Montabaur 2/47/81
Öfknti Bekanntmachungen
Schluckimpfung im Winter 1981/82
Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgängen statt.
Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei I mpfgängen im Abstand von 6 - 8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca. 8- 10 Monaten erforderlich.
Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:
1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1980, soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden ( und der Jahrgang 1981 ab 3. Lebensmonat,
2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischimpfung)
3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.
Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat, zweite Impfung 6-8 Wochen nach der ersten Impfung, dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8-10 Monate nach der zweiten Impfung),
vierte Impfung (Auffrischimpfung) im 10. Lebensjahr (ca. 4. Schuljahr),
weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8-10 Jahren.
An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:
a) wer früher weniger al 3 x geimpft wurde,
b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat
c) wer vor mehr als 10 Jahren, das letzte Mal an einer Schluckimpfung teilgenommen hat.
Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt oder Ortspolizeibeibehörde) und bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.
Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Impfung ausgegeben.
Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.
Nachstehend geben wir die Termine für den ersten Impfgang bekannt:
Heiligenroth, Donnerstag, 26.11.1981 Ruppach-Goldh. Donnerstag,26.11.1981 Großholbach Donnerstag, 26.11.1981, Kleinholbach Donnerstag, 26.11.1981,
Girod, Donnerstag, 26.11.1981,
Nomborn, Freitag, 27.11.1981,
Heilberscheid, Freitag, 27.11.1981,
Ettersdorf, Freitag, 27.11.1981,
Bladernheim, Freitag, 27.11.1981,
Reckenthal, Freitag, 27.11.1981,
Wirzenborn, Freitag, 27.11.1981,
Welschneudorf,Dienstag, 1.12.1981,
15.00 Uhr Schule
15.30 Uhr, Schule 16.00 Uhr, Schule
16.30 Uhr, Schule
Girod
16.30 Uhr Schule 14.00 Uhr Schule
14.30 Uhr, Schule 15.00 Uhr,
Gasthaus Brühl
15.30 Uhr, Gasthaus Herbst
16.00 Uhr, Gaststätte Brunnenstube
16.30 Uhr, Gasthof Kexel
14.00 Uhr, Schule
Hübingen,
Simmern,
Eitelborn,
Neuhäusel,
Kadenbach,
Montabaur,
Dienstag, 1.12.1981, 14.30 Uhr, Schule Dienstag, 1.72.1981, 15.00 Uhr, Schule Dienstag, 1.12.1981, 15.30 Uhr, Waldschule Dienstag, 1.12.1981, 15.30 Uhr, Waldschule Dienstag, 1.12.1981, 16.10 Uhr, Sonderschule Freitag, 4.12.1981, 17.45 Uhr, alte Schule Montag, 7.12.1981, 16.00 Uhr, Schule Montag, .7.12.1981,16.30 Uhr, Schule .Montag, .7.12.1981, 17.00 Uhr, Schule
Dienstag, 8.12.1981, 14.00 Uhr, Gaststätte
Heibel
Dienstag, 8.12.1981,14.30 Uhr, Gemeindeh. Dienstag, 8.12.1981, 15.00 Uhr, Bürgermeisteramt
Dienstag, 8.12.1981, 15.30 Uhr, Gemeindeh. Dienstag, 8.12.1981, 16.00 Uhr, Schule Horbach-Gackenbach 16.00 Uhr, Schule Horb.- ' Gackenbach
Dienstag, 8.12.1981, 16.30 Uhr, Gemeindeh. Mittwoch, 9.12.1981, 15.00 Uhr, Schule Mittwoch, 9.12.1981, 15.30 Uhr, Augst-Schule Mittwoch, 9.12.1981, 15.30 Uhr, Augst-Schule Mittwoch, 9.12.1981, 16.30 Uhr, Schule Freitag, 11.12.1981,10.00-12.00 Uhr)
14.00-16.00 Uhr ) -
Gesundheitsamt
Oberelbert,
Niederelbert,
Horressen,
Eigendorf,
Eschelbach,
Boden,
Niedererbach,
Oörgeshausen,
Nentershausen
Holler,
Untershausen,
Stahlhofen,
Daubach, Horbach
Gackenbach, Dienstag, 8.12.1981,
Einrichtung einer Fußgängerzone in der Innenstadt von Montabaur anläßlich der vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten l a
Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur .wird anläßlich der vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten (28.11., 5.12., 12.12. und 19.12.1980) jeweils in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen:
die Bahnhofstraße
von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt
die Sauertalstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße
der Kleine und Große Markt die Kirchstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße an der kath Kirche
Alle in die vorgenannten Straßen einmundenden Seitengassen werden durch die Schranken blockiert.
II.
Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird durch Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen.
Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der Sperrzone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.
Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvorplatz,die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am Parkplatz „Fröschpfort" an.
Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:
a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Limburg Rennerod-Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt- Köln und umgekehrt
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