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Montabaur 7/44/81

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bündesbaugesetz

sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fäl­ligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä­digungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachtei­le eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbei­geführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Form Vorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flä­chennutzungsplanes oder der Satzung.

§ 24 , Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Die Änderung hat folgenden Inhalt:

1) Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7,8, 9,10,11, und 12,

Flur 39 Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr.13- wird die bauliche Ausnutzbarkeit reduziert und auf max. 2 Geschosse (GRZ 0,3, GFZ 0,7) festgesetzt. Die maximale Trauf- höhe beträgt talseitig 6,50 m.

2) Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7,8,9,10,11 und 12, Flur 39 zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13, wird eine ge­neigte Dachform von 10 ° -18 ° zugelassen.

3) Im Bereich des Hotels Himmelfeld (Flurstücke 2/1,2/2,3) - wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt geändert:

a) Grundflächenzahl (GRZ) =0,3 Geschoßflächenzahl (GFZ) = 0,7

b) Des weiteren wird die überbaubare Fläche in westlicher Rich­tung um 13,0 m erweitert. Der Mindestabstand soll an der engsten Stelle zur StraßeAm Himmelfeld" 5,00 m betragen.

Montabaur, den 27.10.1981 Mangels, Bürgermeister

JUSOAG Montabaur

Am Samstag, 31.10.,ist um 15.00 Uhr Treffen der Juso-AG im Sonnenhof Ruppach-Goldhausen.

Vorankündigung:

Eine Diskussion zum ThemaJugendarbeit im Westerwald" ver­anstaltet die AG zusammen mit dem Juso-Kreisverband am 7.11., Als sachkundige Gesprächspartner wurden Jugendpfleger, Mit­arbeiter von Jugendzentren, Kommunalpolitiker und Vertreter von Jugendzentrumsinitiativen eingeladen.

Initiativgruppe Jugendzentrum Montabaur Nach der Besichtigung der Katharinenschule in der letzten Woche, trifft sich die IGJ am Freitag, 30.10. um 19.00 Uhr im Sonnenhof Ruppach-Goldhausen, um mit der Erstellung einer Konzeption für dieses Gebäude zu beginnen. Mitfahr­gelegenheit an der Post.

Verein für Deutsche Schäferhunde, OG. Gelbachtal Am Sonnabend, 31. Oktober findet auf dem neuen Ausbil­dungsgelände an der Staudter Straße (zwischen Eisenbahn und Autobahnbrücke) eine Prüfung der Hunde statt. Es werden 10 Hunde vorgeführt für alle Prüfungsstufen sowie Fährten­hundprüfung. Zuschauer sind willkommen.

Vogelschutzgruppe Montabaur

Am Dienstag, dem 3.11.1981 ( findet die erste Stammtischrunde der Vogelschutzgruppe Montabaur statt.

Beginn: 20.00 Uhr in der Gaststätte Fries in Montabaur. Mit­glieder und interessierte Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.

TuS Montabaur 1846/1912 e.V. Abt. Basketball Spielankündigung

1. männliche B-Jugend TV Vallendar-TuS

Samstag. 31.10.1981,17.30 Uhr, Abfahrt 16.30 Uhr Wolken­kratzer.

2. erste Mannschaft - Pokalspiel -

SF Neustadt-TuS Montabaur,Sonntag, 1.11.1981, 11.00 Uhr, Abfahrt 9.45 UhrWolkenkratzer".

Wir bieten allen Basketball-Anhängern Mitfahrgelegenheit.

FUSSBALL:

Am Samstag, dem 31.10.1981,spielt die D-Jugend um 15.00 Uhr in Feldkirchen. Die anderen Mannschaften sind spielfrei.

Karate-Dojo Montabaur Das Karate-Dojo Montabaur, eine Abteilung des TuS Montabaur, hält wieder zwei neue Anfängerkurse ab. Das Training ist wahlweise montags von 20 - 22 Uhr oder dienstags von 18 - 22 Uhr in der Kreissport halle in Montabaur, Halle

3. Die Anfängerkurse dauern jeweils 6 Wochen und kosten 25,- DM.

Am Ende des Anfängerlehrgangs besteht die Möglichkeit, Mit­glied im Karate-Dojo Montabaur zu werden. Zum Kurs nor­male Sportkleidung mitbringen.

Mütterberatung

Am Dienstag, dem 3.11.1981,findet um 14.00 Uhr im Gesund­heitsamt Montabaur, Fürstenweg, die nächste Mütterberatung statt.

Westerwaldverein Zweigverein Montabaur Zu einer naturkundlichen Wanderung mit der Vogelschutz­gruppe Montabaur unter fachkundiger Führung laden wir Interessierte herzlich für Samstag, dem 31.10.1981, ein.

Abfahrt zur Westerwälder Seenplatte 13.30 Uhr vom Haus Sel­ker, Montabaur, Herzog-Adolf-Straße.

Wegen der Busreservierung ist eine sofortige Voranmeldung erforderlich. Anmeldung bei Walter Nagel, Tel. 02602/17171. Wanderzeit ca. 3 Stunden.

Für den Abschluß ist ein gemütliches Beisammensein geplant.

Im Wanderplan und im Aushang angekündigte Wanderung von Montabaur-Industriegebiet - Alter Galgen - Staudt - Eschelbach - Montabaur wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.