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Montabaur 6/42/81

10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

5430 Montabaur, 13. Okt. 1981 Mangels,

Bürgermeister

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Dienstag, dem 20. Okt. 1981 um 19.00 Uhr im Sit­zungssaal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION Die SPD-Stadtratsfraktion lädt ein zu einem Bürgergespräch am Montag, dem 19. Okt. 1981 um 19.30 Uhr in die Gaststätte Zur Brücke" in Montabaur-Eschelbach. Im Anschluß daran findet die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssit­zung statt. Es handelt sich um eine parteiöffentliche Fraktions­sitzung.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWGFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung fin­det am Montag, dem 19. Okt. 1981 um 19.00 Uhr in der Jäger­klause im'Gelbachtal statt.

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ..Himmelfeld I",

2. Abschnitt der Stadt Montabaur für die Grundstücke Flur 39, Flurstücke 219, 220 gemäß § 13 BBauG,,

Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 20.8.1981 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesHimmtnel- feld I", 2. Abschnit gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß im Bereich der o.a. Grundstücke die Festsetzung

Atriumhaus" aus dem Plan herausgenommen wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG.

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44'bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,

Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Ge­meinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs­planes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister von Montabaur

oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge­meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez.1978 (GVBI. S. 770)

Montabaur, den 13. Okt. 1981 Mangels, Bürgermeister

Aus der gemeinsamen Bau-, Haupt- und Finanzausschußsitzung der Stadt Montabaur am 6.10.1981

Verkehrsknotenpunkt L 327/Steinweg:

Im rechtsgültigen BebauungsplanAltstadt I" ist das Haus Kleiner Markt 15" zum Abbruch vorgesehen, um ein verkehrs­gerechtes Einfahren in den Steinweg zu ermöglichen. Aufgrund eines Antrages der SPD- und der FWG-Fraktionen wurde ein Verkehr^gutachten eingeholt, in dem die Erforderlichkeit des Abrisses des Hauses Nr. 15 geprüft werden sollte. Das Gutach­ten wurde in der Sitzung vorgestellt. Aufgezeigt wurden 3 mögliche Varianten, davÄn beinhalten 2 den Abriß des Hau­sesKleiner Markt 15". Die Verwirklichung der 3. Alternative würde das Haus der Gastwirtschaft Taxiklause berühren.

Im Laufe der Diskussion wurde berichtet,daß die Fassade des angrenzenden HausesKleiner Markt 13" zum Steinweg hin in Fachwerk ausgebildet ist. Der Ausschuß sprach sich mehr­heitlich dafür aus, das HausKleiner Markt 15" abzureißen, das danach sichtbar werdende Fachwerk des Nachbarhauses freizulegen und die Fläche davor parkähnlich zu gestalten. Nach eingehender Diskussion trafen die beiden Aussohtisse I

folgende Entscheidung: I

Nach Vorlage und Wertung des Verkehrsgutachtens bestätigen! die beiden Ausschüsse die Festlegung des Bebauungsplanes I Altstadt I" (Abbruch des Hauses Nr. 15). Mit dem Vollzug de] Bebauungsplanes wird die Verwaltung beauftragt, mit dem I Grundstückseigentümer des HausesKleiner Markt 13" überdil Freilegung des Fassadenfachwerkes und die Finanzierung I

des Objektes konkret zu verhandeln. Die Stadt bekräftigt die I Bereitschaft eines finanziellen Engagementes bei der Freilegunl des Fachwerkes. I

Ausleuchtung des Fußweges zum KindergartenSt.Peter" I Zu beschäftigen hatten sich die Ausschüsse mit einem Antrag I der Kath. KirchengemeindeSt. Peter in Ketten" auf Installiel rung einer Beleuchtungsanlage am Fußweg zum Kindergarten I St. Peter " und zum Friedhof. Der Fußweg verläuft von der Gelbachstraße am Pfarrzentrum und Kindergarten vorbei zur StraßeAuf dem Kalk". Mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit - der Weg wird von vielen Besuchern des Pfarrzentrums, des Kindergartens und des Friedhofes in den Abendstunden begangen - haben die Ausschüsse einstim­mig die Anbringung einer Beleuchtungsanlage beschlossen.

Zuschußantrag für Fassadengestaltung Zu entscheiden war über einen Zuschußantrag für die Restau­rierung einer Hausfassade am Rebstock (Freilegung von Fach­werk). Die Ausschüsse beschlossen einstimmig eine Zuschuß­gewährung nach den bestehenden Richtlinien. In diesem Zu­sammenhang wird darauf hingewiesen, daß noch Gelder für derartige Maßnahmen zur Verfügung stehen. Hausbesitzer, die erwägen, die Fassade ihres Hauses zu gestalten, werden gej beten, vorhandenes Fachwerk möglichst freizulegen. Sie tragej damit zur Verschönerung des Ortsbildes bei und erhalten dafij von der Stadt nicht unerhebliche Zuschüsse. I

Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.10.8]

Antrag des Vereins für Deutsche Schäferhunde, Ortsgruppe I Gelbachtal" auf Gewährung eines Zuschusses zugestimmt >G Der Verein für Deutsche Schäferhunde richtete an die Stadt «r Montabaur einen Antrag auf Zuschußgewährung für die fl