Montabaur 6/42/81
10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5430 Montabaur, 13. Okt. 1981 Mangels,
Bürgermeister
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Dienstag, dem 20. Okt. 1981 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION Die SPD-Stadtratsfraktion lädt ein zu einem Bürgergespräch am Montag, dem 19. Okt. 1981 um 19.30 Uhr in die Gaststätte „Zur Brücke" in Montabaur-Eschelbach. Im Anschluß daran findet die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung statt. Es handelt sich um eine parteiöffentliche Fraktionssitzung.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 19. Okt. 1981 um 19.00 Uhr in der Jägerklause im'Gelbachtal statt.
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ..Himmelfeld I",
2. Abschnitt der Stadt Montabaur für die Grundstücke Flur 39, Flurstücke 219, 220 gemäß § 13 BBauG,,
Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 20.8.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Himmtnel- feld I", 2. Abschnit gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß im Bereich der o.a. Grundstücke die Festsetzung
„Atriumhaus" aus dem Plan herausgenommen wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG.
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44'bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,
Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister von Montabaur
oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez.1978 (GVBI. S. 770)
Montabaur, den 13. Okt. 1981 Mangels, Bürgermeister
Aus der gemeinsamen Bau-, Haupt- und Finanzausschußsitzung der Stadt Montabaur am 6.10.1981
Verkehrsknotenpunkt L 327/Steinweg:
Im rechtsgültigen Bebauungsplan „Altstadt I" ist das Haus „Kleiner Markt 15" zum Abbruch vorgesehen, um ein verkehrsgerechtes Einfahren in den Steinweg zu ermöglichen. Aufgrund eines Antrages der SPD- und der FWG-Fraktionen wurde ein Verkehr^gutachten eingeholt, in dem die Erforderlichkeit des Abrisses des Hauses Nr. 15 geprüft werden sollte. Das Gutachten wurde in der Sitzung vorgestellt. Aufgezeigt wurden 3 mögliche Varianten, davÄn beinhalten 2 den Abriß des Hauses „Kleiner Markt 15". Die Verwirklichung der 3. Alternative würde das Haus der Gastwirtschaft Taxiklause berühren.
Im Laufe der Diskussion wurde berichtet,daß die Fassade des angrenzenden Hauses „Kleiner Markt 13" zum Steinweg hin in Fachwerk ausgebildet ist. Der Ausschuß sprach sich mehrheitlich dafür aus, das Haus „Kleiner Markt 15" abzureißen, das danach sichtbar werdende Fachwerk des Nachbarhauses freizulegen und die Fläche davor parkähnlich zu gestalten. Nach eingehender Diskussion trafen die beiden Aussohtisse I
folgende Entscheidung: I
Nach Vorlage und Wertung des Verkehrsgutachtens bestätigen! die beiden Ausschüsse die Festlegung des Bebauungsplanes I „Altstadt I" (Abbruch des Hauses Nr. 15). Mit dem Vollzug de] Bebauungsplanes wird die Verwaltung beauftragt, mit dem I Grundstückseigentümer des Hauses „Kleiner Markt 13" überdil Freilegung des Fassadenfachwerkes und die Finanzierung I
des Objektes konkret zu verhandeln. Die Stadt bekräftigt die I Bereitschaft eines finanziellen Engagementes bei der Freilegunl des Fachwerkes. I
Ausleuchtung des Fußweges zum Kindergarten „St.Peter" I Zu beschäftigen hatten sich die Ausschüsse mit einem Antrag I der Kath. Kirchengemeinde „St. Peter in Ketten" auf Installiel rung einer Beleuchtungsanlage am Fußweg zum Kindergarten I „St. Peter " und zum Friedhof. Der Fußweg verläuft von der Gelbachstraße am Pfarrzentrum und Kindergarten vorbei zur Straße „Auf dem Kalk". Mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit - der Weg wird von vielen Besuchern des Pfarrzentrums, des Kindergartens und des Friedhofes in den Abendstunden begangen - haben die Ausschüsse einstimmig die Anbringung einer Beleuchtungsanlage beschlossen.
Zuschußantrag für Fassadengestaltung Zu entscheiden war über einen Zuschußantrag für die Restaurierung einer Hausfassade am Rebstock (Freilegung von Fachwerk). Die Ausschüsse beschlossen einstimmig eine Zuschußgewährung nach den bestehenden Richtlinien. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß noch Gelder für derartige Maßnahmen zur Verfügung stehen. Hausbesitzer, die erwägen, die Fassade ihres Hauses zu gestalten, werden gej beten, vorhandenes Fachwerk möglichst freizulegen. Sie tragej damit zur Verschönerung des Ortsbildes bei und erhalten dafij von der Stadt nicht unerhebliche Zuschüsse. I
Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.10.8]
Antrag des Vereins für Deutsche Schäferhunde, Ortsgruppe I „Gelbachtal" auf Gewährung eines Zuschusses zugestimmt >G Der Verein für Deutsche Schäferhunde richtete an die Stadt «r Montabaur einen Antrag auf Zuschußgewährung für die fl

