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Montabaur 11 / 24 / 81

Ziff. 4 der Textfestsetzung wird ersatzlos gestrichen.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Oberelbert, 9.6.1981 Weyand, Ortsbürgermeister

MGV "Liederkranz." Oberelbert 1893

Für die verstorbenen, langjährigen Sangesbrüder Franz Herrmann, Franz Merz,

singt der Männer-Gesang-Verein am Freitag, 12.6.1981, 2o.oo Uhr, in der Kirche.

Die Sänger treffen sich um 19.3o Uhr im Vereinslokal.

WELSCHNEUDORF Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am

Dienstag, 16. Juni 1981, um 2o.oo Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Dach­deckerarbeiten an der Kirche in Welschneudorf

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auf­trages zum Einbau von Fenstern im Bereich der Wohnung (Kindergarten)

3. Beratung und Beschlußfassung über den Bau eines Dorfge- meinscViaftshauses sowie über die Bildung eines Bauaus­schusses

4. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes

5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau - ungsplanes "Im Krautfeld" - Oberes Dielkopffeld"

6. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Personalangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Ersch I ießungsvertrages

4. Verschiedenes

5431 Welschneudorf, 9.6.1981 Stahlhofen, Ortsbürgermeister

HINWEIS ZU TOP 1/5:

Der Tagesordnungspunkt 1/5 wurde bereits in der Sitzung des Rates am 24.3.1981 beraten und beschlossen (I/2). Die Be­schlußfähigkeit des Rates war in dieser Sitzung nicht gegeben, es ist daher eine erneute Beschlußfassung erforderlich.

Die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder in der Sitzung am 16.6. 1981 ist hinsichtlich der Beschlußfähigkeit des Rates zu TOP I/5 unbedeutsam (§ 39 Abs. 1 Satz 2 GemO).

Welschneudorf ist der Sieger im Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden"

Es steht fest: Welschneudorf hat den ersten Platz auf Kreisebene in der Sonderklasse im Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" errungen.

Wir haben uns damit für den Bezirksentscheid qualifiziert. Im Namen des Gemeinderates gratuliere ich allen Welschneudor- j; fern zu diesem großartigen Erfolg.

* Vergleicht man den Wettbewerb einmal mit dem Fußballspiel, so müssen wir jetzt antreten, um uns in der Bezirksklasse zu be­haupten. Wäre es da nicht schön, wenn wir uns in die Aufsteiger der Landesliga oder sogar der Bundesliga einreihen könnten?

Anders wie im vergangenen Jahr, wo der Wettbewerb auf Lan­

desebene endete , findet unter allen Landessiegern ein Bundes­wettbewerb statt.

Voller Stolz sagen wir heute, wir waren das schönste Dorf 1980 in Rheinland-Pfalz. Wäre es da nicht schön, einmal sagen zu können, wir hatten uns 1981 für den Bundeswettbewerb qualifi­ziert und haben da den .Platz erreicht.

Den Zeitpunkt, wo die Bezirkskommission unseren Ort besucht,, werde ich frühzeitig bekanntgeben.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Nachtwanderung der Jugendgruppe Welschneudorf

Die Jugendgruppe Welschneudorf veranstaltet ihre Nachtwande­rung, die zuletzt wegen schlechten Wetters ausgefallen ist, nun am

Mittwoch, 17. Juni 1981,

Treffpunkt: Dorfpiatz 19.3o Uhr.

Für Getränke wird gesorgt. Esswaren bitte mitbringen.

GELBACHHÖHEN

DAUBACH

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan "In den Gerten" der Ortsgemeinde Daubach

Offenlage gern. § 2 a, Abs. 6, BBauG

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.6.1978 die Aufstellung des Bebauungsplanes "ln den Gärten" gern. § ,2, Abs. 1 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 a, Aos, 6 BBauG in der Zeit

vom 22. Juni 1981 bis 22. Juli 1981 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.3o bis 16.oo Uhr, dienstags von 7.3o Uhr bis 18.3o Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürger­meisters in Daubach während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge­meinde Daubach mündlich oder schriftlich vorgebracht wer­den.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

GEMARKUNG DAUBACH FLUR 1

Flurstücke: 7/2, 14/9, 15/6, 24/9, 25/4, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51,52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61 , 62/4, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131,

132 , 133, 134, 135,137/1, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 1570/2, 1570/6, 1571/7, 1572, 1573/1, 1573/2, 1574, 1575, 1576, 1577/1, 1577/2, 1578/1, 1578/2, 1579

FLUR: 7

Flurstücke: 491, 492, 493, 494, 495, 496, 497, 498, 499, 500, 501,502, 503, 504, 505, 506, 525/2, 525/3,

1658, 1662 tlw.

FLUR: 11

Flurstücke: 733/5, 737/7, 733/8, 733/3, 733/10, 733/11,

733/12, 735, 736, 737, 738, 739, 740, 741, 742, 743, 744, 745, 746, 747, 748, 1703/1 tlw.,

1703/3