Montabaur 12 / 39 / 81
Investitionsprogramm für die Jahre 1981 bis 1985 fortgeschrieben
Um den Investitionskatalog der Ortsgemeinde für den Planungszeitraum 1982 bis 1985 zu vervollständigen, diskutierte der Rat über die für den benannten Zeitraum erforderlichen und vorgesehenen Maßnahmen. Ausweislich der erarbeiteten Zusammenstellung sollen folgende Maßnahme realisiert werden:
1982
Ausbau vorhandener Kinderspielplätze
20.000,-
-DM
Zuschußgewährung an den Mandolinenverein
1.000,-
-DM
Moselstraße „Vermessung und Ankauf
der Bürgersteigflächen"
5.000,
- DM
Bau eines Brunnens
25.000,-
-DM
Ausbau der Bachstraße
170.000,-
-DM
Ausbau der Bergstraße
60.000,-
- DM
Ausbau der Lindenstraße
20.000,-
- DM
Ausbau der Waldstraße
(1. Abschnitt)
40.000,-
DM
Bau einer Kegelbahn in der Sport- und
Kulturhalle
180.000,-
DM
Erschließung „Gramerich" teilweise
85.000,-
■ DM
Ausbau von Radfahrwegen (sofern diese Maß
nahme bezuschußt wird)
60.000,-
DM
1983
Ausbau von Wirtschaftswegen
80.000,-
-DM
Erschließung „Gramerich" teilweise
50.000,-
■DM
1984
Ausbau von Wirtschaftswegen
80.000,-
-DM
Erschließung „Gramerich"
100.000,-
- DM
Mietzins für die Benutzung des Vorraumes in der Sport- und Kulturhalle festgesetzt
Als Entgelt für die Überlassung des Vorraumes in der Sport- und Kulturhalle beschloß der Rat eine Gebühr von 75,- DM zu erheben. Durch diese Gebühr soll die Benutzung, der Verbrauch an Strom und Wasser, die Heizkosten sowie die Benutzung der Kücheneinrichtung abgegolten werden.
Benutzungsplan für die Sport- und Kulturhalle aufgestellt
Um einen geregelten Ablauf in der Benutzung der Sport- und Kulturhalle zu erreichen, beschloß der Rat die Aufstellung eines Benutzungsplanes. Dieser Benutzungsplan wird in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes gesondert veröffentlicht.
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen
Um eine Deckung der tatsächlich entstehenden Grabbereitungskosten zu erreichen, beschloß der Rat den Erlaß einer Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen. Entsprechend eines von der Verbandsgemeinde Montabaur vorgelegten Satzungsentwurfes sollen nach in Kraft treten der Satzung folgende Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof erhoben werden:
a) für Personen ab vollendetem lO.Lebensjahr 300,- DM
b) für Kinder ab vollendetem 5. bis zum lO.Lebensjahr 150,-DM
c) für Kinder ab vollendetem 1. bis zum 5.Lebensjahr 80,- DM,
d) unter einem Lebensjahr und für anmeldepflichtige Totgeburten 50,- DM.
Die Satzung wird zunächst der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vorgelegt und nach Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister öffentlich bekanntgemacht.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 17.9.1981
Hauungs- und Kulturplan 1982 verabschiedet
Der Rat genehmigte den in der Sitzung vorgelegten Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1982. Dieser sieht Gesamteinnahmen von 104.730,- DM und Gesamtausgaben von 103.250,- DM vor.
Der Holzeinschlag von insgesamt 995 fm teilt sich wie folgt auf:
5 fm Eiche 325 fm Buche 485 fm Fichte 180 fm Kiefer
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand ist für das Forstwirtschaftsjahr 1982 mit einem Überschuß von 1480,- DM zu rechnen.
Auftrag zum Ausbau der Gelbachstraße vergeben Zunächst diskutierte der Rat über die Art des Ausbaues der Fahrbahn. Hier standen Alternativen zur Diskussion:
1. Aufbringung von Bitumen
2. Pflasterung mit 8 cm dickem schwarzem Pflaster
Für den Bereich der Gelbachstraße befürwortete der Rat den Ausbau in Bitumen. Der Auftrag wurde unter der Bedingung vergeben, daß die Arbeiten bis Ende Oktober 1981 abgeschlossen sein müssen.
Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites Der Ortsgemeinderat beschloß, der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Ermächtigung zur Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes zu erteilen. Die Kreditaufnahme ist in der Haushaltssatzung 1981 vorgesehen.Sofern es die Haushaltssituation erfordert, wird die Aufnahme des Kredites erfolgen. Die Höhe der Kreditaufnahme wurde limitiert auf 189.000,- DM.
Benutzungsplan für die Sport- und Kulturhalle Holler
Montag von 15.00 bis 22.00 Uhr Tischtennis,
Herr Rüffin
Dienstag von 17.30 bis 19.00 Uhr Tennisclub
Dienstag von 19.00 bis 22.00 Uhr Sportverein
Mittwoch von 17.30 bis 18.30 Uhr Tennisclub
Mittwoch von 18.30 bis 20.00 Uhr Sportv.Alte Herren
Mittwoch von 20.00 bis 22.00 Uhr Sportverein Frauen Donnerstag von 19.00 bis 22.00 Uhr Sportverein
Freitag von 15.00 bis 22.00 Uhr Tennisclub
SV Fortuna, Holler
Weiter auf Erfolgskurs ist das Team von Trainer Rolf Krumbein. Am kommenden Sonntag heißt es, sich bei der Mannschaft von Otzingen zu bewähren und den 2. Tabellenplatz zu behaupten. Spielbeginn 15.00 Uhr in Otzingen.
Ebenfalls gut im Rennen liegt die 2. Mannschaft von Holler. Sie trifft am Sonntag um 13.00 Uhr in Holler auf die noch ungeschlagene Mannschaft von Nomborn II.
SV Fortuna Holler, Abt. Alte Herren
Die Elf der Fortuna will am Samstag, dem 26.9.81,gegen Mogendorf ihre lange Erfolgsserie fortsetzen. Anstoß in Holler 16.00 Uhr.
Männergesangverein „Frohsinn-Lyra" Holler Am Sonntag, dem 4. Okt. 1981, um 17.00 Uhr findet in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz das Chorkonzert der Linger- hand-Chöre statt. Aus diesem Anlaß wird um 15.30 Uhr ein Bus nach Koblenz eingesetzt. Interessenten mögen sich bitte beim I. Vorsitzenden, Herrn Mosberger anmelden.
Tel. 02602/3508.
Hier können auch noch Eintrittskarten für das Konzert erwor ben werden, Preis 10,- DM.
STAHLHOFEN: öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund des § 27 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) und des § 8 Abs. 4 der Landesverordnung zur Durchführung der GemO (GemODVO) vom 21. Febr. 1974 (GVBI. S. 98), zuletzt geändert durch VO vom

