.

N0MB0RN:

Freiwillige Feuerwehr

Freitag, 4.12.1981, Nikolausfeier, alle Aktiven mit Frauen und Freundinnen im Gemeindehaus. Beginn 20.00 Uhr.

Altentag

Sonntag, 6.12.1981, Altentag im Saal des GasthausesZu den Linden". Beginn mit einer Messe um 14.00 Uhr. Alle Mitbürger, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind mit ihren Ehe­partnern recht herzlich eingeladen.

Frauengemeinschaft.Für die Gemeinde : Bendel, Ortsbürgerm.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1981 vom 24.11.81

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.11.1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um und damit der Gesamtbetrag des Haushalts­

planes einschl. der Nachträge gegenüber auf nunmehr

DM ' bisher DM festgesetzt DM

a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen

147.000,- 1.144.000,- 1.291.000,-DM

die Ausgaben

147.000,- 1.144.000,- 1.291.000,-DM

b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen

81.000,- DM 1.376.000,- DM 1.457.000,- DM

die Ausgaben

81.000,- DM 1.376.000,- DM 1.457.000,- DM

§ 2 Kredite werden nicht veranschlagt §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veran­schlagt.

§ 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht § 5 Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nie­derelbert für das Haushaltsjahr 1981 werden gemäß § 24 Abs.

2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechts­verletzung erhoben.

' 5430 Montabaur, 19.11.1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 7.12.1981 bis 16.12.1981 während der allgemeinen Dienststun­den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Niederelbert, 24.11.1981

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert Hübinger, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO, vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)

Weihnachtsbaumabgabe aus dem Gemeindewald nur an Bür­ger von Niederelbert

Am Samstag, dem 12. Dez.,in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr werden Weihnachtsbäume durch Selbstwerbung abgegeben. Die einzige Anmelde- und Abrechnungsstelle befindet sich an der Montabaurer StraßeEinfahrt am Kreuz", Bedingt durch den geringen Vorrat können bei der Abgabe nur Bürger von Niederelbert berücksichtigt werden.

Der Preis beträgt 6,00 DM pro Baum und ist abgezählt an den Beauftragten der Gemeinde zu entrichten.

Hübinger, Ortsbürgermeister

OBERELBERT:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert am 27. November 1981

Hauungs- und Kulturplan 1982 verabschiedet

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erläuterte der zustän­dige Revierbeamte, Forstamtmann Sanner, die Planunterlagen. Anschließend wurde der Hauungs- und Kulturplan 1982 vom Rat einstimmig verabschiedet. Dieser Plan enthält folgende Festsetzungen:

Gesamteinnahmen 60.680 DM

Gesamtausgaben 57.020 DM

Der Holzeinschlag von insgesamt 600 fm teilt sich wie folgt

auf:

40 fm Eiche, 230 fm Buche, 265 fm Fichte, 65 fm Kiefer.