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Montabaur

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itf

Zügig voran gehen derzeit die Arbeiten im Rathauserweiterungsbau in Montabaur,

Zur Zeit sind die Stahlbaumonteure dabei, die Dachkonstruktion aufzu­stellen. Mit dem Abschluß der Rohbauarbeiten ist Mitte Oktober zu rechnen.

Öfkntl Bekanntmachungen

Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1963 zur persönlichen Meldung

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes sind alle Männer vom vollen­deten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundge­setzes sind und ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes ( Bundesrepublik ohne Berlin) haben, wehrpflichtig.

Die Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1963 sind zum Wehr­dienst aufgerufen. Männliche Personen können nach § 15 Abs. 6 des Wehrpflichtgesetzes bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres erfaßt werden. Tag des Beginns der Erfassung

- Stichtag ist der 16. Septem ber 1981- Wehrpflichtige und andere männliche Personen des Ge­burtsjahrgangs 1963 ( Meldepflichtige), denen bis acht Tage nach dem Stichtag der "Fragebogen für die Erfas­sung von Wehrpflichtigen nicht zugegangen ist, werden aufgefordert, sich nach § 15 Abs. 2 des Wehrpflichtge­setzes bei der Unterzeichneten Erfassungsbehörde in 5430 Montabaur, Rathaus, Einwohnermeldeamt - per­sönlich zur Erfassung zu melden.

Diese Aufforderung gilt insbesondere für Meldepflichtige und männliche Personen ohne feste Wohnung (Landfahrer oder See­leute). Die Meldepflichtigen und männlichen Personen können auch den auszufüllenden Fragebogen bei der Erfassungsbehörde anfordern und ausgefüllt zurücksenden.

Ein etwaiger Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder be­ruflichen Gründen kann mit den zu seiner Begründung erforder­lichen Unterlagen dem Fragebogen beigefügt werden. Meldepflichtige und männliche Personen, die der Aufforderung sich zu melden, nicht Folge leisten, begehen eine Ordnungswid­rigkeit, die nach § 45 des Wehrpflichtgesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Einwohnermeldeamt -

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Zivilschutz

Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen

Am Mittwoch, 23.9.1981, um 1o.oo Uhr wird ein Probebetrieb

der bundeseigenen Alarmanlagen durchgeführt. Die Warnämter lösen folgende Signale aus:

1. 1o.o5 Uhr das Signal "Entwarnung"

2. 1 o.o9 Uhr das Signal "ABC-Alarm"

3. 1o,13 Uhr das Signal "Entwarnung".

Anschließend wird durch Handauslösung noch einmal das Signal "Entwarnung" gegeben.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt-

Vfc Verwaltung informiert

Voranzeige I

KONZERT VERANSTALTUNG der Stadt Montabaur im Rittersaal des Schlosses Montabaur.

Freitag, 2.1o.1981, 2o.oo Uhr.

Konzert zum 300. Geburtstag von G. Ph. Telemann mit dem Mainzer Kammerorchester unter Leitung von Prof. Dr. Günther Kehr.

Auf dem Programm stehen Werke von:

Georg Ph. Telemann, Gabriel Faur6, Franz Schubert,Joseph Lanner.

Karten Vorverkauf:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, Telefon 02602 - 2041.

Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe) im Rahmen des Bundessozial­hilfegesetzes (BSHG) für die Heizperiode 1981/82

I. ALLGEMEINES

Nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes umfaßt der notwendige Lebensunterhalt auch den Heizungsbedarf. Zur Deckung des Heizungsbedarfs während der Wintermonate wird eine Heizungs­beihilfe gewährt. Anspruch auf diese Leistung haben neben Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch einkom­mensschwache Personen, die zwar mit ihrem Einkommen den laufenden Lebensunterhalt bestreiten gönnen, aber zur Be­schaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind.

II. ANSPRUCHSBERECHTIGTER PERSONENKREIS Heizungsbeihilfe können erhalten:

1. Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Ab­schnitt 2 BSHG,

2. Hilfesuchende, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG erhalten, wenn ihr Einkommen die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt bis zu 10 v.H. des maßgebenden Regelsatzes nicht übersteigt.

3. Hilfesuchende, deren monatliches Einkommen 110 v.H. des Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft und einen evtl. Mehrbedarf übersteigt mit der Maßgabe, daß das 7-fache des übersteigenden Einkommens auf die Heizungsbeihilfe anzu­rechnen ist.

III. HÖHE DER HEIZUNGSBEIHILFE

Unter Berücksichtigung der differierenden Preise für feste und flüssige Brennstoffe werden folgende Beihilfesätze ge­währt:

Haushaltsgruppe feste flüssige

Brennstoffe

1-2 Personen-Haushalt 385,-DM 655,-DM

Untermieter 270,- DM 459,- DM

3-4 Personen-Haushalt 481,-DM 819,-DM

5 und mehr Personen-Haushalt 578,- DM 983,- DM

VERLAG

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Telefon (02624) 3061-4. Telex 869502 mgirm~ Verantwortlich für den Inhalt: Linus Wittich. Bezugspreis im Abonnement monatl. DM 2,00. Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versandkosten,

Verlag : 1 869502 n

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