Montabaur 15/44/81
2. Beratung und Beschlußfassung über die Erstellung von Ausbauplänen fürdieGrabzwischenwegeauf dem Friedhof.
3. Beratung und Beschlußfassung über Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981
4. Beratung und Beschlußfassung über die Prüfungsbeanstandungen des Rechnungsprüfungsausschusses zur Haushaltsrechnung 1979 sowie Beschlußfassung über die Entlastungserteilung
5. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Bevorschussung der anteiligen Kosten für die Erstellung der Transformatorenstation im Gewerbegebiet *„Stockland"
2. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage
3. Verschiedenes
5431 Niederelbert, 26.10.1981 Hübinger, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Die Fraktionssitzung für die Fraktion Ewald Hübinger findet am Montag, 2.11.1981,20.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses statt.
Die Fraktionssitzung für die Fraktion Hubert Hübinger findet am Montag, 2.11.1981,19.00 Uhr in der Gaststätte Keul in Niederelbert statt.
öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstraße" der Ortsgemeinde Niederelbert für die Grundstücke Flur 11, Flurstücke 182/1,182/2, 183/1,209/1,210/1 und 211/1 gemäß § 13 BBauG
Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung vom 24.9.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstraße" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
1. Für den Bereich der Grundstücke Nr. 182/1,182/2,183/1, 209/1,209/1,210/1 u.211/1 wird die Baulinie in eine Baugrenze umgewandelt.
2. Im Bereich der Grundstücke Nr. 183/1 wird die Baugrenze bis auf 3,00 m an den Weg Nr. 313/3 herangeschoben und beim Grundstück Nr. 209/1 bis auf 5,00 m.
3. Oie Firstrichtung wird freigestellt.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur während der Dienststunden sowie in den Oiensträumen des Ortsbürgermeisters in Niederelbert während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können. ■
§ 44 c Bundesbaugesetz
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39J, 40 und 42 bis 44 bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
5 155 a Bundesbaugesetz
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§22,Abs.1 GemO)
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)
Niederelbert, den 23.10.1981
Hübinger, Ortsbürgermeister
SV Blau-Weiß Niederelbert, Abt. Tennis informiert:
Ab November 1981 wird unsere Tennisanlage stillgelegt.
Dies ist kein Grund über die Wintermonate hinaus keinen Sport mehr zu treibenr Die Tennisabteilung beabsichtigt wöchentlich eine Trimmaktion durchzuführen.
Anmeldung und Fragen hierzu beim Abteilungsleiter.
Sportverein Blau-Weiß Niederelbert Am Sonntag, dem 1. Nov. .spielen wir gegen den Spitzenreiter aus Deesen/Haiderbach. Anstoß 14.30 Uhr in Niederelbert.
Alte Herren Blau-Weiß Niederelbert Am Samstag, dem 31.10.1981.spielen wir gegen die Sportfreunde aus Stahlhofen. Abfahrt: 15.00 Uhr ab Gemeindeplatz Niederelbert.
OBERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Weickert - Am Tor" der Ortsgemeinde Oberelbert
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 15.10.1981 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.
Die Änderung bewirkt:
; daß alle Festsetzungen bezüglich der Errichtung von Garagen aufgehoben werden. Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnung.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekanntgemacht.
Oberelbert, den 27. Okt. 1981 Weyand, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Weickert - Am Tor" der Ortsgemeinde Oberelbert
Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.10.1981 die Änderung des Bebauungsplanes „Weickert - Am Tor" gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Die ^nderungsunterlagen (Text und Begründung) liegen gern.
§ 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 9. Nov. 1981 bis 9. Dez. 1981 jeweils während der Dienstzeit (montggs, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von

