Montabaur 12/34/81
HORBACH:
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Donnerstag, dem 27. August 1981, um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 23.7.1981
2. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1982
3. Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1981 bis 1985
4. Beratung und Beschlußfassung über Zuschüsse zur Finanzierung von Schullandheimaufenthalten
5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs-.und Bestattungswesen
6. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung der gemeindlichen Ehrenbeamten.
2. Verschiedenes.
Horbach, 18. August 1981 Meuer, Ortsbürgermeister
Mähnenverein „Immer froh"
Am 25. August 1981 unternehmen die Mähnen ihren diesjährigen Ausflug nach Köln. Abfahrt 8.00 Uhr „Am scharfen Eck".
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung der gemeindlichen Ehrenbeamten
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erwerb eines Grundstückes durch die Kevag
3. Verschiedenes Hübingen, 17. August 1981 Hoffmann, Ortsbürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung, 5431 Moschheim
WICHTIGER HINWEIS !
Wie bereits in der Presse verschiedentlich angekündigt, werden ab 1982 für die Abfallbeseitigung im Westerwaldkreis neue fahrbare 120 / 240 I Müllgroßbehälter eingesetzt.
Die Auslieferung der Behälter erfolgt in der Gemeinde
Girod am 25.8.1981.
An diesem Tag müssen die Grundstückseigentümer (nicht jeder Haushalt) oder die von ihnen beauftragten Personen die neuen Behälter in der Zeit von 13.30 bis 19.00 Uhr, Schulhof, abholen.
Verloren - Gefunden
Im Bürgermeisteramt wurden abgegeben:
2 Brillen
3 Pkw-Schlüssel
Die Eigentümer bzw. die Verlierer können diese Gegenstände beim Ortsbürgermeister abholen.
Überschüssiger Grabaushub
Es wird darauf hingewiesen, daß der überschüssige Grabaushub nicht in den Müllcontainer am Friedhof abgelagert werden darf.
Die Behälter können ohne Schwierigkeiten im Kfz. transportiert oder aber bequem per Hand gerollt werden.
Da bei der Auslieferung gleichzeitig einige Personendaten (Anzahl der auf dem Hausgrundstück lebenden Personen usw.) überprüft werden sollen, wird darum gebeten, daß Personen, die hierüber Auskunft geb^n können, die Behälter abholen.
Sichern Sie sich rechtzeitig ein neues Müllgefäß, damit Sie auch ab 1982 Ihre Abfälle ordnungsgemäß und problemlos beseitigen können.
Volkmarrm Werkleiter
Müllcontainer am Friedhof
Es mußte festgestellt werden, daß auch Müll dort abgelagert wurde, der nicht auf dem Friedhof entstanden ist. So wurde u.a. ein verrosteter Auspuff gefunden. Es wurden auch von auswärts dort Grasreste abgelagert. Wir weisen nochmals darauf hin, daß dies verboten ist. Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet.
Meuer, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Dienstag, 25. August 1981, 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 9.6.1981
2. Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1981 bis 1985
3. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1982
4. Beratung und Beschlußfassung über die Anlage eines Aussichtsturmes
5. Beratung und Beschlußfassung über Zuschüsse zur Finanzierung von Schullandheimaufenthalten
6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen
7. Verschiedenes
Flurbereinigungsverfahren Großholbach
ERHEBUNG VON BEITRAGSVORSCHÜSSEN
Die 2. Rate des Beitragsvorschusses für das Jahr 1982 von 75,-
DM pro Hektar ist zum 1. September 1981 fällig.
Die jeweilige Höhe der Rate mögen die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft aus dem bereits zugestellten Forderungszettel entnehmen.
Zahlungen sind an den Kassenverwalter, Werner Meurer, Fürstenweg 30, 5430 Montabaur, grundsätzlich gegen Quittung zu leisten. Der Kassenverwalter wird an folgenden Tagen von 10.00 bis 12.00 Uhr im Hause Meurer, Orgelsweg 1, in Großholbach anwesend sein.
Samstag, den 22. August 1981 Samstag, den 29. August 1981 Samstag, den 5. September 1981
Zur Vereinfachung sollten die Zahlungen jedoch auf das Konto der Teilnehmergemeinschaft Nr. 504 712 bei der Kreissparkasse in Montabaur (BLZ 570 510 01) erfolgen, bei Zahlung soll die aus dem Forderungszettel ersichtliche Ordnungsnummer angegeben werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 4 % und Mahngebühren erhoben. Die Teilnehmer werden aufgefordert, ihrer Zahlungspflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihilfen aus öffentl. Mitteln von der Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung der Teilnehmer abhängig ist.
Bei Leistungsverzug werden die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen, wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden

