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Montabaur 7/28/81
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1981 vom 30.6.1981
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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.6.1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 736.000,-- DM
in der Ausgabe auf 736.000,-- DM
574.000,- DM 574.000,- DM festgesetzt
en
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 186.500,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
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§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER: a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
240 v.H.
320 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
30,- DM 60,- DM 90,- DM
II
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1981 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 186.500,-- DM
5430 Montabaur, den 26.6.1981 Kreisverwaltung r des Westerwaldkreises Jbel " Abt. 1 Az. 029/901-10
(L.S.) I.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.7.1981 bis 23.7.1981 während der allgemeinen Djenststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, 30.6.1981 (L.S.) Ortsgemeindeverwaltung
Ruppach-Goldhausen Ferdinand,Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl. Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgerm. v.Ruppach-Goldh. oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Auftragsvergabe zur Beleuchtung des Dammweges
ln seiner Sitzung am 23. Juni 1981 vergab der Ortsgemeinderat den Auftrag zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Dammweg (Fußweg zwischen Bodener Weg und Goldhäuser Friedhof) um zwei Leuchten an die Kevag, Siershahn. Die Auftragssumme beträgt 3.616,- DM. Die Leuchten sollen am Anwesen Alois Müller und an der Abzweigung des Fußweges zur St.Barbara- Straße aufgestellt werden.
Erneuerung der Friedhofshecke in Goldhausen
Der Ortsgemeinderat erteilte den Auftrag zur Erneuerung des zur Ortslage hin gelegenen Teils der Friedhofshecke im Ortsteil Goldhausen. Die verdorrte Fichtenhecke soll durch eine Tuja-Hecke (Lebensbaum) ersetzt werden. Es entstehen dadurch Kosten in Höhe von ca. 3.500,- DM. Gleichzeitig sollen besondere Schutzvorrichtungen angebracht werden, die das Eindringen von Hasen und Kaninchen auf den Friedhof verhindern sollen.
Auftrag zur Gestaltung des Parkplatzes am Gemeindehaus zurückgestellt
Es war beabsichtigt, die Umfassungswände des Parkplatzes am Gemeindehaus zu isolieren und zu verputzen. Außerdem sollte eine Mauerabdeckung angebracht werden. Der Ortsgemeinderat stellte eine Auftragsvergabe zurück. Zuvor will man andere Angebote einholen, um Kosteneinsparungen zu erzielen. Für die Mauerabdeckung sollen Alternativen entwickelt werden. Zurückgestellt wurde auch die Auftragsvergabe für den Kellereingang am Gemeindehaus. Diese Arbeiten sollen zusammen mit den Arbeiten an der Mauer am Gemeindeplatz vergeben werden.
Teilweiser Ausbau des Rundweges im Landespflegebereich mit Verbundsteinpflaster
Ein Teil des Weges im Landespflegebereich wurde mehrfach bei heftigen Regenfällen weggeschwemmt. Insbesondere bei dem Unwetter am 11. Mai 1981 war es dadurch zu erheblichen Schäden gekommen. Man befürchtet wegen der Bodenbeschaffenheit (Tonboden) auch künftig derartige Schäden. Deshalb hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 23.Juni 1981 beschlossen, die • besonders gefährdeten Wegeteile mit Verbundsteinpflaster zu versehen. Der Auftrag zur Pflasterung eines Wegestückes von ca. 250 m wurde zum Angebotspreis von 15.820,- DM an die preisgünstigste Firma vergeben. Außerdem erhielt das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung den Auftrag, den weiteren Ausbau der Bürgersteige in der St. Barbara-Straße auszuschreiben.
Die Bürgersteige sollen mit einer Schwarzteerdecke (Bitumen) versehen werden. Außerdem sollen bei dieser Gelegenheit kleinere Schäden in der Brunnenstraße und der Schulstraße ausgebessert werden.

