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Montabaur 10/37/81

Kirmesgesellschaft 1982 Heiligenroth

Unsere nächste Sitzung findet am 17.9. auf der Kneipp-Mühle

statt..

Um vollzähliges Erscheinen der Jahrgänge 62/63 wird gebeten.

Kirmesgesellschaft 1981

Die diesjährige Kirmesgesellschaft 1981 wird für Freitag, den 17.9.1981,20.00 Uhr in die Gastwirtschaft Westermann einge­laden. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Satzung gegenüber def Gemeinde geltend gemacht wor­den ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

§ 24, Abs 6 Gemeindeordnung (Auszug)

MöhnenvereinHeiterkeit" Heiligenroth

Unser diesjähriger Ausflug findet am 3.10. statt. Die Fahrt

geht nach Frankfurt-Sachsenhausen.

Abfahrt 14.00 Uhr ab der alten Schule.

Anmeldung bis zum 28.9. bei Magda Schuht oder Regina Schughart.

RUPPACH-GOLDHAUSEN

Öffentl.Bekanntmachung

Bebauungsplan GewerbegebietUnter dem Dorf" der Ortsge­meinde Ruppach-Goldhausen

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 20.8.1981 Az. 610-13 nachstehende Ge­nehmigung erteilt:

Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleu­nigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitions­vorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverord­nung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteilt:

EINSCHRÄNKUNG:

Auf Antrag der Ortsgemeinde wird der Planbereich südlich der Erschließungsstraße A, wie in der Planurkunde gekennzeich­net, von der Genehmigung ausgenommen.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich be­kanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentl. Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung sowie Grünord­nungsplan kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, (Bauamt) während der Dienst­stunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs.6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichn­ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der

Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres , in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches her­beigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke: Gemarkung Goldhausen Flur 4 Flurstücke

170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178,

1320 Graben, 1316 tlw., 1317 tlw.

Flur: 11

1319, Graben,

Flurstücke:

770/3, 768/3, 79/764, 771/2, 772/2, 773/2, 775/2, 777/2,

778/2, 93/778, 91/777, 89/775, 87/773, 85/772, 83/771, 94/782, 95/782, 96/782, 97/782, 98/782, 99/782, 100/782, 101/782, 48/784 Weg, 45/714 Weg, 793/1, 797, 798,799, 800, 801, 802, 803, 810, 1422 Graben, 804, 805, 806, 807, 808,

809, 811, 812, 813, 814, 815, 816, 1418 Weg, 817, 818, 819,

820, 821, 822, 823, 824, 825, 826, 827, 828, 829, 830, 831,

832, 833, 834, 835, 836, 837, 838, 839, 840, 841, 842, 12/843

13/843 Weg, 843/3 Graben, 843/1, 844,845, 65/846

Flur 14 Flurstücke:

955/2, 956/2, 957/2, 958/6, 958/4, 95'9/2, 960/2, 961/2,

1458 tlw. Graben, 1/964, 2/964, 3/965, 4/966, 5/966, 967, 968, 1446 Weg tlw.

Es wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden von der Bahnlinie

im Osten von der Gemarkungsgrenze nach Ruppach im Süden von der 110 KV-Freileitung, im Westen von der Kreisstraße Nr. 103.

Ruppach-Goldhausen, den 7.9.1981

, (Ferdinand)

Ortsbürgermeister

Gebäudeeinmessungen

Das Katasteramt weist auf die Gebäudeeinmessungen im Orts­bereich der Gemeinde Ruppach-Goldhausen hin.

Gemäß Landesgesetz über den Grenznachweis und die Gebäude­einmessung ist das Betreten der Grundstücke zur Durchführung der Vermessungsarbeiten zu gestatten.

Firmlinge von Ruppach-Goldhausen sammeln

Wir Firmlinge von Ruppach-Goldhausen sammeln bis zur Fir­mung am 16.10.81 für menschenwürdigere Unterkünfte in Slums der Dritten Welt - Konoor/Indien-. Im Pfarrgarten steht eine von uns gebaute Slumhütte, an der an Wochenenden - vor und nach den Gottesdiensten - Geld gesammelt wird. Alle Firmlinge bitten um rege Beteiligung der Dorfbevölkerung an dieser Spendenaktion für die Ärmsten der Armen.

Freiw. Feuerwehr Ruppach-Goldhaus&i

TAG DER OFFENEN TÜR

Anläßlich der Brandschutzwoche lädt die Feuerwehr zum Tag der offenen Tür ein.

Samstag, 19.9.1981

15.00 Uhr Informationsnachmittag für die örtliche Jugend.