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Montabaur 3 / 49 / 81

öffentliche Ausschreibung

Das Verbandsgemeindewerk Montabaur schreibt öffentlich aus: VERBINDUNGSLEITUNG

im Bereich der Montabaurer Höhe (Stadtwald) zwischen der Aufbereitungsanlage und den Bohrbrunnen.

Es kommen zur Ausführung: ca. 2.650 lfdm. Wasserleitung DN 250 ca. 1.100 lfdm. Wasserleitung DN 200 ca. 200 lfdm. Wasserleitung DN 150 ca. 1.600 lfdm. Wasserleitung DN 100 5.000 m Steuerkabel 3.100 m Stromkabel

Angebotsunterlagen für die vorgenannten Arbeiten können ab dem 7. Dez. 1981 beim Verbandsgemeindewerk Montabaur, Eichwiese, abgeholt werden, wenn die Schutzgebühr von 30,- DM unter der Konto-Nr. 500 140 bei der Kreissparkasse Montabaur eingezahlt worden ist.

Submissionstermin: Montag, der 11. Januar 1982, 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt beim Verbandsge­meindewerk Montabaur, Eichwiese, einzureichen.

5430 Montabaur, 30. Nov. 1981 Verbandsgemeindewerk Montabaur.

Öffentl Bekanntmachungen

Schließung des Hallenbades der Verbandsgemeinde Montabaur

zur Durchführung der Generalüberholungsarbeiten

Das Hallenbad Montabaur wird in der Zeit

von Montag, den 7. Dezember 1981

bis Sonntag, den 27. Dezember 1981

zur Durchführung der Generalüberholungs- und Grundreinigungs­arbeiten geschlossen.

5430 Montabaur, 30. Nov. 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Die Anmeldetermine für die Schulen für Lernbehinderte im Westeiwaidkreis werden hiermit wie folgt bekanntgegeben: 9.12.1981 10.30- 12.00 Uhr

Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße , für den Be­reich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach- Baumbach, Selters und den Augst-Gemeinden

16.12.1981, 8.00-12.00 Uhr

Schulgebäude Siershahn, Poststraße, für den Bereich der Ver­bandsgemeinden Montabaur, Wirges und Südteil der Verbands­gemeinde Wallmerod

Anmeldetermin für die Schule für Sprachbehinderte, Außenstel­le Singhofen

10.00- 18.12.1981 (außer Samstag, den 12.12.1981)

9.00-12.00 Uhr

Schulgebäude, Baumstraße 1, Singhofen/Rhein-Lahn-Kreis, für den Bereich des Rhein-Lahn- Kreises und den Südteil des Westerwaldkreises (ehemaliger Unterwesterwaldkreis)

Alle Kinder, die das 6.Lebensjahr vollendet haben, oder vor dem 30. Juni 1982 vollenden werden, müssen angemeldet werden. Kinder, die vom 30. Juni bis einschließlich 30.12.1982 das 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familien­stammbuch vorzuiegen.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises: I.A. Weidenfeller,Amtsr.

Öffentliche Bekanntmachung Repräsentative Viehzählung im Dezember 1981

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung der Be­kanntmachung vom 1.7.198o (BGBl. I S. 817) findet am oben­gennannten Tage eine repräsentative Viehzählung statt.

Dje Zählung erstreckt sich auf Rinder, Schweine, Pferde, Scha­fe und Geflügel.

Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter ver­hindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten FamiBenmit glieder und Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehör­den, die den Personenverkehr beschränken, so haben die Aus­kunftspflichtigen die Zähler darauf hinzuweisen.

Wer als Auskurrftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus­künfte verweigert, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, oder «ich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungs­widrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen außer für statistische Zwecke lediglich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Tierseuchen­gesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Tierseuchenentschädigungskassen und die Berechnung der öffent liehen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen Be­hörden oder die von diesen beauftragten Stellen verwendet wer­den. Die Weiterleitung an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehör­den und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne

Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Ge­setz zugelassen. Die Benutzung der Eirizelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Vit Verwaltung informiert

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An den verkaufsoffenen Samstagen vor Weihnachten ist das Parken

in der Tiefgarage selbstverständlich gebührenfrei!

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Volkshochschule

der Verbandsgemeinde Montabaur

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Vorankündigung:

Weihnachten im alten Rußland

Über dieses Thema spricht

Herr Studiendirektor Günter Jock am 22. Dez. 1981 um 19.30 Uhr in einem Gesellschaftsraum des Altenheimes zu Montabaur.

Die Volkshochschule lädt zu diesem besinnlichen Abend ein. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist wünschenswert. Volkshochschule Montabaur, Geschäftsstelle Rathaus, Zim­mer 17, Tel. 02602/2041.

VERLAG

wittich

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