Einzelbild herunterladen

Montabaur 7 / 22 / 81

die Nachbarn seien damit einverstanden. Im Rahmen des Anhör­verfahrens der Nachbarn ergab sich jedoch, daß dort schwerwie­gende Bedenken gegen den Änderungsplan bestanden. Man war der Auffassung, daß die vorgetragenen Bedenken der Nachbarn stichhaltig seien und ihre Nichtbeachtung zu Planungsschäden führen könnten.

Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld I", 2. Abschnitt

Im Rahmen der Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld"

I., 2. Abschnitt, war die Verringerung der Abstandsflächen von 7,50 m auf 5,00 m zwischen dem Wald und der überbaubaren Fläche für die Grundstücke im Bereich zwischen dem Hotel Himmelfeld und der städtischen Grünfläche vorgesehen.

Gegen diese Absicht hat das Staatl. Forstamt Bedenken ange­meldet nüt dem Hinweis, daß bei Realisierung dieser Planungs­absicht Bäun.e gerodet werden müßten, um Schäden zu vermei­den und Regreßansprüche gegen die Stadt auszuschließen. Diesen Bedenken schloß sich der Stadtrat an. Es wurde beschlossen,die Änderngsplanung so zu überarbeiten, daß es bei dem rechtskräfti­gen BebauungsplanHimmfeld i", 2. Abschnitt, festgesetzten Abstandsfläche zwischen Baugrenze und Weg am Wald von 7,50 m verbleibt. Man war der Auffassung, daß die Verschiebung der Baugrenze nicht notwendig ist, nachdem noch einmal die bauliche Ausnutzbarkeit (überbaubare Fläche) überprüft wurde und man zu dem Ergebnis kam, daß die überbaubare Fläche ausreicht.

Anschließend entschied man, daß der Änderungsplan der u.a. auch eine Änderung der Geschoßflächenzahl für einzelne Grundstücke vorsieht, unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Staatl. Forstamtes offengelegt wird.

Aufstel'jng des BebauungsplanesAltstadt IV"

Bei diesem Punkt ging es um die Aufstellung eines Bebauungs­planes für den Bereich Ecke Kolpingstr./Hospitalstr. und Frösch- pfortstraße. Dieser Bebauungsplan soll die rechtlichen Voraus­setzungen dafür schaffen, zur Verbesserung der Verkehrsführung die Verlängerung der Kolpingstr. über die Hospital- und die Fröschpfortstraße zu führen. Insbesondere soll die Anbindung der Kolpingstr. an die Hospitalstraße verbessert werden.

In der Diskussion des Stadtrates regte die FWG-Fraktion an, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes zu warten und den Bereich zwischen Wallstr. und <inem im dortigen Bereich ansässigen Landwirt ebenfalls in den Bebauungsplan aufzunehmen. Verwal­tung und Dipl.Ing. Friedsam (Sanierungsträger) erläuterten,daß dies zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen würde.

Es wurde darauf hingewiesen, daß der jetzt zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehene Bereich im Sanierungsför­derungsgebiet liegt und lediglich die planerischen Vorausset­zungen geschaffen werden müssen. Der von der FWG-Fraktion zur Aufnahme in den Bebauungsplan zusätzlich vorgesehene Bereich liege nicht im Städtebauförderungsbereich. Eine Auf­nahme sei - wenn überhaupt - nur zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Dies würde die vorgesehene Verbesserung der Straßen­führung im Bereich der Kolpingstr. erheblich verzögern.

Der Stadtrat beschloß sodann mehrheitlich in getrennten Ab­stimmungen

a) für den Bereich Ecke Kolpingstr., Hospital- und Fröschpfort- straße einen Bebauungsplan aufzustellen (der Planbereich beinhaltet in der Hauptsache die Grundstücke König, Schnei­der, Rothbrust und Müller sowie die vorhandene Verkehrs­fläche),

b) Außerdem wurde der Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG zugestimmt und entschieden, daß die erforderliche Bürger­beteiligung gern. § 2a Abs. 1 - 3 BBauG durchgeführt wird

in Form einer Bürgeranhörung an einem noch zu bestimmen­den Termin im Sitzungssaal des Rathauses. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden dazu eingeladen. Die Verwal­tung erhielt den Auftrag, das Beteiligungsverfahren der Trä­ger öffentlicher Belange einzuleiten.

Richtlinien zur Fassadengestaltung in der Stadt Montabaur

Durch einstimmigen Beschluß (bei 7 Stimmenthaltungen der SPD-Stadtratsmitglieder) beschloß der Stadtrat den Ent­wurf der Richtlinien zur Fassadengestaltung, der folgenden In­halt hat:

1. ZIEL UND AUFGABEN

Der Wettbewerb soll die Initiative der Einwohner und Bürger zur Pflege, Gestaltung und Verschönerung ihrer Gebäude an­regen und fördern. Durch den Wettbewerb sollen Maßnahmen die zur Stadtverschönerung beitragen, bewertet und prämiiert werden.

2. TEILNEHMERKREIS:

Teilnehmer des Wettbewerbs können Eigentümer oder Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und den Stadtteilen sein.Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch formloses Schreiben bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

3. BEWERTUNGSKOMMISSION:

Zur Ermittlung der Preisträger wird eine Bewertungskommission gebildet. Die Kommission besteht aus fünf durch den Stadt­rat der Stadt Montabaur gewählten Mitgliedern.

4. BEWERTUNGSZEITRAUM:

Die Bewertung stadtverschönernder Maßnahmen wird jährlich in der Zeit vom 1.5. - 30.5. durch die Bewertungskommission durchgeführt.

5. BEWERTUNGSKRITERIEN:

Die Bewertung der Fassadengestaltung wird durch die Kom­mission unter Verwendung eines Bewertungsbogens im Punkte­system vorgenommen, der die nachfolgenden Bewertungskri­terien enthält:

oo Gestaltung der Hausfassaden unter Berücksichtigung von Form, Material, Farbgebung und Blumenschmuck oo Renovierung der Fassaden oo stilechte Anpassung an das Straßenbild oo Auffrischung alter Inschriften oo städtebauliche Anpassung der Leuchtreklamen und Werbeanlagen

Eine mehrmalige Bewertung und Prämiierung derselben Maß­nahme ist ausgeschlossen.

6. PRÄMIIERUNG:

Die Sieger des Wettbewerbes erhalten folgende Geldprämien:

1. Preis je 300,- DM

2. Preis je 250,- DM

3. Preis je 150,--DM.

Bürgermeister Mangels wies darauf hin, daß der Beschluß auf eine Initiative der FWG-Fraktion zurückgeht. Die FWG-Frak­tion hatte Richtlinien für einen WettbewerbUnsere Stadt soll schöner werden" eingebracht, die allerdings nicht die Mehr­heit fanden. Die Verwaltung hat daraufhin auf Anregung aus dem Rat Richtlinien für einen Fassadenwettbewerb erarbeitet.

Detailplanung des Busbahnhofes und bauliche Erweiterung der Realschule im Schul- und Sportzentrum

Die Verwaltung stellte den Ratsmitgliedern einen Plan über die Anlegung des Busbahnhofes und die bauliche Erweiterung der Realschule im Schul- und Sportzentrum vor. Oberamtsrat Kaltenhäuser wies darauf hin, daß ursprünglich der Busbahnhof in dreieckiger Form vorgesehen war, dies jedoch an der geplan­ten Erweiterung der Realschule scheiterte. Die jetzige Planung habe ursprünglich schon einmal im Konzept zur Diskussion gestanden. Sie sei aber daran gescheitert, daß nur 9 Haltebuch­ten vorgesehen waren.Die jetzige Planung sehe 9 Ein­stellplätze vor. Der Wendekreis sei von 22 auf 25 m erweitert worden. Dies entspreche den Kurvenradien bei öffentlichen Busbahnhöfen und gewährleiste, daß genügend Platz für die Busse vorhanden sei. Die äußere Umgrenzung zum Fußweg hin solle durch eine niedrige Bepflanzung erfolgen.