Montabaur 8/30/81
nicht abgelagert werden. Die Schließung des Ablagerungsplatzes wurde angedroht und für Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeitsverfahren für die Verursacher angekündigt. Außerdem sind die ungenehrhigten Ablagerungen auf eigene Kosten zu beseitigen. Beabsichtigte Ablagerungen sind vorher genehmigen zu lassen.
Um Beachtung dieser Anordnung wird gebeten.
H.Weidenfeiler, I. Beigeordneter
Altennachmittag beim ORK
Der DRK-Ortsverein Daubach lädt wie alljährlich zum Altennachmittag in die Buchfinkenlandhalle Hübingen am Sonntag, dem 27. Sept. 8i,ein und bittet die Ortsgemeinde Gackenbach, alle Bürger ab 70. Lebensjahr, die hieran teilnehmen wollen, zu melden.
Fahrgelegenheit und Kaffeegedeck sind selbst zu organisieren bzw. mitzubringen.
Den Unkostenbeitrag übernimmt die Ortsgemeinde.
Damit der DRK-Ortsverein Daubach disponieren kann, wird um Voranmeldung bis zu'm 28.8.81 beim Ortsbürgermeister gebeten.
Sozialausschuß der Pfarrei Kirchähr
Zum gemütlichen Seniorennachmittag - Fahrt zum Koppel mit Aschenbraten - werden alle Seniorinnen und Senioren des Buchfinkenlandes herzlich eingeladen.
Die Busfahrt geht bis zum Koppel, so daß niemand zu laufen braucht.
Wir fahren am 31. Juli 81 um 13.30 Uhr von Dies. Zusteigemöglichkeit in Hübingen gegen 13.40 Uhr, in Gackenbach an der Kirche etwa um 13.50 Uhr und in Horbach um 14.00 Uhr.
Um sofortige Anmeldung, spätestens bis Sonntag, dem 26. Juli 1981,bei den allgemein bekannten Stellen wird freundlich gebeten.
Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland
Die erste Auflage unseres Prospektes ist verausgabt und der Nachdruck wurde vom Vorstand beschlossen und ist in Auftrag gegeben.
Mit der Zweitauflage soll gleichzeitig ein Unterkunftsverzeichnis herausgegeben werden, so daß alle Gästehäuser gebeten werden, einen Zimmernachweis mit den erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen.
Wir beabsichtigen deshalb in nächster Zeit mit allen Pensionsinhabern einen Besprechungstermin zu vereinbaren, um alle Fragen hierzu gemeinsam zu erörtern. Tagungsort und genaue Zeit wird kurzfristig schriftlich mitgeteilt Wir bitten aber schon jetzt die hierfür in Frage kommenden Pensionen entsprechende Überlegungen anzustellen, damit zu diesem Termin alle Angaben festgelegt werden können. Verkehrsdirektor Josef Becker vom Kreisverkehrsverein wird an diesem Besprechungstermin teilnehmen und entsprechende Auskunft erteilen.
MGV „Frohsinn" Hübingen
Die erste Chorprobe nach der Sommerpause findet am Montag, dem 27. Juli 1981,19.00 Uhr statt. Alle Sänger - auch neue Mitglieder - werden um vollzähliges Erscheinen gebeten. Die nächsten Auftritte sind am Sonntag, 9.8., 9.30 Uhr in Ettersdorf und am Samstag, 22.8., 20.00 Uhr in Daubach.
HORBACH Spvgg. Horbach
AUSFLUG NACH LÜNEBURG
Es wird nochmals auf die Fahrt nach Lüneburg in der Zeit vom 15.-18. Okt. 1981 hingewiesen. Anmeldungen nehmen noch Horst Jung, Horbach und Ewald Wilhelmi, Horbach entgegen.
Da die Teilnehmerzahl entsprechend der Bußgröße mit 50 Plätzen festgelegt ist, richtet sich die Teilnahme nach der terminlichen Eintragung in die Teilnehmerliste.
AH MANNSCHAFT
Die AH-Mannschaft beginnt am Donnerstag, dem 23.7.81 ; um 19.00.Uhr mit dem Training auf dem Sportplatz Horbach.
MGV „Cacilia"
Nach der Sommerpause beginnen am Freitag, dem 24.7.1981, 20.30 Uhr wieder die regelmäßigen Chorproben. Neue und auch ehemalige Sänger sind herzlich willkommen.
EISBACHGEMEINDEN
Finanzamt Montabaur
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE OFFEN- j LEGUNG DER ERGEBNISSE DER BODENSCHÄTZUNG -NACHSCHÄTZUNG-
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung- gern. §
12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Okt. 1934 (Reichsge- j setzblatt I S. 1050) der Gemarkung Heilberscheid werden in der Zeit vom 1.8.1981 bis 31.8.1981 in den Diensträumen des Finanzamts Montabaur, Kehreinstraße während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 -16.00 Uhr offengelegt.
Offengelegt werden die Scätzu
Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind.
Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich,| Grundbuch-oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsrachweise mitzubringen.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung- steht den Eigentümern der betr.Flurstücke die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schrift-; lieh einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist.
Bei der Einlegung der Beschwerde soll der. Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist.
Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt ange- fochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde weil den die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar,sowef nicht Beschwerde eingelegt ist.
Siegel Der Vorsteher des Finanzamts I.V. Wetzel
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, 28. Juli 1981,20.00 Uhr in der Schule
statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 29. Mai 1981
2. Genehmigung des Gestattungsvertrages zwischen der Ortsgemeinde und dem Schützenverein „Punkt 12" Girod

