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DRK Nentershausen ALTENTAG 81
Den diesjährigen Altennachmittag mit Kaffee und Kuchen veranstaltet das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Nentershausen, am 15. Nov. 1981, ab 15.00 Uhr in der Turnhalle Nentershausen. Hierzu sind alle Mitbürger über 70 Jahren mit ihren Ehepartnern recht herzlich eingeladen.
Auch in diesem Jahr werden der Männergesangverein, der Kinderchor, der Kirchencnor und der Spielmannszug diesen Nachmittag mitgestalten.
NIEDERERBACH Überprüfung der Feuerlöscher
Wir bieten Ihnen am 5. Nov. 1981 die einmalige Gelegenheit Ihre Feuerlöscher TÜV-mäßig überprüfen zu lassen. Geben Sie daher Ihre Feuerlöscher am 5. Nov. 81 ab 17.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus in Niedererbach ab. Den fachmännisch überprüften Feuerlöscher können Sie am 6. Nov. 81 ab 17.30 Uhr an gleicher Stelle wieder abholen. Die Löscher sind dann für die nächsten 2 Jahre mit der TÜV-Marke ordnungsgemäß geprüft.
Schlappekickers Niedererbach
Am Samstag, dem 24. Okt.,findet eine wichtige Versammlung um 20 Uhr im Schützenhof statt. Es soll nun endgültig das Ausflugsziel für das nächste Jahr festgelegt werden. Wir weisen darauf hin, daß die Versammlung in jedem Fall beschlußfähig ist, gleich wie viele Mitglieder erscheinen.
Sportverein 1920 Niedererbach e.V.
Am Samstag, 24.10.1981,wird wie folgt gespielt:
16.00 Uhr C-Jugend in Ahrbach 15.00 Uhr D-Jugend in Steinefrenz 14.00 Uhr E-Jugend in Horressen Alte Herren:
Die Alten Herren spielen um 16.00 Uhr in Niederneisen. Abf. 15.15 Uhr ab Dorfmitte.
Am Sonntag, 25.10.81 spielen
11.00 Uhr A-Jugend Staffel II in Görgeshausen gegen Moschheim,
11.00 Uhr A-Jugend Staffel I in Windhagen.
DÄfo EN FUSSBALL IN NIEDERERBACH Am Sonntag, 25.10.81,spielt die Damenmannschaft des SV um 13.45 Uhr in Niedererbach gegen Heilberscheid. Anschi, um 15.00 Uhr Niedererbach I. Mannschaft gegen Rheinbrohl.
Die II . Mannschaft spielt um 13.00 Uhr in Dreikirchen.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung
1. Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 13. Okt. 1981 Der Ortsgemeinderat Niederelbert hat am 24.9.1981 aufgrund • des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 {GVBI. S. 419, BS 2020-1). zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10),zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises v.12.0kt.1981 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert über die Erhebung
von Gebühren für das Bestattungswesen vom 8. Dez. 1976, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem
Gemeindefriedhof betragen:
DM
a) für Personen ab vollendetem 10.Lebensjahr
b) für Kinder ab vollendetem 5. bis zum
380,- DM
10. Lebensjahr
170,- DM
c) für Kinder bis zum 5. Lebensjahr
120,- DM
d) für anmeldepflichtige Totgeburten
70,- DM
2. § 3 Abs. 10 erhält folgende Fassung:
„(10) Muß die Ortsgemeinde für Bestattungen Lohnkosten zahlen, die höher sind als die in Abs. 1 festgesetzten Bestattungsgebühren, werden anstelle der Bestattungsgebühren nach Abs. 1 und Abs. 6 die tatsächlichen Kosten als Bestattungsgebühren erhoben. Sonstige Bestattungsgebühren bleiben unverändert.
Die nochmalige Erhöhung der Bestattungsgebühren nach § 8 Abs. 2 für Auswärtige entfällt."
§2
Die Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Leichenhalle der Gemeinde Niederelbert vom 23.10.1970 wird aufgehoben.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5431 Niederelbert, 13. Okt. 1981 Ortsgemeinde Niederelbert Hübinger, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können,gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord nungvon Rheinland-Pfalz-GemO- vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
ASV Niederelbert
Am Samstag, dem 24.10.1981,findet in der Elberthalle das Lokalderby gegen den VfL Alsbach statt. Nach den zuletzt gezeigten guten Leistungen erhofft sich der ASV für den um 20.00 Uhr beginnenden Kampf die notwendige Unterstützung durch zahlreiche Zuschauer.
MGV „Hoffnung" Niederelbert
Wir erinnern noch einmal an das Schlachtfest mit Musik, am
7.11.1981 für alle aktiven und inaktiven Mitglieder mit ihren Frauen oder Freundinnen.Die Teilnehmerliste liegt noch bis
31.10.1981 im Vereinslokal Keul aus.
Alte Herren Blau-Weiß, Niederelbert Am kommenden Samstag, 24.10.1981^spielen wir gegen die Sportfreunde aus Montabaur. Das Spiel wird in Montabaur ausgetragen. Abfahrt ab Gemeindeplatz Niederelbert: 15.45 Uhr.
An alle aktiven Karnevalisten
Alle, die sich aktiv am Karneval 1982 beteiligen wollen, treffen sich zu einer Vorbesprechung am 3.11.1981 um 19.30 Uhr in der Gaststätte Keul, kleiner Saal.

