Montabaur 7/44/81
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bündesbaugesetz
sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Form Vorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 , Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Die Änderung hat folgenden Inhalt:
1) Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7,8, 9,10,11, und 12,
Flur 39 Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr.13- wird die bauliche Ausnutzbarkeit reduziert und auf max. 2 Geschosse (GRZ 0,3, GFZ 0,7) festgesetzt. Die maximale Trauf- höhe beträgt talseitig 6,50 m.
2) Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7,8,9,10,11 und 12, Flur 39 zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13, wird eine geneigte Dachform von 10 ° -18 ° zugelassen.
3) Im Bereich des Hotels Himmelfeld (Flurstücke 2/1,2/2,3) - wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt geändert:
a) Grundflächenzahl (GRZ) =0,3 Geschoßflächenzahl (GFZ) = 0,7
b) Des weiteren wird die überbaubare Fläche in westlicher Richtung um 13,0 m erweitert. Der Mindestabstand soll an der engsten Stelle zur Straße „Am Himmelfeld" 5,00 m betragen.
Montabaur, den 27.10.1981 Mangels, Bürgermeister
JUSO—AG Montabaur
Am Samstag, 31.10.,ist um 15.00 Uhr Treffen der Juso-AG im Sonnenhof Ruppach-Goldhausen.
Vorankündigung:
Eine Diskussion zum Thema „Jugendarbeit im Westerwald" veranstaltet die AG zusammen mit dem Juso-Kreisverband am 7.11., Als sachkundige Gesprächspartner wurden Jugendpfleger, Mitarbeiter von Jugendzentren, Kommunalpolitiker und Vertreter von Jugendzentrumsinitiativen eingeladen.
Initiativgruppe Jugendzentrum Montabaur Nach der Besichtigung der Katharinenschule in der letzten Woche, trifft sich die IGJ am Freitag, 30.10. um 19.00 Uhr im Sonnenhof Ruppach-Goldhausen, um mit der Erstellung einer Konzeption für dieses Gebäude zu beginnen. Mitfahrgelegenheit an der Post.
Verein für Deutsche Schäferhunde, OG. Gelbachtal Am Sonnabend, 31. Oktober findet auf dem neuen Ausbildungsgelände an der Staudter Straße (zwischen Eisenbahn und Autobahnbrücke) eine Prüfung der Hunde statt. Es werden 10 Hunde vorgeführt für alle Prüfungsstufen sowie Fährtenhundprüfung. Zuschauer sind willkommen.
Vogelschutzgruppe Montabaur
Am Dienstag, dem 3.11.1981 ( findet die erste Stammtischrunde der Vogelschutzgruppe Montabaur statt.
Beginn: 20.00 Uhr in der Gaststätte Fries in Montabaur. Mitglieder und interessierte Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.
TuS Montabaur 1846/1912 e.V. Abt. Basketball Spielankündigung
1. männliche B-Jugend TV Vallendar-TuS
Samstag. 31.10.1981,17.30 Uhr, Abfahrt 16.30 Uhr Wolkenkratzer.
2. erste Mannschaft - Pokalspiel -
SF Neustadt-TuS Montabaur,Sonntag, 1.11.1981, 11.00 Uhr, Abfahrt 9.45 Uhr „Wolkenkratzer".
Wir bieten allen Basketball-Anhängern Mitfahrgelegenheit.
FUSSBALL:
Am Samstag, dem 31.10.1981,spielt die D-Jugend um 15.00 Uhr in Feldkirchen. Die anderen Mannschaften sind spielfrei.
Karate-Dojo Montabaur Das Karate-Dojo Montabaur, eine Abteilung des TuS Montabaur, hält wieder zwei neue Anfängerkurse ab. Das Training ist wahlweise montags von 20 - 22 Uhr oder dienstags von 18 - 22 Uhr in der Kreissport halle in Montabaur, Halle
3. Die Anfängerkurse dauern jeweils 6 Wochen und kosten 25,- DM.
Am Ende des Anfängerlehrgangs besteht die Möglichkeit, Mitglied im Karate-Dojo Montabaur zu werden. Zum Kurs normale Sportkleidung mitbringen.
Mütterberatung
Am Dienstag, dem 3.11.1981,findet um 14.00 Uhr im Gesundheitsamt Montabaur, Fürstenweg, die nächste Mütterberatung statt.
Westerwaldverein Zweigverein Montabaur Zu einer naturkundlichen Wanderung mit der Vogelschutzgruppe Montabaur unter fachkundiger Führung laden wir Interessierte herzlich für Samstag, dem 31.10.1981, ein.
Abfahrt zur Westerwälder Seenplatte 13.30 Uhr vom Haus Selker, Montabaur, Herzog-Adolf-Straße.
Wegen der Busreservierung ist eine sofortige Voranmeldung erforderlich. Anmeldung bei Walter Nagel, Tel. 02602/17171. Wanderzeit ca. 3 Stunden.
Für den Abschluß ist ein gemütliches Beisammensein geplant.
Im Wanderplan und im Aushang angekündigte Wanderung von Montabaur-Industriegebiet - Alter Galgen - Staudt - Eschelbach - Montabaur wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

