Montabaur 16 / 33 / 81
3. Ein Anlieger der Südstraße wehrte sich dagegen, einen Randstreifen für die Anlegung eines Bürgersteiges abzugeben und schlug vor, die Straße um 1,00 m zur anderen Seite zu verlegen. Der Ortsgemeinderat wies diese Bedenken und Anregungen zurück und erklärte, die Südstraße sei in der Örtlichkeit ;m angrenzenden Bebauungsplan „Hostigfeldchen" in einer Breite von 8,00 m geplant und grundstücksmäßig schon vorhanden. Dem Wunsch nach einer „Verjüngung" der Straßenbreite im Bereich des Grundstückes könne nicht entsprochen werden, zumal die Fahrbahnkante gegenüber der jetzt vorhandenen Straßenführung durch die Neuplanung nicht berührt werde.
4. Zwei Anlieger des „Äußeren Weges" wandten sich gegen die Ausweisung des R-S-Weges in eine Fahrstraße. Der Ortsgemeinderat wies die Bedenken zurück und bezog sich auf seinen Ratsbeschluß vom 18.9.1980, der den gleichen Fragenkomplex zum Inhalt hatte.
5. Ein Grundstückseigentümer wandte sich gegen die Ziffer 5 der allgemeinen Textfestsetzung bezügl. der Errichtung von Garagen , um die Zulässigkeit einer bereits errichteten Garage nachträglich zu erreichen. Der Ortsgemeinderat wies diese Bedenken unter Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das sich mit der Zulässigkeit des Garagenbaues befaßte, zurück.
6. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bezog Stellung gegen die Ausweisung des R-S-Weges als Fahrstraße. Der Ortsgemeinderat wies diese Bedenken zurück erklärte aber, sie ... könnten dadurch ausgeräumt werden, daß aus dem Weg
R-S und dem Wohnweg „Äußerer Weg" eine verkehrsberuhigte Zone geschaffen wird.
b) SATZUNGSBESCHLUSS
Die Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Schla" mit dem dazugehörigen Grünordnungsplan wurde gern. § 10 BBauG als Satzung beschlossen.
BEDENKEN UND ANREGUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN „HOSTIGFELDCHEN" MIT DEM DAZUGEHÖRIGEN GRÜNORDNUNGSPLAN
Unter diesem Punkt befaßte sich der Rat mit den im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Hostigfeldchen" und entschied folgendes:
1. Eine Anregung der Kevag Koblenz bezüglich der Verschiebung des Standortes der Trafo-Station sei in der Zwischenzeit durch Neuabsprache und entsprechend ausgearbeitete Verträge überholt und damit gegenstandslos geworden.
2. Einige Grundstückseigentümer wandten sich gegen die geplante Straße von der Lahnstraße zum einem dahinterliegenden Grundstück, die nach ihrer Auffassung nicht erforderlich ist. Man verwies auf die Möglichkeit, eine Zuwegung für dieses Grundstück dadurch zu schaffen, daß die Straße über ein Gemeindegrundstück geführt würde. Außerdem trugen sie vor, die Zufahrt sei zu großzügig geplant worden. Sie brauche nicht in der vorgesehenen Breite angelegt werden, und auch ein Grünstreifen sei nicht notwendig. Außerdem wurde behauptet, die Grundstückseigentümer auf der gegenüberliegenden Straßenseite müßten weniger Flächen abgeben.
Der Ortsgemeinderat wies die Bedenken und Anregungen zurück. Er erklärte, die Planstraße „G" sei zur Erschließung der bisher von der L 327 erschlossenen Grundstücke aufgrund einer Forderung der Straßen Verwaltung erforderlich.
Die Verlegung dieser Zuwegung in den Bereich des gemeindeeigenen Grundstückes 216/2 würde zur Zerstückelung eines Bauplatzes führen und damit die Abfindungsmöglichkeiten im Baülandumlegungsverfahren für alle Beteiligten verschlechtern.
3. Gegen den vorgesehenen Wendehammer im Bereich seines Hausgrundstückes trug ein Anlieger Bedenken vor und bat, ihn an die bestehende und ausgebaute Grundstückszu- und -abfahrt so anzubinden, daß keine zusätzlichen Ausbaukosten entstehen und eine Benutzung ohne Einschränkung möglich sei.
Der Ortsgemeinderat beschloß, die Bedenken und Anregungen bezüglich der Verlegung des Wendehammers in der Planstraße „A" entsprechend der bestehenden Zu- und Abfahrt zu berücksichtigen. Außerdem wurde festgelegt, die überbaubare Fläche auf dem Grundstück 47/1 zu beschränken.
4. Seitens des Katasteramtes Montabaur wurde angeregt, im Rahmen eines Erörterungstermins im laufenden Umlegungsverfahren habe sich ergeben, daß die Lahnstraße „Teilstücke"
an das bestehende Nebengebäude eines Grundstückseigentümers angeglichen werden soll. Das Straßenstück solle somit 1,00 m nach Westen entsprechend dem Zuteilungsentwurf der Umlegungsstelle verlegt werden. Ferner wurde angeregt, im Bereich des Flurstückes 328/1 eine öffentliche Grünfläche auszuweisen, da es dem Eigentümer eines benachbarten Grundstückes nicht zuzumuten sei, diese Fläche zu erwerben. Aus formellen Gründen stimmte der Rat den Änderungen bezüglich der Verlegung des Wendehammers in der Südstraße (Planstraße A) und der Lahnstraße (Teilstück E) zu sowie der Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche zu und beschloß die erneute Offenlage des geänderten Planentwurfes und des Grünordnungsplanes gern. § 2a (6) BBauG.
Zustimmung zu Haushaltsüberschreitungen
1. GENEHMIGUNG EINER AUSSERPLANMÄSSIGEN AUSGABE FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1981
Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 bei der Haushaltsstelle 892.950 (Bauausgaben) in Höhe von 70.000,- DM zu. Zur Begründung wurde angeführt, aufgrund eines Vertrages über die Erschließung des Gewerbegebietes sei die Ortsgemeinde verpflichtet, die Haus- und Kanalanschlußkosten zu tragen. Dafür waren im Haushaltsplan keine Mittel vorgesehen. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
2. ÜBER- UND AUSSERPLANMÄSSIGE AUSGABEN FÜR 1980
Der Ortsgemeinderat genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980 in Höhe von insgesamt 285.791,04 DM bei elf verschiedenen Haushaltsstellen. Die wichtigsten Positionen sollen nachfolgend genannt werden:
a) Sozialversicherungsbeiträge für Waldarbeiter
Es fielen überplanmäßig 19.043,59 DM an, weil im Laufe des Jahres ein zusätzlicher Arbeiter eingestellt wurde.
b) Für die Aufarbeitung des Schnee- und Eisbruchs entstand ein erhöhter Unternehmereinsatz, der zu Kosten in Höhe von 11.140,42 DM führte. Dem standen aber Mehreinnahmen aus Holzverkäufen gegenüber.
c) Für die Aussiedlung von Gewerbebetrieben entstanden außerplanmäßig Ausgaben in Höhe von 240.000,- DM.
d) Daneben nahm der Rat zustimmend Kenntnis von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980 bei sechs verschiedenen Haushaltsstellen in Höhe von insgesamt 1.180,47 DM.
BESCHLUSS ÜBER DIE ENTLASTUNG FÜR 1979 UND DIE JAHRESRECHNUNG 1979 VERTAGT
Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses kam man im Ortsgemeinderat überein, mit der

