Montabaur 8/45/81
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1981 vom 27.10.1981
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S.419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 21.10.1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht. vermindert und damit der Gesamtbetrag
um DM um DM des Haushaltsplanes einschließl.
der Nachträge
gegenüber auf nunmehr
bisher DM festgesetzt DM
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
91.000,- - 1.528.000,-
die Ausgaben
91.000,- - 1.528.000,-
b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
245.000,- 987.000,-
die Ausgaben
245.000,- 987.000,-
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 265.000,- DM um 246.000,- DM vermindert und damit auf 19.000,- DM neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II. GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs.
3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.73 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1981 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 19.000,- DM
5430 Montabaur, 21.10.1981
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises L.S. Im Aufträge: Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.11.1981 bis 19.11.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Heiligenroth, 27.10.1981
L.S. Ortsgemeindeverwaltung
Heiligenroth
Manns, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligenroth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770),
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Industriestraße und des Fußweges, Parz.Nr. 58 in Heiligenroth. Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) gern, dem Beschluß des jOrtsgemeinderates von Heiligenroth vom 6.10.1981 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis
Industriestraße und Einmündung Industriestraße
Fußweg Parz. 58 (Parz.Nr. 7/16) bis Ende Wende
hammer Parz. 54 bzw. Einmündung K 152
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.10.1981.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt), Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
Ortsgemeinde Heiligenroth Heiligenroth, den 2.11.1981 (S.) Manns, Ortsbürgermeister
Martinszug
Der diesjährige Martinszug findet am Mittwoch, dem.
11. Nov. statt. Beginn 18 Uhr. Aufstellung in der Neustraße zwischen Schlatweg und Rheinstraße. Der Musikverein von Heiligenroth begleitet, wie immer, den Zug musikalisch.
Der Zug führt von der Neustraße, über die Kirchstraße, Brunnenstraße, Limburger Straße, Breslauer Straße zum Martinsfeuer an der Vogelsanghalle.
Die Zugsicherung hat die Freiw. Feuerwehr Heiligenroth übernommen. Nach dem Abbrennen des Martinsfeuers bekommt jedes Kind auch in diesem Jahr eine Martinsbrezel.
Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
St. Martinszug in Ruppach- Goldhausen:
Am 11.11.1981 findet der diesjährige St. Martinszug in unserer Gemeinde statt. Zu Beginn, 17.15 Uhr, feiern wir in der Kirche einen Wortgottesdienst.
Gegen 18.00 Uhr im Anschluß an den Wortgottesdienst, stellt sich der Zug vor der Kirche auf und marschiert unter musikalischer Begleitung der Jugendkapelle der Big-Band Boden zum Martinsfeuer oberhalb der Schule.
Dort wird die Verteilung der Brezel an die Kinder vorgenommen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhau- sen am 28. Okt. 1981
Walter Ferdinand zum Ratsmitglied verpflichtet Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Ludwig Wirth aus dem Ortsgemeinderat wurde die Einberufung eines Nachfolgers erforderlich. Nachdem ein vorrangiger Bewerber die Übernahme des Mandates abgelehnt hatte, wurde Herr Walter Ferdinand in den Rat berufen. Zu Beginn der Sitzung am 28. Okt. 1981 wurde dieser nun von Ortsbürgermeister
1.619.000,- DM 1.619.000,-
742.000,-
742.000,-

