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^/lontabaur 11 / 43 / 81

DRK Nentershausen ALTENTAG 81

Den diesjährigen Altennachmittag mit Kaffee und Kuchen ver­anstaltet das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Nentershausen, am 15. Nov. 1981, ab 15.00 Uhr in der Turnhalle Nentershau­sen. Hierzu sind alle Mitbürger über 70 Jahren mit ihren Ehepart­nern recht herzlich eingeladen.

Auch in diesem Jahr werden der Männergesangverein, der Kin­derchor, der Kirchencnor und der Spielmannszug diesen Nach­mittag mitgestalten.

NIEDERERBACH Überprüfung der Feuerlöscher

Wir bieten Ihnen am 5. Nov. 1981 die einmalige Gelegenheit Ihre Feuerlöscher TÜV-mäßig überprüfen zu lassen. Geben Sie daher Ihre Feuerlöscher am 5. Nov. 81 ab 17.30 Uhr am Feuer­wehrgerätehaus in Niedererbach ab. Den fachmännisch über­prüften Feuerlöscher können Sie am 6. Nov. 81 ab 17.30 Uhr an gleicher Stelle wieder abholen. Die Löscher sind dann für die nächsten 2 Jahre mit der TÜV-Marke ordnungsgemäß geprüft.

Schlappekickers Niedererbach

Am Samstag, dem 24. Okt.,findet eine wichtige Versammlung um 20 Uhr im Schützenhof statt. Es soll nun endgültig das Ausflugsziel für das nächste Jahr festgelegt werden. Wir weisen darauf hin, daß die Versammlung in jedem Fall beschlußfähig ist, gleich wie viele Mitglieder erscheinen.

Sportverein 1920 Niedererbach e.V.

Am Samstag, 24.10.1981,wird wie folgt gespielt:

16.00 Uhr C-Jugend in Ahrbach 15.00 Uhr D-Jugend in Steinefrenz 14.00 Uhr E-Jugend in Horressen Alte Herren:

Die Alten Herren spielen um 16.00 Uhr in Niederneisen. Abf. 15.15 Uhr ab Dorfmitte.

Am Sonntag, 25.10.81 spielen

11.00 Uhr A-Jugend Staffel II in Görgeshausen gegen Mosch­heim,

11.00 Uhr A-Jugend Staffel I in Windhagen.

DÄfo EN FUSSBALL IN NIEDERERBACH Am Sonntag, 25.10.81,spielt die Damenmannschaft des SV um 13.45 Uhr in Niedererbach gegen Heilberscheid. Anschi, um 15.00 Uhr Niedererbach I. Mannschaft gegen Rheinbrohl.

Die II . Mannschaft spielt um 13.00 Uhr in Dreikirchen.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 13. Okt. 1981 Der Ortsgemeinderat Niederelbert hat am 24.9.1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 {GVBI. S. 419, BS 2020-1). zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10),zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklich­keitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwald­kreises v.12.0kt.1981 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert über die Erhebung

von Gebühren für das Bestattungswesen vom 8. Dez. 1976, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem

Gemeindefriedhof betragen:

DM

a) für Personen ab vollendetem 10.Lebensjahr

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis zum

380,- DM

10. Lebensjahr

170,- DM

c) für Kinder bis zum 5. Lebensjahr

120,- DM

d) für anmeldepflichtige Totgeburten

70,- DM

2. § 3 Abs. 10 erhält folgende Fassung:

(10) Muß die Ortsgemeinde für Bestattungen Lohnkosten zahlen, die höher sind als die in Abs. 1 festgesetzten Bestat­tungsgebühren, werden anstelle der Bestattungsgebühren nach Abs. 1 und Abs. 6 die tatsächlichen Kosten als Bestattungs­gebühren erhoben. Sonstige Bestattungsgebühren bleiben un­verändert.

Die nochmalige Erhöhung der Bestattungsgebühren nach § 8 Abs. 2 für Auswärtige entfällt."

§2

Die Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Leichenhalle der Gemeinde Niederelbert vom 23.10.1970 wird aufgehoben.

§3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Niederelbert, 13. Okt. 1981 Ortsgemeinde Niederelbert Hübinger, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können,gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord nungvon Rheinland-Pfalz-GemO- vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

ASV Niederelbert

Am Samstag, dem 24.10.1981,findet in der Elberthalle das Lokalderby gegen den VfL Alsbach statt. Nach den zuletzt gezeigten guten Leistungen erhofft sich der ASV für den um 20.00 Uhr beginnenden Kampf die notwendige Unterstützung durch zahlreiche Zuschauer.

MGVHoffnung" Niederelbert

Wir erinnern noch einmal an das Schlachtfest mit Musik, am

7.11.1981 für alle aktiven und inaktiven Mitglieder mit ihren Frauen oder Freundinnen.Die Teilnehmerliste liegt noch bis

31.10.1981 im Vereinslokal Keul aus.

Alte Herren Blau-Weiß, Niederelbert Am kommenden Samstag, 24.10.1981^spielen wir gegen die Sportfreunde aus Montabaur. Das Spiel wird in Montabaur aus­getragen. Abfahrt ab Gemeindeplatz Niederelbert: 15.45 Uhr.

An alle aktiven Karnevalisten

Alle, die sich aktiv am Karneval 1982 beteiligen wollen, tref­fen sich zu einer Vorbesprechung am 3.11.1981 um 19.30 Uhr in der Gaststätte Keul, kleiner Saal.