Einzelbild herunterladen

Montabaur 12/34/81

HORBACH:

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Donnerstag, dem 27. August 1981, um 20.00 Uhr im Bürgermei­steramt statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 23.7.1981

2. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kultur­plan 1982

3. Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1981 bis 1985

4. Beratung und Beschlußfassung über Zuschüsse zur Finanzie­rung von Schullandheimaufenthalten

5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs-.und Bestattungswesen

6. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung der gemeindlichen Ehrenbeamten.

2. Verschiedenes.

Horbach, 18. August 1981 Meuer, Ortsbürgermeister

MähnenvereinImmer froh"

Am 25. August 1981 unternehmen die Mähnen ihren diesjähri­gen Ausflug nach Köln. Abfahrt 8.00 UhrAm scharfen Eck".

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung der gemeindlichen Ehrenbeamten

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erwerb eines Grund­stückes durch die Kevag

3. Verschiedenes Hübingen, 17. August 1981 Hoffmann, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung, 5431 Moschheim

WICHTIGER HINWEIS !

Wie bereits in der Presse verschiedentlich angekündigt, werden ab 1982 für die Abfallbeseitigung im Westerwaldkreis neue fahr­bare 120 / 240 I Müllgroßbehälter eingesetzt.

Die Auslieferung der Behälter erfolgt in der Gemeinde

Girod am 25.8.1981.

An diesem Tag müssen die Grundstückseigentümer (nicht jeder Haushalt) oder die von ihnen beauftragten Personen die neuen Behälter in der Zeit von 13.30 bis 19.00 Uhr, Schulhof, abholen.

Verloren - Gefunden

Im Bürgermeisteramt wurden abgegeben:

2 Brillen

3 Pkw-Schlüssel

Die Eigentümer bzw. die Verlierer können diese Gegenstände beim Ortsbürgermeister abholen.

Überschüssiger Grabaushub

Es wird darauf hingewiesen, daß der überschüssige Grabaushub nicht in den Müllcontainer am Friedhof abgelagert werden darf.

Die Behälter können ohne Schwierigkeiten im Kfz. transpor­tiert oder aber bequem per Hand gerollt werden.

Da bei der Auslieferung gleichzeitig einige Personendaten (An­zahl der auf dem Hausgrundstück lebenden Personen usw.) überprüft werden sollen, wird darum gebeten, daß Personen, die hierüber Auskunft geb^n können, die Behälter abholen.

Sichern Sie sich rechtzeitig ein neues Müllgefäß, damit Sie auch ab 1982 Ihre Abfälle ordnungsgemäß und problemlos beseitigen können.

Volkmarrm Werkleiter

Müllcontainer am Friedhof

Es mußte festgestellt werden, daß auch Müll dort abgelagert wur­de, der nicht auf dem Friedhof entstanden ist. So wurde u.a. ein verrosteter Auspuff gefunden. Es wurden auch von auswärts dort Grasreste abgelagert. Wir weisen nochmals darauf hin, daß dies verboten ist. Zuwiderhandlungen werden mit empfind­lichen Geldbußen geahndet.

Meuer, Ortsbürgermeister

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Dienstag, 25. August 1981, 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 9.6.1981

2. Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1981 bis 1985

3. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1982

4. Beratung und Beschlußfassung über die Anlage eines Aus­sichtsturmes

5. Beratung und Beschlußfassung über Zuschüsse zur Finanzie­rung von Schullandheimaufenthalten

6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen

7. Verschiedenes

Flurbereinigungsverfahren Großholbach

ERHEBUNG VON BEITRAGSVORSCHÜSSEN

Die 2. Rate des Beitragsvorschusses für das Jahr 1982 von 75,-

DM pro Hektar ist zum 1. September 1981 fällig.

Die jeweilige Höhe der Rate mögen die Mitglieder der Teilneh­mergemeinschaft aus dem bereits zugestellten Forderungszettel entnehmen.

Zahlungen sind an den Kassenverwalter, Werner Meurer, Fürsten­weg 30, 5430 Montabaur, grundsätzlich gegen Quittung zu leisten. Der Kassenverwalter wird an folgenden Tagen von 10.00 bis 12.00 Uhr im Hause Meurer, Orgelsweg 1, in Groß­holbach anwesend sein.

Samstag, den 22. August 1981 Samstag, den 29. August 1981 Samstag, den 5. September 1981

Zur Vereinfachung sollten die Zahlungen jedoch auf das Konto der Teilnehmergemeinschaft Nr. 504 712 bei der Kreissparkasse in Montabaur (BLZ 570 510 01) erfolgen, bei Zahlung soll die aus dem Forderungszettel ersichtliche Ordnungsnummer angegeben werden.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 4 % und Mahn­gebühren erhoben. Die Teilnehmer werden aufgefordert, ihrer Zahlungspflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihilfen aus öffentl. Mitteln von der Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung der Teilnehmer abhängig ist.

Bei Leistungsverzug werden die Beiträge auf Kosten der Säumi­gen nach § 136 FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren einge­zogen, wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden