Montabaur 3 / 49 / 81
öffentliche Ausschreibung
Das Verbandsgemeindewerk Montabaur schreibt öffentlich aus: VERBINDUNGSLEITUNG
im Bereich der Montabaurer Höhe (Stadtwald) zwischen der Aufbereitungsanlage und den Bohrbrunnen.
Es kommen zur Ausführung: ca. 2.650 lfdm. Wasserleitung DN 250 ca. 1.100 lfdm. Wasserleitung DN 200 ca. 200 lfdm. Wasserleitung DN 150 ca. 1.600 lfdm. Wasserleitung DN 100 5.000 m Steuerkabel 3.100 m Stromkabel
Angebotsunterlagen für die vorgenannten Arbeiten können ab dem 7. Dez. 1981 beim Verbandsgemeindewerk Montabaur, Eichwiese, abgeholt werden, wenn die Schutzgebühr von 30,- DM unter der Konto-Nr. 500 140 bei der Kreissparkasse Montabaur eingezahlt worden ist.
Submissionstermin: Montag, der 11. Januar 1982, 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt beim Verbandsgemeindewerk Montabaur, Eichwiese, einzureichen.
5430 Montabaur, 30. Nov. 1981 Verbandsgemeindewerk Montabaur.
Öffentl Bekanntmachungen
Schließung des Hallenbades der Verbandsgemeinde Montabaur
zur Durchführung der Generalüberholungsarbeiten
Das Hallenbad Montabaur wird in der Zeit
von Montag, den 7. Dezember 1981
bis Sonntag, den 27. Dezember 1981
zur Durchführung der Generalüberholungs- und Grundreinigungsarbeiten geschlossen.
5430 Montabaur, 30. Nov. 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
Die Anmeldetermine für die Schulen für Lernbehinderte im Westeiwaidkreis werden hiermit wie folgt bekanntgegeben: 9.12.1981 10.30- 12.00 Uhr
Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße , für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach- Baumbach, Selters und den Augst-Gemeinden
16.12.1981, 8.00-12.00 Uhr
Schulgebäude Siershahn, Poststraße, für den Bereich der Verbandsgemeinden Montabaur, Wirges und Südteil der Verbandsgemeinde Wallmerod
Anmeldetermin für die Schule für Sprachbehinderte, Außenstelle Singhofen
10.00- 18.12.1981 (außer Samstag, den 12.12.1981)
9.00-12.00 Uhr
Schulgebäude, Baumstraße 1, Singhofen/Rhein-Lahn-Kreis, für den Bereich des Rhein-Lahn- Kreises und den Südteil des Westerwaldkreises (ehemaliger Unterwesterwaldkreis)
Alle Kinder, die das 6.Lebensjahr vollendet haben, oder vor dem 30. Juni 1982 vollenden werden, müssen angemeldet werden. Kinder, die vom 30. Juni bis einschließlich 30.12.1982 das 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzuiegen.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises: I.A. Weidenfeller,Amtsr.
Öffentliche Bekanntmachung Repräsentative Viehzählung im Dezember 1981
Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.7.198o (BGBl. I S. 817) findet am obengennannten Tage eine repräsentative Viehzählung statt.
Dje Zählung erstreckt sich auf Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Geflügel.
Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten FamiBenmit glieder und Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, so haben die Auskunftspflichtigen die Zähler darauf hinzuweisen.
Wer als Auskurrftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte verweigert, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, oder «ich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen außer für statistische Zwecke lediglich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Tierseuchengesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Tierseuchenentschädigungskassen und die Berechnung der öffent liehen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen Behörden oder die von diesen beauftragten Stellen verwendet werden. Die Weiterleitung an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne
Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen. Die Benutzung der Eirizelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Vit Verwaltung informiert
GEBÜHRENFREIES PARKEN IN DER TIEFGARAGE
An den verkaufsoffenen Samstagen vor Weihnachten ist das Parken
in der Tiefgarage selbstverständlich gebührenfrei!
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Volkshochschule
der Verbandsgemeinde Montabaur
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Vorankündigung:
Weihnachten im alten Rußland
Über dieses Thema spricht
Herr Studiendirektor Günter Jock am 22. Dez. 1981 um 19.30 Uhr in einem Gesellschaftsraum des Altenheimes zu Montabaur.
Die Volkshochschule lädt zu diesem besinnlichen Abend ein. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist wünschenswert. Volkshochschule Montabaur, Geschäftsstelle Rathaus, Zimmer 17, Tel. 02602/2041.
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wittich
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