Montabaur 4/30/81
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Tel. Nr. 110
Schutzpolizeiinsp.Montabaur, Tel 02602/5011-13
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der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110 oder an den ö.rtl.bekannten Auslösestellen
112
ÖtÖrwngedien&te
Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) Inder Zeit vom 24.7. -31.7.81 hat Bereitschaft Herr Rudolf Meurer, Ruppach-Goldhausen.Tel. 02602/3541
Gasversorgung Westerwald GmbH Höhr-Grenzhausen, Am alten Bahnhof,Tel.02624/3003
SozAa\d\(jn$tt
25./26.7.1981
Schw. Ursula Ruppach-Goldhausen, Herr Riedel, Oberelbert,Tel. 02608/641
^ kranken u/agen
pF DRK-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel.02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr Grenzh 02624-7010
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/fctl. Notdienst
25./26.7.81
Montabaur:
Dr. Ebert, jun. Waterloostr. 16, Tel.02602/16633
Augst:
Dr. Borsotto, Neuhäusel, Tel. 02620/8010 Nentershausen /Meudt/Wallmerod / Hundsangen Dr. Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485/209
Stahlhofen - Welschneudorf
Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331
Zahnärztlicher Sonntagsdienst -nur nach vorheriger Anmeldung-
ZA. Riegel, Albrechtstr. 35, Bad-Marienberg,
Tel. 02661/5333
Dr. Knips, Bahnhofstr. 57,Wirges, Tel. 02602/60837 ZA. Schreder, Rathausstr. 26, Höhr-Grenzhausen, Tel. 02624/2421
HNO-Notarztdienstplan 24.7.-27.7.1981 Dr. med. Doepner, Bad-Ems, Tel. 02603/4056
0
/Ipathekendiensi
25.7.-1.8.1981 Montabaur:
Schloß-Apotheke, Bahnhofstr. Tel. 02602/18600 Augst:
Augst-Apotheke, Neuhäusel, Hauptstr. 23,
Tel. 02620/531
Diese öffentliche Anmahnung gilt als Aufforderung an alle Eigentümer von unbebautem Grundbesitz im Stadtgebiet von Montabaur, unverzüglich dafür zu sorgen, daß aufstehendes Gras und Unkraut gemäht wird, damit Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken nicht mehr eintreten. Im Falle der Nichtbeachtung sind wir leider gezwungen, Verwarngelder festzusetzen oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur vom 8. Dez. 1964
Zur Straßenreinigung, die die Kehrpflicht der Bürgersteigfläche und der Straßenrinne im Sommer und die Freihaltung von Schnee oder Bildung von Eis im Winter umfaßt, gehört auch die Freihaltung der aufgeführten Flächen von Gras- und Unkrautbewuchs.
In allen Wohngebieten der Stadt kann bei fast immer den gleichen Grundstückseigentümern festgestellt werden, daß sich auf dem Bürgersteig, zwischen den Randsteinen und in der Straßenrinne ein mehr oder weniger üppiger Gras- und Unkrautbewuchs breitmacht. Wo diese Feststellungen zutreffen, liegt genauso ein Verstoß gegen die Ortssatzung vor, wie das bei unterlassener Kehrpflicht oder Schneeräumung der Fall ist.
Verstöße gegen die Ortssatzung beeinträchtigen in erheblichem Maße die Sauberkeit unserer Stadt. Säumige Grundstücksbesitzer,
müssen deshalb bei den anstehenden Kontrollen damit rechnen, daß ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen sie eingeleitet wird.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Öffentliche Bekanntmachung
Pflege von Grabstätten auf dem Friedhof der Stadt Montabaur
Auf dem Friedhof der Stadt Montabaur hat es in den vergangenen Jahren kaum einmal vernachlässsigte Grabstätten gegeben. Diese positive Aussage trifft leider nicht mehr zu.
Die Zahl der Grabstätteninhaber, die keine regelmäßige Grabpflege mehr durchführen, nimmt ständig zu. Dadurch muß zwangsläufig ein verwahrloster Zustand entstehen, der den Gesamteindruck der Friedhofsanlage wesentlich beeinträchtigt.
Mit der Zunahme ungepflegter Grabstätten mehren sich gleichzeitig die Anträge, Grabstätten vor Ablauf der regulären Ruhefrist oder Nutzungszeit einzuebnen. Derartigen Anträgen kann nur stattgegeben werden, wenn keinerlei andere Möglichkeit mehr besteht, für die volle Dauer des Erwerbs die Grabstätte zu erhalten.
Finanzielle Erwägungen oder auftretende Erschwernisse bei der Ausführung der Pflegearbeiten rechtfertigen nicht eine vorzeitige Einebnung der Grabstätten. Bei der Anlage von Dauergrabbepflanzungen durch Gärtnereibetriebe kann eine ordnungsgemäße Grabpflege bis zum Ablauf der Ruhefrist gewährleistet werden. Entsprechende Pflegeverträge können mit allen

