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Montabaur 12/32/81

Der Ortsgemeinderat von Stahlhofen hat in seiner Sitzung vom 20.5.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Im oberen Wiesengrund", 1.Abschnitt gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß im Bereich des Flurstückes Nr. 84, Flur 29 die Bau­grenze auf einen Abstand von 3,00 m an die bestehende bzw. gepla:'« ErschließungsstraßeIm Wiesengrund" herange - rückt wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienst­stunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Stahlhofen während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG.

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44'bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Ge­meinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs­planes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung können, gegenüber dem Ortsbürgermeister v.Stahlhofen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge­meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez.1978 (GVBI. S. 770).

Stahlhofen, den 4. August 1981 Pehl, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am Freitag, dem 14. August 1981 um 20.30 Uhr im Bürgermei­steramt statt.

TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 19.6.1981

2. Zustimmung zur Haushaltsüberschreitung

. a) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980

b) Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980

3. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnüng für die Jahre 1979 und 1980 und Entlastungserteilung für das Haushalts­jahr 1979 und 1980.

4. Zuschüsse zur Finanzierung von Schullandheimaufenthalten

5. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Anpachtung einer Lagerfläche

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Geneh­migung einer Aufforstung.

3. Stellungnahme der Ortsgemeinde zur Unterschutzstellung eines Gebäudes.

4. Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung der ge­meindlichen Ehrenbeamten

5. Verschiedenes.

Stahlhofen, 3. August 1981 Pehl, Ortsbürgermeister

Seniorennachmittag

Für Mittwoch, den 12. August sind wieder alle älteren Mitbürger] der Pfarrei Stahlhofen - Daubach eingeladen zu einem gemütli­chen Beisammensein im Pfarrhaus in Stahlhofen. Es beginnt mit] einem Gottesdienst um 15.00 Uhr in der Kirche.

So.

So.

Gottesdienstordnung von Samstag, dem 8. August bis Samstag, den 15. August 1981

Kath. PfarreiSt. Peter in Ketten", Montabaur

Sa. 18.30 Uhr Vorabendmesse ++ EheLJosef Born/

+ Paul Reifenberger

9.30 Uhr Hochamt: Amt für die Pfarrgemeinde

11.30 Uhr Amt Peter Hecken, von seinen Bekannten

14.30 Uhr Taufgottesdienst. In die Gemeinde werden aufgenommen: Stefanie Beate Elisabeth Michels /Kath. Henriette Kirsch

18.30 Uhr Abendmesse + Theo Neuroth / + Christine Schi] fer (v.Verw.)

16.00 Uhr Rosenkranzgebet

19.30 Uhr Abendmesse + Erich Henkes / + Willi Mahr

19.30 Uhr Abendmesse ++ Ehel. Fritz Schmidt, ++ AngehJ + Peter Stahl

8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse der Frauen + Johannes Homann / + Dr. Rudolf Schmitt

19.30 Uhr Abendmesse + Hermann Nebgen ACarl

Nawrath . ,

ia. Mariä Aufnahme in den HimmelVerlobter Tag der Pfarrei 4.00 Uhr Abgang der Prozession als Familienprozession vom Kirchplatz nach Wirzenborn. Dortselbst um 15.00 Uhr feierlicher Gottesdienst im Freien.

8.30 Uhr Vorabendmesse + Rudi Kunst und ++ Ehel.Anton Marx / + Loni Fries v.d. Wiedstr. bestellt)

Io. 9.30 Uhr Hochamt: + Anna Hummer, Nachbarschaft

11.30 Uhr Amt + Otto Ringer (Jahrg.1910/11) + Josef Klemmer, Nachbarschaft.

Do,

Fr.