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Montabaur 12 / 39 / 81

Investitionsprogramm für die Jahre 1981 bis 1985 fortgeschrieben

Um den Investitionskatalog der Ortsgemeinde für den Planungs­zeitraum 1982 bis 1985 zu vervollständigen, diskutierte der Rat über die für den benannten Zeitraum erforderlichen und vorge­sehenen Maßnahmen. Ausweislich der erarbeiteten Zusammenstel­lung sollen folgende Maßnahme realisiert werden:

1982

Ausbau vorhandener Kinderspielplätze

20.000,-

-DM

Zuschußgewährung an den Mandolinenverein

1.000,-

-DM

MoselstraßeVermessung und Ankauf

der Bürgersteigflächen"

5.000,

- DM

Bau eines Brunnens

25.000,-

-DM

Ausbau der Bachstraße

170.000,-

-DM

Ausbau der Bergstraße

60.000,-

- DM

Ausbau der Lindenstraße

20.000,-

- DM

Ausbau der Waldstraße

(1. Abschnitt)

40.000,-

DM

Bau einer Kegelbahn in der Sport- und

Kulturhalle

180.000,-

DM

ErschließungGramerich" teilweise

85.000,-

DM

Ausbau von Radfahrwegen (sofern diese Maß­

nahme bezuschußt wird)

60.000,-

DM

1983

Ausbau von Wirtschaftswegen

80.000,-

-DM

ErschließungGramerich" teilweise

50.000,-

DM

1984

Ausbau von Wirtschaftswegen

80.000,-

-DM

ErschließungGramerich"

100.000,-

- DM

Mietzins für die Benutzung des Vorraumes in der Sport- und Kulturhalle festgesetzt

Als Entgelt für die Überlassung des Vorraumes in der Sport- und Kulturhalle beschloß der Rat eine Gebühr von 75,- DM zu erheben. Durch diese Gebühr soll die Benutzung, der Verbrauch an Strom und Wasser, die Heizkosten sowie die Benutzung der Kücheneinrichtung abgegolten werden.

Benutzungsplan für die Sport- und Kulturhalle aufgestellt

Um einen geregelten Ablauf in der Benutzung der Sport- und Kul­turhalle zu erreichen, beschloß der Rat die Aufstellung eines Benutzungsplanes. Dieser Benutzungsplan wird in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes gesondert veröffentlicht.

Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen

Um eine Deckung der tatsächlich entstehenden Grabbereitungs­kosten zu erreichen, beschloß der Rat den Erlaß einer Änderungs­satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebüh­ren für das Friedhofs- und Bestattungswesen. Entsprechend eines von der Verbandsgemeinde Montabaur vorgelegten Sat­zungsentwurfes sollen nach in Kraft treten der Satzung folgen­de Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Ge­meindefriedhof erhoben werden:

a) für Personen ab vollendetem lO.Lebensjahr 300,- DM

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis zum lO.Lebensjahr 150,-DM

c) für Kinder ab vollendetem 1. bis zum 5.Lebensjahr 80,- DM,

d) unter einem Lebensjahr und für anmeldepflichtige Totgebur­ten 50,- DM.

Die Satzung wird zunächst der Kreisverwaltung des Westerwald­kreises vorgelegt und nach Ausfertigung durch den Ortsbürger­meister öffentlich bekanntgemacht.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 17.9.1981

Hauungs- und Kulturplan 1982 verabschiedet

Der Rat genehmigte den in der Sitzung vorgelegten Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1982. Dieser sieht Ge­samteinnahmen von 104.730,- DM und Gesamtausgaben von 103.250,- DM vor.

Der Holzeinschlag von insgesamt 995 fm teilt sich wie folgt auf:

5 fm Eiche 325 fm Buche 485 fm Fichte 180 fm Kiefer

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand ist für das Forstwirt­schaftsjahr 1982 mit einem Überschuß von 1480,- DM zu rech­nen.

Auftrag zum Ausbau der Gelbachstraße vergeben Zunächst diskutierte der Rat über die Art des Ausbaues der Fahrbahn. Hier standen Alternativen zur Diskussion:

1. Aufbringung von Bitumen

2. Pflasterung mit 8 cm dickem schwarzem Pflaster

Für den Bereich der Gelbachstraße befürwortete der Rat den Ausbau in Bitumen. Der Auftrag wurde unter der Bedingung vergeben, daß die Arbeiten bis Ende Oktober 1981 abgeschlos­sen sein müssen.

Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites Der Ortsgemeinderat beschloß, der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur die Ermächtigung zur Aufnahme eines lang­fristigen Kommunalkredites zur Teilfinanzierung von Maß­nahmen des Vermögenshaushaltes zu erteilen. Die Kreditauf­nahme ist in der Haushaltssatzung 1981 vorgesehen.Sofern es die Haushaltssituation erfordert, wird die Aufnahme des Kredites erfolgen. Die Höhe der Kreditaufnahme wurde limi­tiert auf 189.000,- DM.

Benutzungsplan für die Sport- und Kulturhalle Holler

Montag von 15.00 bis 22.00 Uhr Tischtennis,

Herr Rüffin

Dienstag von 17.30 bis 19.00 Uhr Tennisclub

Dienstag von 19.00 bis 22.00 Uhr Sportverein

Mittwoch von 17.30 bis 18.30 Uhr Tennisclub

Mittwoch von 18.30 bis 20.00 Uhr Sportv.Alte Herren

Mittwoch von 20.00 bis 22.00 Uhr Sportverein Frauen Donnerstag von 19.00 bis 22.00 Uhr Sportverein

Freitag von 15.00 bis 22.00 Uhr Tennisclub

SV Fortuna, Holler

Weiter auf Erfolgskurs ist das Team von Trainer Rolf Krum­bein. Am kommenden Sonntag heißt es, sich bei der Mann­schaft von Otzingen zu bewähren und den 2. Tabellenplatz zu behaupten. Spielbeginn 15.00 Uhr in Otzingen.

Ebenfalls gut im Rennen liegt die 2. Mannschaft von Holler. Sie trifft am Sonntag um 13.00 Uhr in Holler auf die noch ungeschlagene Mannschaft von Nomborn II.

SV Fortuna Holler, Abt. Alte Herren

Die Elf der Fortuna will am Samstag, dem 26.9.81,gegen Mogendorf ihre lange Erfolgsserie fortsetzen. Anstoß in Holler 16.00 Uhr.

MännergesangvereinFrohsinn-Lyra" Holler Am Sonntag, dem 4. Okt. 1981, um 17.00 Uhr findet in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz das Chorkonzert der Linger- hand-Chöre statt. Aus diesem Anlaß wird um 15.30 Uhr ein Bus nach Koblenz eingesetzt. Interessenten mögen sich bitte beim I. Vorsitzenden, Herrn Mosberger anmelden.

Tel. 02602/3508.

Hier können auch noch Eintrittskarten für das Konzert erwor ben werden, Preis 10,- DM.

STAHLHOFEN: öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 27 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Ände­rung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) und des § 8 Abs. 4 der Landesverord­nung zur Durchführung der GemO (GemODVO) vom 21. Febr. 1974 (GVBI. S. 98), zuletzt geändert durch VO vom