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Montabaur 11 / 47 / 81

WELSCHNEUDORF:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates am 10. Nov. 1981

Der Ortsgemeinderat hat Straßennamen festgelegt:

Die bisherige Bleichstraße erhält ab Birkenweg bis zukünftigem Spielplatz die BezeichnungIm Krautfeld". Die Hausnummern­bezeichnung fängt beim Grundstück Peter Sprenger mit Nr. 2 und beim Grundstück F.J. Geisen mit Nr. 1 an. Das Grundstück Al- brecht Fetz erhält die BezeichnungBirkenweg 2".

Für die Baustraße ab StraßeIm Krautfeld" bis Mariothstraße wurde die BezeichnungEbereschenweg" und für die Stich­straße ab Ecke Mariothstraße die BezeichnungKuckucksweg" beschlossen. Der heutige Dielkopfweg wird um die Baustraße bis zum Anwesen Perlick verlängert.

Den Hauungs- und Kulturplan , der dem Ortsgemeinderat durch Herrn Forstamtmann Sanner vorgestellt wurde, beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig.

Der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wurde zugestimmt.

Die Erweiterung des im BebauungsplanKrautfeld-Oberes Dielkopffeld" festgesetzten Mischgebietes bei der Schreinerei Schmidt wurde beschlossen.

Den Antrag auf Ausweisung eines Ferienhausgebietes im Flächen­nutzungsplanAlter Tiergarten" hat der Rat zur Kenntnis ge­nommen. Sobald die Stellungnahme der Verbandsgemeinde vorliegt, wird der Ortsgemeinderat über den Antrag entscheiden. Stahlhofen, Ortsbürgermeister

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Arbeitsgemeinschaft Jugend Eibertgemeinden

Montag, 23.11.1981, 19.30 Uhr Treffen im kath. Pfarrheim

Oberelbert. Thema: Organisation und Programm.

WELSCHNEUDORF:

Organisationsteam kathJugendgruppe Welschneudorf Mittwoch, 25.11.1981,19.30 Uhr Treffen des Organisations­teams im Jugendraum kath. Pfarrheim.

NIEDERELBERT:

Niederelberter Frauen

Wer für den Adventsbasar am 29.11.1981 Kuchen spenden möchte, melde sich bitte bei Gertrud Schaaf, Tel. 16260 oder Leni Nink, Tel. 17296. Die Frauen, die für den Basar Gegenstän­de gebastelt haben, können diese am Donnerstag, 26.11.1981 und Freitag, 27.11.1981 von 15.00 bis 18.00 Uhr im Pfarrheim abgeben.

VdK Ortsgruppe

Adventsfeier, Sonntag, 29.11.1981, Gaststätte Westerwälder Hof. Mitglieder mit Ehefrauen sind herzlich eingeladen.

Es wird gebeten, ein kleines Päckchen, das anschl. verlost wird, mitzubringen. Beginn 14.30 Uhr.

Großer Adventsbasar der Frauengemeinschaft Niederelbert

Erlös für unsere Pfarrkirche und Südamerika.

Wo: in Niederelbert im Pfarrheim Wann? Am Samstag, dem 28.11.1981 nach der Abend­messe, am Sonntag, dem 29.11.81, ab 10.00 Uhr. Geboten wird Kaffee und Kuchen sowie Hand- und Bastelar­beiten.

Wir bitten die zugesagten Bastelarbeiten am Donnerstag, dem 26.11.81 von 15.00-18.00 Uhr, Freitag, den 27.11.81,15.00-18.00 Uhr im Pfarrheim abzugeben.

Wer uns zu obigem Anlaß einen Kuchen stiften will, bitte melden bei Gertrud Schaaf, Tel. 16260, Leni Nink, Tel.17296.

GELBACHHÖHEN

Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinde Daubach und Stahlhofen

3. Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 13. Nov. 1981

Der Ortsgemeinderat Stahlhofen hat am 25.9.1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9, BS 2020-1). zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVßi. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgaben­gesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept.1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10) zuletzt geändert durch Landesge­setz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 12. Okt. 1981 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen vom 25. Nov. 1976, geändert durch die Satzungen vom 20. Juli 1977 und vom 3. Mai 1978 wird wie folgt geändert:

MGV Eintracht

Freitag, 27.11.1981,20.00 Uhr Chorprobe. Danach können Vereinsfotos bestellt werden.

Vorweihnachtlicher Basar

Sonntag, 22.11.1981 Vorweihnachtsbasar ab 13.00 Uhr in der Gaststätte Westerwälder Hof. Der Erlös ist für die kath.Kirche bestimmt. In einer Cafeteria ist mit Kaffee und Kuchen für die Besucher Vorsorge getroffen.

Am Sonntag ab 11.00 Uhr treffen sich alle Frauen, die für den Basar Kuchen backen. Treffpunkt Westerwälder Hof. Dort soll der Kuchen abgegeben werden.

Donnerstag, 19.11.1981,20 Uhr Treffen der Frauen, die an den Vorbereitupgen zum Basar beteiligt waren. Ort: kath. Pfarrheim. Dort soll die Preisauszeichnung vorgenommen werden.

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen:

a) für Personen ab vollendetem 10.Lebensjahr

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis zum 10. Lebensjahr

c) für Kinder bis zum 5. Lebensjahr und für anmeldepflichtige Totgeburten

2. § 3 Abs. 10 erhält folgende Fassung:

"(10) Muß die Ortsgemeinde für Bestattungen Lohnkosten zahlen, die höher sind als die in Abs. 1 festgesetzten Bestat­tungsgebühren, werden anstelle der Bestattungsgebühren nach Abs. 1 und Abs. 6 die tatsächlichen Kosten als Bestattungs­gebühren erhoben. Sonstige Bestattungsgebühren bleiben unverändert."

300,- DM 120,- DM 60,- DM

Totenehrung des MGV Eintracht

Sonntag, 22.11.1981 Gedenken der verstorbenen Mitglieder. Beginn 9.15 Uhr Hochamt. Anschl. Gang zum Friedhof mit dor­tiger Totenehrung. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.

52

Die Änderungssatzungen vom 20. Juli 1977 und vom 3. Mai 1978 werden aufgehoben.

§3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­

machung in Kraft 5431 Stahlhofen, 13. Nov. 1981 Siegel Ortsgemeinde Stahlhofen:Pehl,Ortsbürgerm.