Montabaur 2/46/81
ORGANISATORISCHER HINWEIS ZUM VOLKSTRAUERTAG 1981
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Die diesjährige Gedenkstunde am 15. November 1981 findet um 18.00 Uhr wie üblich in dem , JZhrenhain Westerwald“ in Montabaur statt.
Die Gedenkansprache hält Herr Kreisdeputierter Ludwig Pfeil.
Alle Vereine und Verbände werden wie in jedem Jahr zur Teilnahme an der Gedenkstunde eingeladen.
Öffentliche Ausschreibung
Für den Anbau und Umbau vom bestehenden Kindergarten Eitelborn
Umbauter Raum Anbau 680 m3
Umbauter Raum Umbau Dachgeschoß 170 m3
Bauherr: Kath. Kirchengemeinde Eitelborn Architekten: Werner Graf und Jürgen Paul, Dernbach Hauptstraße 51
Folgende Arbeiten werden ausgeschrieben:
Erdarbeiten
Gebühr:
10,00
DM
Erd-, Beton-, Maurerarbeiten
20,00
DM
Zimmererarbeiten
10,00
DM
Dachdeckerarbeiten/Klempnerarbeiten
15,00
DM
Blitzschutzanlage
5,00
DM
Gerüstbau
5,00
DM
Heizungsanlage
20,00
DM
San.Installation
10,00
DM
Elektroarbeiten
10,00
DM
Innen- und Außenputz
10,00
DM
Fliesenarbeiten
10,00
DM
Fensterbänke
5,00
DM
Stahltür zargen
5,00
DM
Schlosserarbeiten
5,00
DM
Fenster-Kunststoff mit Holzeingangstüre
10,00
DM
Jalousien
5,00
DM
Estricharbeiten
5,00
DM
Schreinerarbeiten/Innentüren
10,00
DM
Fußbodenbeläge
5,00
DM
Anstreicherarbeiten
10,00
DM
Außenanlagen
15,00
DM
Für die Auftragserteilung kommen nur Firmen in Betracht, die nachweislich über entsprechende Qualifikationen verfügen und bereits Arbeiten ähnlicher Größenordnung ausgeführt haben.
Die Angebotsunterlagen (zwei Leistungsverzeichnisse) können gegen obige Schutzgebühr ab 16.11.1981 beim Architekten Werner Graf und Jürgen Paul, Hauptstr. 51,5434 Dernbach, Tel. 02602/4691,5808 abgeholt oder angefordert werden. Postscheckkonto Frankfurt Nr. 22 77 04 • 604.
Die Eröffnung findet am 25.11.1981 im Architekturbüro Werner Graf und Jürgen Paul, Dernbach, Hauptstr. 51, statt. Pfarrer Franke, Eitelborn
Öffenti bekanntmachungen
Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur an Buß- und Bettag geschlossen!
Das Hallenbad Montabaur ist gern. § 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung v.1.8.1967 am Mittwoch, 18.11.81 Buß-u.Bettag , ganztägig geschlossen.
öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung-
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur.
Am 15.11.1981 werden Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gern, der Steuer- und Abgabenbescheide
soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffenti.Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle DM 100,- abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Arz. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:
Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000- 603,
Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass.Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108
Montabaur, den 12.11.1981 Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)
Kulturamt Westerburg
4 50.20 / Ruppenrod
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG FÜR DIE ORTSGEMEINDEN STAHLHOFEN, DAUBACH, HORBACH, GACKENBACH UND MONTABAUR Einleitung eines Zusammenlegungsverfahrens in der Gemarkung Ruppenrod, Rhein-Lahn-Kreis;
Ladung zum Aufklärungs- und Anhörungstermin gemäß §§
5, Abs. 1,93 Abs. 2 FlurbG.
Es ist beabsichtigt, in der Gemarkung Ruppenrod, Rhein- Lahn-Krei^, ein Zusammenlegungsverfahren nach §§ 1,91 ff. des Flurbereinigungsgesetzes, FlurbG in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) durchzuführen.
Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll sich über die gesamte Gemarkung Ruppenrod, jedoch mit Ausnahme der Ortslage, erstrecken.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß auch daran angrenzende Flächen in das Zusammenlegungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens zweckmäßig ist.
Zur Aufklärung und Anhörung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über das geplante Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten habe ich gemäß §§ 5 Abs. 1,93 Abs. 2 FlurbG Termin anberaumt auf
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Die Bürgerzeitung erscheint wöeh»nf/1ch. Herausgeber, Druck u. Vertagi Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rhelnstr. 41, Postfach 1451. Telefon (02624) 3061-4. ■ Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhaiti Unus Wittich,
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