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Montabaur 16 / 33 / 81

3. Ein Anlieger der Südstraße wehrte sich dagegen, einen Rand­streifen für die Anlegung eines Bürgersteiges abzugeben und schlug vor, die Straße um 1,00 m zur anderen Seite zu verle­gen. Der Ortsgemeinderat wies diese Bedenken und Anregun­gen zurück und erklärte, die Südstraße sei in der Örtlichkeit ;m angrenzenden BebauungsplanHostigfeldchen" in einer Breite von 8,00 m geplant und grundstücksmäßig schon vor­handen. Dem Wunsch nach einerVerjüngung" der Straßen­breite im Bereich des Grundstückes könne nicht entsprochen werden, zumal die Fahrbahnkante gegenüber der jetzt vor­handenen Straßenführung durch die Neuplanung nicht be­rührt werde.

4. Zwei Anlieger desÄußeren Weges" wandten sich gegen die Ausweisung des R-S-Weges in eine Fahrstraße. Der Orts­gemeinderat wies die Bedenken zurück und bezog sich auf sei­nen Ratsbeschluß vom 18.9.1980, der den gleichen Fragen­komplex zum Inhalt hatte.

5. Ein Grundstückseigentümer wandte sich gegen die Ziffer 5 der allgemeinen Textfestsetzung bezügl. der Errichtung von Garagen , um die Zulässigkeit einer bereits errichteten Garage nachträglich zu erreichen. Der Ortsgemeinderat wies diese Bedenken unter Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsge­richts Koblenz, das sich mit der Zulässigkeit des Garagenbaues befaßte, zurück.

6. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bezog Stellung gegen die Ausweisung des R-S-Weges als Fahrstraße. Der Orts­gemeinderat wies diese Bedenken zurück erklärte aber, sie ... könnten dadurch ausgeräumt werden, daß aus dem Weg

R-S und dem WohnwegÄußerer Weg" eine verkehrsberuhigte Zone geschaffen wird.

b) SATZUNGSBESCHLUSS

Die Änderung des BebauungsplanesAuf der Schla" mit dem dazugehörigen Grünordnungsplan wurde gern. § 10 BBauG als Satzung beschlossen.

BEDENKEN UND ANREGUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HOSTIGFELDCHEN" MIT DEM DAZUGEHÖRIGEN GRÜN­ORDNUNGSPLAN

Unter diesem Punkt befaßte sich der Rat mit den im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf des BebauungsplanesHostigfeldchen" und entschied folgendes:

1. Eine Anregung der Kevag Koblenz bezüglich der Verschiebung des Standortes der Trafo-Station sei in der Zwischenzeit durch Neuabsprache und entsprechend ausgearbeitete Verträge überholt und damit gegenstandslos geworden.

2. Einige Grundstückseigentümer wandten sich gegen die geplan­te Straße von der Lahnstraße zum einem dahinterliegenden Grundstück, die nach ihrer Auffassung nicht erforderlich ist. Man verwies auf die Möglichkeit, eine Zuwegung für dieses Grundstück dadurch zu schaffen, daß die Straße über ein Gemeindegrundstück geführt würde. Außerdem trugen sie vor, die Zufahrt sei zu großzügig geplant worden. Sie brauche nicht in der vorgesehenen Breite angelegt werden, und auch ein Grünstreifen sei nicht notwendig. Außerdem wurde behauptet, die Grundstückseigentümer auf der gegenüberlie­genden Straßenseite müßten weniger Flächen abgeben.

Der Ortsgemeinderat wies die Bedenken und Anregungen zu­rück. Er erklärte, die PlanstraßeG" sei zur Erschließung der bisher von der L 327 erschlossenen Grundstücke auf­grund einer Forderung der Straßen Verwaltung erforderlich.

Die Verlegung dieser Zuwegung in den Bereich des gemeinde­eigenen Grundstückes 216/2 würde zur Zerstückelung eines Bauplatzes führen und damit die Abfindungsmöglichkeiten im Baülandumlegungsverfahren für alle Beteiligten verschlech­tern.

3. Gegen den vorgesehenen Wendehammer im Bereich seines Hausgrundstückes trug ein Anlieger Bedenken vor und bat, ihn an die bestehende und ausgebaute Grundstückszu- und -abfahrt so anzubinden, daß keine zusätzlichen Ausbaukosten entstehen und eine Benutzung ohne Einschränkung möglich sei.

Der Ortsgemeinderat beschloß, die Bedenken und Anregungen bezüglich der Verlegung des Wendehammers in der Planstraße A" entsprechend der bestehenden Zu- und Abfahrt zu be­rücksichtigen. Außerdem wurde festgelegt, die überbaubare Fläche auf dem Grundstück 47/1 zu beschränken.

4. Seitens des Katasteramtes Montabaur wurde angeregt, im Rahmen eines Erörterungstermins im laufenden Umlegungsver­fahren habe sich ergeben, daß die LahnstraßeTeilstücke"

an das bestehende Nebengebäude eines Grundstückseigentü­mers angeglichen werden soll. Das Straßenstück solle somit 1,00 m nach Westen entsprechend dem Zuteilungsentwurf der Umlegungsstelle verlegt werden. Ferner wurde angeregt, im Bereich des Flurstückes 328/1 eine öffentliche Grünfläche auszuweisen, da es dem Eigentümer eines benachbarten Grundstückes nicht zuzumuten sei, diese Fläche zu erwerben. Aus formellen Gründen stimmte der Rat den Änderungen bezüglich der Verlegung des Wendehammers in der Süd­straße (Planstraße A) und der Lahnstraße (Teilstück E) zu sowie der Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche zu und beschloß die erneute Offenlage des geänderten Planent­wurfes und des Grünordnungsplanes gern. § 2a (6) BBauG.

Zustimmung zu Haushaltsüberschreitungen

1. GENEHMIGUNG EINER AUSSERPLANMÄSSIGEN AUS­GABE FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1981

Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung einer außerplan­mäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 bei der Haus­haltsstelle 892.950 (Bauausgaben) in Höhe von 70.000,- DM zu. Zur Begründung wurde angeführt, aufgrund eines Vertra­ges über die Erschließung des Gewerbegebietes sei die Orts­gemeinde verpflichtet, die Haus- und Kanalanschlußkosten zu tragen. Dafür waren im Haushaltsplan keine Mittel vorge­sehen. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

2. ÜBER- UND AUSSERPLANMÄSSIGE AUSGABEN FÜR 1980

Der Ortsgemeinderat genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980 in Höhe von insgesamt 285.791,04 DM bei elf verschiedenen Haushaltsstellen. Die wichtigsten Positionen sollen nachfolgend genannt werden:

a) Sozialversicherungsbeiträge für Waldarbeiter

Es fielen überplanmäßig 19.043,59 DM an, weil im Laufe des Jahres ein zusätzlicher Arbeiter eingestellt wurde.

b) Für die Aufarbeitung des Schnee- und Eisbruchs entstand ein erhöhter Unternehmereinsatz, der zu Kosten in Höhe von 11.140,42 DM führte. Dem standen aber Mehreinnah­men aus Holzverkäufen gegenüber.

c) Für die Aussiedlung von Gewerbebetrieben entstanden außerplanmäßig Ausgaben in Höhe von 240.000,- DM.

d) Daneben nahm der Rat zustimmend Kenntnis von uner­heblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980 bei sechs verschiedenen Haushaltsstel­len in Höhe von insgesamt 1.180,47 DM.

BESCHLUSS ÜBER DIE ENTLASTUNG FÜR 1979 UND DIE JAHRESRECHNUNG 1979 VERTAGT

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsaus­schusses kam man im Ortsgemeinderat überein, mit der