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Montabaur 14 / 26 / 81

durch Unternehmen erfolgen mußte, da die Waldarbeiter durch andere Maßnahmen ausgelastet waren. Dieser Ausgabe standen Mehreinnahmen aus Holzverkäufen gegenüber. Weiter mußte ein Betrag von 13.916,- DM außerplanmäßig bereitgestellt werden, da das ehemalige Lehrerwohnhaus 1980 verkauft wurde und an das Land der anteilige Landeszuschuß zurückgezahlt werden mußte.

Daneben nahm man noch zustimmend Kenntnis von unerhebli­chen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen bei 15 verschiedenen Haushaltsstellen in Höhe von insgesamt 4.852,87 DM.

Anschaffung eines Schneeräumschildes

Es wurde einstimmig beschlossen, zusammen mit der Ortsgemein­de Heilberscheid ein Schneeräumgerät anzuschaf fen und mit ihr zusammen einen Schneeräumdienst einzurichten.

NIEDERERBACH:

Fahrt zur Bundesgartenschau

Der Verschönerungsverein Niedere.rbach fährt am 3. Juli zur Bundesgartenschau nach Kassel. Hierzu sind noch einige Plätze frei. Anmeldungen nimmt Gerhard Egenolf, Tel. 06485/1397 entgegen.

Die Fahrtkosten betragen 18,- DM pro Person. Die Abfahrt erfolgt am Freitag, 3. Juli,um 6.00 Uhr ab Dorfplatz in Nieder­erbach. Interessenten sind zu dieser Fahrt recht herzlich einge­laden.

Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Am Samstag, dem 27. Juni 1981 um 20 Uhr findet im Schützen­hof eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, wozu alle Mitglieder wegen der Dringlichkeit eingeladen sind.

Am Sonntag, dem 28. Juni 1981, fahren wir zum Schützenfest nach Ransbach-Baumbach. Abfahrtszeit bitte dem Aushang entnehmen.

Sportverein Niedererbach, Abt. Alte Herren

Am Sonntag, dem 28.6.1981 fahren die Alten Herren des S.V. nach Lindenholzhausen zu einemAlt-Herren-Turnier". Abfahrt ab Dorfmitte 9.00 Uhr mit Pkw.

AN ALLE SPIELER DES SPORTVEREINS Es wird dringend darum gebeten, Trikots usw. wegen Vollstän­digkeitsprüfung den einzelnen Betreuern zu übergeben.

ELBERTGEMEINDEN

OBERELBERT:

Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen

LIEBE MITBÜRGER!

Nach Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde sind dort Beschwerden eingegangen,daß der Arbeiter unserer Gemeinde um die Mittagszeit Grundstücke der Ortsgemeinde mäht, (vermutlich bei der AnlageUnter dem Dorf).

Die Ortspolizeibehörde weist uns darauf hin, daß nach § 4 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Lärms (Lärmschutzver­ordnung vom 25. Okt. 1973) motorbetriebene Rasenmäher insbesondere solche mit Verbrennungsmotoren nur werktags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr benutzt werden dürfen.

Diesem Hinweis möchten wir nichts hinzufügen!

Wir bitten unsere Bürger um Kenntnisnahme und Beachtung !

DasWaschen von Hunden"

bei der TeichanlageUnter dem Dorf" ist strengstens verboten LIEBE MITBÜRGER!

Trotz mehrmaliger Hinweise sind noch einige Hundehalter unse­rer Gemeinde der Meinung, die neu angelegte TeichanlageUnter dem Dorf" sei eine Badeeinrichtung für ihre Vierbeiner.

Wir weisen hiermit nochmals darauf hin, daß es nicht gestattet ist, die Teichanlage zum Waschen der Hunde oder sonstiger Tiere zu benutzen.

Künftige Verstöße werden ohne Rücksicht auf Personen geahn­det.

Weyand

Kehrdreck nicht in Kanalschächte

Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, daß der anfallende Kehrdreck der Straße nicht in die Kanalschächte gefegt werden darf.

Die hierdurch auftretenden Verstopfungen müssen dann mit nicht geringem Aufwand gereinigt werden. Es wird um Beach­tung gebeten.

Weyand, Ortsbürgermeister

Haushaltsüberschreitungen für 1980

Der Ortsgemeinderat genehmigte eine Haushaltsüberschreitung über 6.572,54 DM für Personalkosten und 7.942,06 DM für Unternehmereinsatz im Wald. Die Deckung erfolgt durch Mehr­einnahmen im Unterabschnitt 900 Steuern.^Außerdem nahpn man zustimmend fünf unerhebliche überplanmäßige und außer­planmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.137,54 DM für 1980 zur Kenntnis.

Ausweisung von Reitwegen

Dem Ortsgemeinderat lag der Plan zur Ausweisung von Reit­wegen im Wald im Bereich des Naturparks Nassau gemäß den Bestimmungen des Landesforstgesetzes vor.

Im Naturpark Nassau ist das Reiten grundsätzlich verboten.

Es ist nur auf den dafür eigens ausgewiesenen Flächen zulässig. Auch lag den Ratsmitgliedern ein Schreiben des Jagdpächters vor, der sich gegen die Ausweisung von bestimmten Wegen als Reitwege aussprach.Der Rat -schloß sich diesen Einwänden des Jagdpächters voll inhaltlich an und bot alternativ eine andere Trassenführung des Reitweges an.

WELSCHNEUDORF:

Kirmes in Welschneudorf

LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,

nach alter Tradition feiern wir am kommenden Wochenende

unser Kirchweihfest.

Viel zu sehr ist dabei die echte und alte Tradition in Vergessen­heit geraten. Manche Jahre ist es her, wo Kirmesburschen und Kirmesmädchen der Kirmes den Rahmen gaben. Wie in anderen Bereichen, so hoffen wir auch hier, daß das Althergebrachte wieder den Platz in unserer Mitte findet.

Wie in jedem Jahr richte ich die Bitte an die Bürger, schmückt Eure Häuser und hängt die Fahnen raus.

Ich wünsche allen Welschneudorfern und allen Gästen frohe Kirmestage.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

HiGVEintracht" Welschneudorf

Für unser Frühschoppenkonzert am Kirmesmontag, dem 29. Juni 1981, um 10.00 Uhr bitten wir alle noch verfügbaren Sänger auch inaktive,für Freitag, den 26.6.1981,um 20 Uhr zu einer Verständigungsprobe ins Vereinslokal.

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