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Montabaur 8/47/81

SIMMERN:

Disco der Pfadfinder

Samstag, 7.11.1981, Disco im Mehrzweckraum. Einlaß ab 17.30 Uhr für Jugendliche bis 16 Jahre. Ab 20 Uhr für die Jugendlichen ab 16 Jahre und älter. Voraussichtliches Ende der Veranstaltung 23.00 Uhr. Unkostenbeitrag 0,99 DM.

Gruppenstunden der Deutschen PfadfinderschaftSt.Georg" (DPSG) Stamm Simmern Wölflinge Mittwoch, 17.00 bis 18.30 Uhr

Jungpfadfinder Donnerstag, 17.15 bis 18.45 Uhr Pfadfinderrunde

Elch" Dienstag, 18.30 bis 20.30 Uhr

Pfadfinderrunde

Biber" Donnerstag, 18.00 bis 19.30 Uhr

Pfadfinderrunde

Falke" Mittwoch, 19.00 - 20.30 -Uhr

Roverrunde I Donnerstag, 19.30 bis 21.30 Uhr Roverrunde II Freitag, 19.00 bis 21.30 Uhr

Auskünfte über die Arbeit der Pfadfinder erteilt

der Stammesvorsitzende Toni Kowalewski.

Jeder, der mitmachen möchte, ist herzlich eingeladen.

SPD-Ortsverein Simmern

Vorstandsbesprechung am 20.11.1981 um 20.00 Uhr. Die Mit­glieder der SPD-Ortsgemeinderatsfraktion und des Bauausschus­ses treffen sich am 21.11.1981 zu einer Flurbegehung.

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BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1980 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 6.11.1981 der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1980

I. HAUSHALTSRECHNUNG

Feststellung des Ergebnisses

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

385.382,10

336.607,99

721.990,09

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 385.382,10

336.607,99

721.990,09

Soll-Ausgaben

385.382,10

354.583,83

739.965,93

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 385.382,10

354.583,83

739.965,93

Fehlbetrag

-

17.975,84

17.975,84

Festgestellt:

Montabaur, 8. April 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1980 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos­sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1980 Entlastung zu erteilen.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger­meister sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 23.11.1981 bis 2.12.1981 während der .allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

20.11.1981

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I.V. Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinde Gackenbach Der Jagdpachtvertrag über die Jagdnutzung auf den Grund­stücken des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossen­schaft Gackenbach läuft am 31.3.1982 ab.

Aufgrund des § 11 der Landesverocdnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes mache ( ich hiermit bekannt, daß der Jagd­vorstand der Jagdgenossenschaft in Übereinstimmung mit der Ortsgemeinde beabsichtigt, die Jagdnutzung auf den Grund­stücken des oben bezeichneten Jagdbezirks durch Verlängerung des derzeit bestehenden Pachtverhältnisses um 9 Jahre bis zum 31.3.1991 zu verpachten.

Die Pachtbedingungen liegen 8 Tage lang, und zwar in der Zeit vom 20.11.81 bis 2.12.1981 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, während der Dienststun­den öffentlich aus.

Gackenbach, den 7.11.1981 Jagdgenossenschaft Gackenbach vertreten durch die Ortsgemeinde Gackenbach Wilhelmi , Ortsbürgermeister

HORBACH:

öffentliche Bekanntmachung J

Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEIN­DEN DES WESTERWALDKREISES Mit dieser Veröffentlichung werden dieNahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Randgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.

Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifels­fragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entsprechende Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort, wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außerhalb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr)

Nahzonenbeschreibung für den Güternahverkehr im

Westerwaldkreis

Gemeinde : Horbach

Ortsmittelpunkt Dorfkapelle Koordinatenwerte-Gauß-Krüger

Randgemeinden,deren Ortsmittelpunkt bzw. ein bezirkl. OMP innerhalb der Nahzone liegt

Katzwinkel

Brachbach

Haiger

Dillenburg

Ehringshausen

Aßlar

Wetzlar

Hüttenberg

Schöffengrund

Waldsolms

Grävenwiesbach

R 34 18 300 H 55 82 610 Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. alle bezirkl.OMP außerhalb der Nahzone liegt

Mudersbach

Siegen

Wilnsdorf

Eschenburg

Siegbach

Mittenaar

Bischoffen

Hohenahr

Heuchelheim

Gießen

Langgöns