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Montabaur 15/44/81

2. Beratung und Beschlußfassung über die Erstellung von Aus­bauplänen fürdieGrabzwischenwegeauf dem Friedhof.

3. Beratung und Beschlußfassung über Nachtragshaushaltssat­zung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981

4. Beratung und Beschlußfassung über die Prüfungsbeanstandun­gen des Rechnungsprüfungsausschusses zur Haushaltsrechnung 1979 sowie Beschlußfassung über die Entlastungserteilung

5. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Bevorschussung der anteiligen Kosten für die Erstellung der Transformatoren­station im Gewerbegebiet *Stockland"

2. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage

3. Verschiedenes

5431 Niederelbert, 26.10.1981 Hübinger, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Die Fraktionssitzung für die Fraktion Ewald Hübinger findet am Montag, 2.11.1981,20.00 Uhr im Sitzungsraum des Rat­hauses statt.

Die Fraktionssitzung für die Fraktion Hubert Hübinger findet am Montag, 2.11.1981,19.00 Uhr in der Gaststätte Keul in Niederelbert statt.

öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesGartenstraße" der Ortsgemeinde Niederelbert für die Grundstücke Flur 11, Flurstücke 182/1,182/2, 183/1,209/1,210/1 und 211/1 gemäß § 13 BBauG

Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung vom 24.9.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Gartenstraße" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Für den Bereich der Grundstücke Nr. 182/1,182/2,183/1, 209/1,209/1,210/1 u.211/1 wird die Baulinie in eine Bau­grenze umgewandelt.

2. Im Bereich der Grundstücke Nr. 183/1 wird die Baugrenze bis auf 3,00 m an den Weg Nr. 313/3 herangeschoben und beim Grundstück Nr. 209/1 bis auf 5,00 m.

3. Oie Firstrichtung wird freigestellt.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur während der Dienst­stunden sowie in den Oiensträumen des Ortsbürgermeisters in Niederelbert während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c Bundesbaugesetz

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39J, 40 und 42 bis 44 bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fäl­ligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä­digungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachtei­le eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbei­geführt wird.

5 155 a Bundesbaugesetz

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines

Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flä­chennutzungsplanes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§22,Abs.1 GemO)

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde­ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)

Niederelbert, den 23.10.1981

Hübinger, Ortsbürgermeister

SV Blau-Weiß Niederelbert, Abt. Tennis informiert:

Ab November 1981 wird unsere Tennisanlage stillgelegt.

Dies ist kein Grund über die Wintermonate hinaus keinen Sport mehr zu treibenr Die Tennisabteilung beabsichtigt wöchent­lich eine Trimmaktion durchzuführen.

Anmeldung und Fragen hierzu beim Abteilungsleiter.

Sportverein Blau-Weiß Niederelbert Am Sonntag, dem 1. Nov. .spielen wir gegen den Spitzen­reiter aus Deesen/Haiderbach. Anstoß 14.30 Uhr in Nieder­elbert.

Alte Herren Blau-Weiß Niederelbert Am Samstag, dem 31.10.1981.spielen wir gegen die Sport­freunde aus Stahlhofen. Abfahrt: 15.00 Uhr ab Gemeinde­platz Niederelbert.

OBERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesWeickert - Am Tor" der Ortsgemeinde Oberelbert

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 15.10.1981 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes be­schlossen.

Die Änderung bewirkt:

; daß alle Festsetzungen bezüglich der Errichtung von Garagen aufgehoben werden. Es gelten die Bestim­mungen der jeweils gültigen Landesbauordnung.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Oberelbert, den 27. Okt. 1981 Weyand, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungWeickert - Am Tor" der Ortsgemeinde Oberelbert

Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.10.1981 die Änderung des BebauungsplanesWeickert - Am Tor" gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.

Die ^nderungsunterlagen (Text und Begründung) liegen gern.

§ 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 9. Nov. 1981 bis 9. Dez. 1981 jeweils während der Dienstzeit (montggs, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von