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Montabaur 17/44/81

Ortsbürgermeister Stahlhofen und der I. Ortsbeigeordnete haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 Abs.1 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte der 2. Ortsbeigeordnete Kilian.

IV. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnungen mit den Rechenschaftsberichten liegen zur Einsichtnahme vom 2.11. bis 11.11.1981 während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Monabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Montabaur, 27.10.1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I.V. Reusch, I.Beigeordneter

Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegs­gräberfürsorge

In der Zeit vom 31.10. bis 15.11.1981 finden die vorgenannte Sammlungen statt. Freiwilige Helfer, die die Sammlung durchführen bitten wir, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

SV 1920 Welschneudorf e.V.

DAMENFUSSBALL

Nächstes Spiel am Samstag, dem 31.10.1981,auf dem Sportplatz in Welschneudorf. Anstoß 15.30 Uhr. Gegner: die Mannschaft aus Prath.

1.Seniorenmannschaft spielt am Sonntag, 1.11.1981,um 19.00 Uhr in Nomborn gegen die dortige 2. Mannschaft, Abfahrt vom VereinslokalZum Hannes".

TISCHTENNIS:

Wer Spaß am Tischtennis hat, melde sich bitte bei Abteilungs­leiter und Trainer, Bernd Eifert, Bleichstraße, Welschneudorf, Tel. 02608/615. Trainiert wird im VereinslokalZum Hannes" dienstags 19.00 - 20.00 Uhr, Jugend ab 20.00 Uhr Hobbyspieler.

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesNeufeldchen II" der Ortsgemeinde Daubach für die Grundstücke Flur 13, Flurstücke 23 u. 24,26/1 und 26/2 gemäß § 113 BBauG. Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung vom 19.3.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes < Neufeldchen II" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Die im Bereich der Grundstücke Nr. 24 und 23, Flur 13 aus­gewiesene belastende Fläche für Kanalbaumaßnahmen wird aus dem Plan herausgenommen.

Die belastende Fläche ist im Rahmen des Umlegungsver­fahrens parzelliert worden und mit der Nr. 26/1 und 26/2 versehen.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während dei Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Daubach während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichne-

ten Vermögensnachteile eingetreren sind. Er kann die Fäl­ligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä­digungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichnten Vermögensnachtei­le eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbei­geführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz

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(1) Eine Verletzung von Verfahrens-und Form Vorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs- pjänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flä- chennutzungsplancs oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO)

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) Daubach, den 23. Okt. 1981 Poggemann, I. Beigeordneter.

Basar der Frauengemeinschaft Stahlhofen-Daubach Am Sonntag, dem 15. Nov. 1981,findet der Basar der Frauen­gemeinschaft Stahlhofen-Daubach mit Kaffee und Kuchen in der ehemaligen Schule statt.

Zuhause angefertigte Handarbeiten werden gerne entgegenge­nommen. Wer einen Kuchen stiften möchte, melde sich bitte bis zum 8.Nov. 1981 bei Christel Sprenger, Gartenstr. 10, 5431 Stahlhofen.

HOLLER:

Basar in Holler

Am Sonntag, 8. Nov. 1981,veranstalten die Frauen der Hand­arbeitsgruppe einen Basar in der Sport- und Kulturhalle.Beginn 10.30 Uhr.

Zum Verkauf werden die verschiedensten Handarbeitsartikel angeboten. Für Verpflegung und Kurzweil ist bestens Vorsorge getroffen. Ferner wird eine Verlosung veranstaltet, bei der jedes Los gewinnt. Alle sind hierzu herzlich eingeladen.

SV Fortuna, Holler

Am kommenden Sonntag, dem 1.11.1981,spielt die Mannschaft gegen den Mitaufsteiger Erpel. Spielbeginn für die Spiele im No­vember jeweils 14.30 Uhr.

UNTERSHAUSEN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen am 8.10.1981

HaMungs- und Kulturplan 1982 verabschiedet Nachdem die Plane vom zuständigen Förster, Herrn Forstamt­mann Velten, erläutert wurden, beschloß der Ortsgemeinderat den Hauungs- u. Kulturplan 1982.

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