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Montabaur 12 / 46 / 81

Schiitzenverein 1978 e.V.

Freitag, 13.11.1981 Jugendwettkampf in Ransbach-Baumbach, Abfahrt .18.00 Uhr ab Schützenhof.

Die angegebenen Erschließungsanlagen bilden für die Abrech­nung der Bürgersteige und der Straßenbeleuchtung ein Erschlie­ßungsgebiet. Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 5.11.1981.

NIEDERERBACH:

Freiwillige Feuerwehr

Mittwoch, 18.11.1981,10.00 Uhr Vorstandssitzung im Schützen­hof. Fahrt nach Rothenburg o.T. zum Weihnachtsmarkt, An­meldung bei Waldemar Nink, Tel. 206.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Widmung der Verkehrsflächen im Bereich des Baugebietes Schla" in Niederelbert

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz-LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 5.11.1981 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis

Waldstraße

Römerstraße

Cäsarweg

Castellwea

Limesweg

Ringstraße

Hochstraße

Grundstück Bernhard Roos, Waldstraße bis Wendehammer

Einmündung Waldstr.bis Flurstück 25 Römerstr. bis Wendehammer Römerstr. bis Wendehammer Römerstr. bis Wendehammer Einmündung Hochstr. bis Wendehammer Einmündung Ringstr. bis Wendehammer

einschl. der Fußwege, Parzellen Nr. 40, 47, 117,18, 126, 128 101, 141,143, 88, 81 von Einmündung Parzelle Nr. 245 bis Einmündung Parzelle 88.

Die angegebenen Erschließungsanlagen bilden für die Abrech­nung der Bürgersteige und der Straßenbeleuchtung ein Erschlie' ßungsgebiet .gern. § 130, Abs. 2 Satz 2 BBauG.

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 5.11.1981

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

Ortsgemeinde Niederelbert

Niederelbert, den 9.11.1981

(S.) Hübinger, Ortsbürgermeister

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert am

5.11.1981

Widmung von Verkehrsflächen beschlossen Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Landesstraßengeset­zes widmete der Ortsgemeinderat folgende Straßen dem öffent­lichen Verkehr:

Waldstraße (vom Anwesen B.Roos, Waldstraße bis zum Wendehammer)

Römerstr. Einmündung Waldstraße bis Flurstück 25 Cäsarweg Römerstraße bis Wendehammer Castellweg Römerstraße bis Wendehammer Limesweg Römerstraße bis Wendehammer Ringstraße Einmündung Hochstraße bis Wendehammer Hochstraße Einmündung Ringstraße bis Wendehammer Die Widmung umfaßt auch die Fußwege Parzellen Nr. 40,

47,117, 18, 126, 128, 101, 141, 143, 88,81 von Einmündung Parzelle 245 bis Einmündung Parzelle 88.

Planung zum Ausbau der Grabzwischenwege auf dem Friedhof

Seitens des mit der Planung für die Grabzwischenwege auf dem Friedhof beauftragten Ingenieurs der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur wurde angeregt, zunächst eine Planung über die Höhen und Anlagen der Grabzwischenwege in Auftrag zu geben. Durch diese Planung sollten die durch die Topographie bedingten Schwierigkeiten planerisch erfaßt werden, damit diese bei Ausschreibung der Arbeiten hinsichtlich des Umfanges der erforderlichen Arbeiten berücksichtigt werden könnten. Die Fraktionen des Orsgemeinderates erklärten jedoch übereinstim­mend, daß sie eine solche Höhenplanung zum einen für zu Zeit aufwendig zum anderen für zu kostspielig halten.

Nach deren Auffassung sollte eine Begehung der Friedhofsanlage erfolgen, im Rahmen derer die markanten Punkte festgestellt und Vorschläge für eine vernünftige Führung der Grabzwischen­wege ausgearbeitet werden sollen. Es wurde darauf hin ein Termin für die Begehung der Friedhofsanlage festgesetzt, damit im Anschluß daran baldmöglichst die Arbeiten ausgeschrieben werden können.

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 verabschiedet

Zu Beginn der Beratung wurde vom Ortsbürgermeister der Vor­bericht zum Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 zur Kenntnis gegeben. Diesen Vorbericht ist folgendes zu ent­nehmen.

Ursache für die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes sind Mindereinnahmen, Verschiebungen von Maßnahmen bzw.neue Investitionen. Durch die aufgetretenen Änderungen erhöht sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes von 1.144.000,- DM um 147.000 DM auf 1.291.000 DM und das Volumen des Vermögenshaushaltes von 1.176.000 DM um 81.000 DM auf nunmehr 1.457.000 DM. Trotz des enormen Gesamtvolumens von 2.748.000 DM ist die Ortsgemeinde Niederelbert in der Lage, die vorgesehenen Maßnahmen ohne Kredite zu finanzie­ren.

Als erfreuliche Tatsache ist für den Verwaltungshaushalt fest­zustellen, daß sich auf der Einnahmenseite eine Steigerung der Einnahmen im Wirtschaftsbetrieb Forst und im Steuersektor im Bereich der Gewerbesteuer abzeichnen. Die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung des Verwaltungshaushaltes zeigt, daß dem Vermögenshaushalt nunmehr 257.000 DM, dies sind 92.000 DM mehr als ihm ursprünglich vorgesehen,zugeführt werden können. Gleichzeitig konnte eine Verbesserung bei der freien Finanzspitze Ü 249.200 DM registriert werden.

Die Verschiebungen der Ausgabe- und Einnahmeeinsätze im Vermögenshaushalt stellen sich wie folg't dar:

1. Bau des Umkleidegebäudes Mehrbedarf 20.000 DM

2 . Bau des Weges zur Grillhütte, Mehrbedarf 12.500 DM

3. Bau der Grillhütte, Ausgabeneinsparung 10.000 DM

4. Treppe Dorfplatz/Gartenstraße, Ausgabeneinsp. 5.000 DM

5. Treppe Äußerer Weg/Ringstraße, Ausgabeneinsp. 5.000 DM

6. BauausgabenStockland" Mehrbedarf 110.000 DM

7. Straßenoberflächenentwässerungsantei I

Stockland" Ausgabeneinsp.

8. GemeindeanteilUmsiedlung Gewerbebetrieb" Ausgabeneinsparung

9. GemeindeanteilHollerer Straße"

Ausgabeneinsparung

10. Fußgängerüberweg bei der Mittelstraße Ausgabeneinsparung

11 .Bürgersteig L 312, Ausgabeneinsparung

12. Ausbau Hochstraße/G,runderwerb Ausgabeneinsparung

13. Friedhofszwischenwege, Ausgabeneinsparung

14. Hausanschlußkosten Verlegung der Wasserlei­tung im NeubaugebietStockland" Mehrbedarf

32.000 DM

60.000 DM

10.000 DM

3.000 DM 8.000 DM

27.000 DM 30.000 DM

126.000 DM