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Montabaur 15/40/81

Jahrgangstreffen 1939

Wir treffen uns am Samstag, dem 3.10.1981-um 17.30 Uhr am Parkplatz Großer Herrgott.

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich des Lampertsweges und Stichstraßen in Neuhäusel

Gemäß § 36 Abs. 1 u.2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz - LStrG in der Fassung vom 1.8.77 werden die nachfolgen­den Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) gern, dem Be­schluß des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 17. Sept. 1981 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis

Lampertsweg Lahnstr. - Gemarkungs-

Parz. 191 u. 161 grenze Kadenbach und v.

Römerstr.bis Anfang Flurstücke Nr.205 u.206

und Stichstraßen Nn. 194, 197 und 200

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 20.8.1981.

Die genannten Straßen bilden ein Erschließungsgebiet gern. §

130 Abs. 2 Satz 2 BBauG.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gelbach­straße 9, 5430 Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

Ortsgemeinde Neuhäusel Neuhäusel, den 25. Sept. 1981 (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kirmesgesellschaft 1982

Zwecks Ausrichtung der Kirmes 1982 treffen sich die Mitglie­der der diesjährigen Kirmesgesellschaft und die Jugendlichen des Jahrganges 1964 am Sonntag, dem 4.10.1981, um 14.00 Uhr im Gemeindehaus.

SIMMERN: '

Obstverkauf

Der Verkauf des gemeindeeigenen Obstes erfolgt am Samstag, dem 10.10.1981, vormittags 11.00 Uhr.

Treffpunkt: Am Parkplatz hinter der Schutthalde.

BUCHFINKENLAND

Spvgg. Horbach

Am Sonntag, dem 4. Okt. 1981,spielt unsere I. Mannschaft in Horbach gegen TuS Heistenbach.

Die II. Mannschaft hat spielfrei!

Die AH-Mannschaft spielt am Samstag, den 3. Okt. 1981in Horbach gegen Oberelbert. Die Anstoßzeit wird noch bekannt­gegeben.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes

NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEIN­DEN DES WESTERWALDKREISES

Mit dieser Veröffentlichung werden die Nahzonenbereiche be­schrieben. Sie geben die jeweiligen Randgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.

Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifelsfra­gen erkennen, ob von seinem Standort aus die entsprechende Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Re­gel dort, wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und auch sei­nen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außer­halb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Geneh­migung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr)

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Samstag, 3. Okt. 1981, statt.

TAGESORDNUNG:

14.00 Uhr Ortsbesichtigung im NeubaugebietIn der Trift" Begutachtung der bisherigen Erschließungsanlagen

15.00 Uhr Ortsbesichtigung

Besichtigung des ForstarboretumsAm Eisenköppel" 16.00 Uhr Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates in der Schutzhütte

1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs­und Kulturplan 1982

2. Verschiedenes 5411 Simmern, 28.9.1981 Schneider, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Simmern bietet einen Bauplatz an

Die Ortsgemeinde bietet ein erschlossenes Baugrundstück im NeubaugebietIn der Trift" zum Verkauf an.

Grundstücksgröße: 724 qm, Verkaufspreis 85,- DM/qm + Kosten der Erschließung.

Interessenten werden gebeten, sich mit dem Ortsbürgermeister oder mit der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Tel. 02602/2041, App. 38 in Verbindung zu setzen.

Schneider, Ortsbürgermeister

Nahzonenbeschreibung für den Güternahverkehr im Westerwald) kreis

Standortgemeinde sind' mit den Ortsteilen Girod und Klein­

Ortsmittelpunkt:

Backhausplatz

holbach J

Koordinatenwerte Gauß-Krüger R. 34 22 708 H 55 91 118

Randgemeinden, deren Randgemeinden, deren Ortsmittel-

Ortsmittelpunkt bzw. punkt bzw. alle bezirkl.OMP

ein bezirkl. OMP innerhalbjaußerhalb der Nahzone liegen der Nahzone liegt

Freudenberg

Dietzhölztal

Siegen

Angelburg

Netphen

Bad Endbach

Eschenburg

Lohra

Bischoffen

Wettenberg

Biebertal

Heuchelheim

Lahnau

Gießen

Wetzlar

Ober-Mörlen

Langgöns

Friedrichsdorf

Butzbach

Bad Homburg v.d.H

Usingen

Oberursel

Wehrheim,

Kronberg

Neu-Anspach

Hattersheim

Schmitten

Mainz