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Montabaur 3/48/81

sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der Sperr­zone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.

Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvor­platz,die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am ParkplatzFröschpfort" an.

III.

Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:

a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Lim­burg Rennerod-Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt- Köln und umgekehrt

b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der Hunsrück­straße (vor der Westerwaldkaserne) Albertstraße, Fürstenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße oder Elgendorfer Straße aus Rich­tung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327),dann wie unter b)

d) aus Richtung Holler (L 326)

1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Abzweigung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus

2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod - Sie­gen (B 255) oder Richtung Staudt, Eschelbach, Eigendorf

Über den Verbindungsweg Pappelallee (unterhalb des Fried­hofs) zwischen der L 326 und L 313

e) aus Richtung Gelbachtal ( L 313)

in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungsstraße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.

f) aus Richtung Wirges ( L 300) oder Stadtteil Eigendorf nach Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autobahn über Eschelbach (L 300).

IV.

Umleitungsstraßen für Lkws sind:

a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die Ab­zweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldkaserne), Weser Straße, Elgendorfer Straße

b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert ( L 327) dann wie unter a)

d) im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter III.

V.

Umleitungsstraßen für Lkws:

a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umleitungen unter III.

b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Um­leitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. zur Hunsrückstraße und zur L 327

c) aus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitung über die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. über die StraßeAn der Fröschpfort" zur Albertstraße

VI.

Im Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung.

a) Parkgarage Konrad-Auenauer-Platz

b) Parkplatz an der Fröschpfort

c) Parkstreifen im Stadtgebiet

d) Parkplatz Eichwiese (Festplatz)

Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme.

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 vom 17.11.1981

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach

Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf­sichtsbehörde vom 6.11.1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschließl. der Nachträge

gegenüber bisher auf nunmehr

DM DM DM DM festgesetzt

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

108.900,- -- 16.032.500,-

die Ausgaben

108.900,- - 16.032.500,-

b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

5.498.460,- 16.527.100-

die Ausgaben

5.498.460,- 16.527.100-

16.141.400,-

16.141.400,-

11.028.640,- 11.028.640,-

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.896.850,- DM um 1.681.560,- DM vermindert und damit auf 4.215.290,- DM neu festgesetzt. Davon entfallen auf die Abwasserbeseitigung 173.400,-- DM.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 8.150.000,- DM um

I. 757.500,- DM vermindert und damit auf 6.392.500,- DM neu festgesetzt.

§4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Verbandsgemeindeumlage und die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung wird nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für

Rheinland-Pfalz

5430 Montabaur, 6.11.1981

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (LS.) Unterschrift

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.11. 1981 bis 8.12.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

5430 Montabaur, 17.11.1981 (L.S.) Verbandsgemeinde Montabaur

Mangels,Bürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemein­de Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).