Montabaur
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Zügig voran gehen derzeit die Arbeiten im Rathauserweiterungsbau in Montabaur,
Zur Zeit sind die Stahlbaumonteure dabei, die Dachkonstruktion aufzustellen. Mit dem Abschluß der Rohbauarbeiten ist Mitte Oktober zu rechnen.
Öfkntl Bekanntmachungen
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1963 zur persönlichen Meldung
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes ( Bundesrepublik ohne Berlin) haben, wehrpflichtig.
Die Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1963 sind zum Wehrdienst aufgerufen. Männliche Personen können nach § 15 Abs. 6 des Wehrpflichtgesetzes bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres erfaßt werden. Tag des Beginns der Erfassung
- Stichtag ist der 16. Septem ber 1981- Wehrpflichtige und andere männliche Personen des Geburtsjahrgangs 1963 ( Meldepflichtige), denen bis acht Tage nach dem Stichtag der "Fragebogen für die Erfassung von Wehrpflichtigen nicht zugegangen ist, werden aufgefordert, sich nach § 15 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes bei der Unterzeichneten Erfassungsbehörde in 5430 Montabaur, Rathaus, Einwohnermeldeamt - persönlich zur Erfassung zu melden.
Diese Aufforderung gilt insbesondere für Meldepflichtige und männliche Personen ohne feste Wohnung (Landfahrer oder Seeleute). Die Meldepflichtigen und männlichen Personen können auch den auszufüllenden Fragebogen bei der Erfassungsbehörde anfordern und ausgefüllt zurücksenden.
Ein etwaiger Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen kann mit den zu seiner Begründung erforderlichen Unterlagen dem Fragebogen beigefügt werden. Meldepflichtige und männliche Personen, die der Aufforderung sich zu melden, nicht Folge leisten, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 45 des Wehrpflichtgesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Einwohnermeldeamt -
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Zivilschutz
Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen
Am Mittwoch, 23.9.1981, um 1o.oo Uhr wird ein Probebetrieb
der bundeseigenen Alarmanlagen durchgeführt. Die Warnämter lösen folgende Signale aus:
1. 1o.o5 Uhr das Signal "Entwarnung"
2. 1 o.o9 Uhr das Signal "ABC-Alarm"
3. 1o,13 Uhr das Signal "Entwarnung".
Anschließend wird durch Handauslösung noch einmal das Signal "Entwarnung" gegeben.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt-
Vfc Verwaltung informiert
Voranzeige I
KONZERT VERANSTALTUNG der Stadt Montabaur im Rittersaal des Schlosses Montabaur.
Freitag, 2.1o.1981, 2o.oo Uhr.
Konzert zum 300. Geburtstag von G. Ph. Telemann mit dem Mainzer Kammerorchester unter Leitung von Prof. Dr. Günther Kehr.
Auf dem Programm stehen Werke von:
Georg Ph. Telemann, Gabriel Faur6, Franz Schubert,Joseph Lanner.
Karten Vorverkauf:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, Telefon 02602 - 2041.
Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe) im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) für die Heizperiode 1981/82
I. ALLGEMEINES
Nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes umfaßt der notwendige Lebensunterhalt auch den Heizungsbedarf. Zur Deckung des Heizungsbedarfs während der Wintermonate wird eine Heizungsbeihilfe gewährt. Anspruch auf diese Leistung haben neben Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch einkommensschwache Personen, die zwar mit ihrem Einkommen den laufenden Lebensunterhalt bestreiten gönnen, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind.
II. ANSPRUCHSBERECHTIGTER PERSONENKREIS Heizungsbeihilfe können erhalten:
1. Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG,
2. Hilfesuchende, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG erhalten, wenn ihr Einkommen die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt bis zu 10 v.H. des maßgebenden Regelsatzes nicht übersteigt.
3. Hilfesuchende, deren monatliches Einkommen 110 v.H. des Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft und einen evtl. Mehrbedarf übersteigt mit der Maßgabe, daß das 7-fache des übersteigenden Einkommens auf die Heizungsbeihilfe anzurechnen ist.
III. HÖHE DER HEIZUNGSBEIHILFE
Unter Berücksichtigung der differierenden Preise für feste und flüssige Brennstoffe werden folgende Beihilfesätze gewährt:
Haushaltsgruppe feste flüssige
Brennstoffe
1-2 Personen-Haushalt 385,-DM 655,-DM
Untermieter 270,- DM 459,- DM
3-4 Personen-Haushalt 481,-DM 819,-DM
5 und mehr Personen-Haushalt 578,- DM 983,- DM
VERLAG
isgel
Telefon (02624) 3061-4. ■ Telex 869502 mgirm~ • Verantwortlich für den Inhalt: Linus Wittich. Bezugspreis im Abonnement monatl. DM 2,00. ■ Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versandkosten,
Verlag : 1 869502 n
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