Montabaur 8/47/81
SIMMERN:
Disco der Pfadfinder
Samstag, 7.11.1981, Disco im Mehrzweckraum. Einlaß ab 17.30 Uhr für Jugendliche bis 16 Jahre. Ab 20 Uhr für die Jugendlichen ab 16 Jahre und älter. Voraussichtliches Ende der Veranstaltung 23.00 Uhr. Unkostenbeitrag 0,99 DM.
Gruppenstunden der Deutschen Pfadfinderschaft „St.Georg" (DPSG) Stamm Simmern Wölflinge Mittwoch, 17.00 bis 18.30 Uhr
Jungpfadfinder Donnerstag, 17.15 bis 18.45 Uhr Pfadfinderrunde
„Elch" Dienstag, 18.30 bis 20.30 Uhr
Pfadfinderrunde
„Biber" Donnerstag, 18.00 bis 19.30 Uhr
Pfadfinderrunde
„Falke" Mittwoch, 19.00 - 20.30 -Uhr
Roverrunde I Donnerstag, 19.30 bis 21.30 Uhr Roverrunde II Freitag, 19.00 bis 21.30 Uhr
Auskünfte über die Arbeit der Pfadfinder erteilt
der Stammesvorsitzende Toni Kowalewski.
Jeder, der mitmachen möchte, ist herzlich eingeladen.
SPD-Ortsverein Simmern
Vorstandsbesprechung am 20.11.1981 um 20.00 Uhr. Die Mitglieder der SPD-Ortsgemeinderatsfraktion und des Bauausschusses treffen sich am 21.11.1981 zu einer Flurbegehung.
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BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1980 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 6.11.1981 der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1980
I. HAUSHALTSRECHNUNG
Feststellung des Ergebnisses
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
385.382,10
336.607,99
721.990,09
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 385.382,10
336.607,99
721.990,09
Soll-Ausgaben
385.382,10
354.583,83
739.965,93
Summe bereinigte Soll-Ausgaben 385.382,10
354.583,83
739.965,93
Fehlbetrag
-
17.975,84
17.975,84
Festgestellt:
Montabaur, 8. April 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1980 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1980 Entlastung zu erteilen.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 23.11.1981 bis 2.12.1981 während der .allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
20.11.1981
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I.V. Reusch, I. Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinde Gackenbach Der Jagdpachtvertrag über die Jagdnutzung auf den Grundstücken des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft Gackenbach läuft am 31.3.1982 ab.
Aufgrund des § 11 der Landesverocdnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes mache ( ich hiermit bekannt, daß der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft in Übereinstimmung mit der Ortsgemeinde beabsichtigt, die Jagdnutzung auf den Grundstücken des oben bezeichneten Jagdbezirks durch Verlängerung des derzeit bestehenden Pachtverhältnisses um 9 Jahre bis zum 31.3.1991 zu verpachten.
Die Pachtbedingungen liegen 8 Tage lang, und zwar in der Zeit vom 20.11.81 bis 2.12.1981 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, während der Dienststunden öffentlich aus.
Gackenbach, den 7.11.1981 Jagdgenossenschaft Gackenbach vertreten durch die Ortsgemeinde Gackenbach Wilhelmi , Ortsbürgermeister
HORBACH:
öffentliche Bekanntmachung J
Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEINDEN DES WESTERWALDKREISES Mit dieser Veröffentlichung werden dieNahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Randgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.
Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifelsfragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entsprechende Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort, wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außerhalb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr)
Nahzonenbeschreibung für den Güternahverkehr im
Westerwaldkreis
Gemeinde : Horbach
Ortsmittelpunkt Dorfkapelle Koordinatenwerte-Gauß-Krüger
Randgemeinden,deren Ortsmittelpunkt bzw. ein bezirkl. OMP innerhalb der Nahzone liegt
Katzwinkel
Brachbach
Haiger
Dillenburg
Ehringshausen
Aßlar
Wetzlar
Hüttenberg
Schöffengrund
Waldsolms
Grävenwiesbach
R 34 18 300 H 55 82 610 Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. alle bezirkl.OMP außerhalb der Nahzone liegt
Mudersbach
Siegen
Wilnsdorf
Eschenburg
Siegbach
Mittenaar
Bischoffen
Hohenahr
Heuchelheim
Gießen
Langgöns

