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Montabaur 4/30/81

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Tel. Nr. 110

Schutzpolizeiinsp.Montabaur, Tel 02602/5011-13

0

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der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110 oder an den ö.rtl.bekannten Auslösestellen

112

ÖtÖrwngedien&te

Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) Inder Zeit vom 24.7. -31.7.81 hat Bereitschaft Herr Rudolf Meurer, Ruppach-Goldhausen.Tel. 02602/3541

Gasversorgung Westerwald GmbH Höhr-Grenzhausen, Am alten Bahnhof,Tel.02624/3003

SozAa\d\(jn$tt

25./26.7.1981

Schw. Ursula Ruppach-Goldhausen, Herr Riedel, Oberelbert,Tel. 02608/641

^ kranken u/agen

pF DRK-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel.02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr Grenzh 02624-7010

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/fctl. Notdienst

25./26.7.81

Montabaur:

Dr. Ebert, jun. Waterloostr. 16, Tel.02602/16633

Augst:

Dr. Borsotto, Neuhäusel, Tel. 02620/8010 Nentershausen /Meudt/Wallmerod / Hundsangen Dr. Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485/209

Stahlhofen - Welschneudorf

Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331

Zahnärztlicher Sonntagsdienst -nur nach vorheriger Anmeldung-

ZA. Riegel, Albrechtstr. 35, Bad-Marienberg,

Tel. 02661/5333

Dr. Knips, Bahnhofstr. 57,Wirges, Tel. 02602/60837 ZA. Schreder, Rathausstr. 26, Höhr-Grenzhausen, Tel. 02624/2421

HNO-Notarztdienstplan 24.7.-27.7.1981 Dr. med. Doepner, Bad-Ems, Tel. 02603/4056

0

/Ipathekendiensi

25.7.-1.8.1981 Montabaur:

Schloß-Apotheke, Bahnhofstr. Tel. 02602/18600 Augst:

Augst-Apotheke, Neuhäusel, Hauptstr. 23,

Tel. 02620/531

Diese öffentliche Anmahnung gilt als Aufforderung an alle Eigentümer von unbebautem Grundbesitz im Stadtgebiet von Montabaur, unverzüglich dafür zu sorgen, daß aufstehendes Gras und Unkraut gemäht wird, damit Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken nicht mehr eintreten. Im Falle der Nicht­beachtung sind wir leider gezwungen, Verwarngelder festzuset­zen oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt­gemeinde Montabaur vom 8. Dez. 1964

Zur Straßenreinigung, die die Kehrpflicht der Bürgersteigfläche und der Straßenrinne im Sommer und die Freihaltung von Schnee oder Bildung von Eis im Winter umfaßt, gehört auch die Freihaltung der aufgeführten Flächen von Gras- und Un­krautbewuchs.

In allen Wohngebieten der Stadt kann bei fast immer den glei­chen Grundstückseigentümern festgestellt werden, daß sich auf dem Bürgersteig, zwischen den Randsteinen und in der Straßen­rinne ein mehr oder weniger üppiger Gras- und Unkrautbe­wuchs breitmacht. Wo diese Feststellungen zutreffen, liegt genauso ein Verstoß gegen die Ortssatzung vor, wie das bei un­terlassener Kehrpflicht oder Schneeräumung der Fall ist.

Verstöße gegen die Ortssatzung beeinträchtigen in erheblichem Maße die Sauberkeit unserer Stadt. Säumige Grundstücksbesitzer,

müssen deshalb bei den anstehenden Kontrollen damit rech­nen, daß ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen sie eingelei­tet wird.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Pflege von Grabstätten auf dem Friedhof der Stadt Montabaur

Auf dem Friedhof der Stadt Montabaur hat es in den vergange­nen Jahren kaum einmal vernachlässsigte Grabstätten gegeben. Diese positive Aussage trifft leider nicht mehr zu.

Die Zahl der Grabstätteninhaber, die keine regelmäßige Grab­pflege mehr durchführen, nimmt ständig zu. Dadurch muß zwangsläufig ein verwahrloster Zustand entstehen, der den Gesamteindruck der Friedhofsanlage wesentlich beeinträchtigt.

Mit der Zunahme ungepflegter Grabstätten mehren sich gleich­zeitig die Anträge, Grabstätten vor Ablauf der regulären Ruhefrist oder Nutzungszeit einzuebnen. Derartigen Anträgen kann nur stattgegeben werden, wenn keinerlei andere Möglich­keit mehr besteht, für die volle Dauer des Erwerbs die Grab­stätte zu erhalten.

Finanzielle Erwägungen oder auftretende Erschwernisse bei der Ausführung der Pflegearbeiten rechtfertigen nicht eine vorzeitige Einebnung der Grabstätten. Bei der Anlage von Dauer­grabbepflanzungen durch Gärtnereibetriebe kann eine ordnungs­gemäße Grabpflege bis zum Ablauf der Ruhefrist gewährleistet werden. Entsprechende Pflegeverträge können mit allen