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j Montabaur 5/21 / 81

Der Betrag von 796.800,- DM muß nun unverzüglich aufgenom- men werden, da andernfalls bei der Verbandsgemeindekasse ; Liquiditätsengpässe zu befürchten sind.

| Für das Haushaltsjahr 1981 wird ein Teilbetrag von 1 Mill.DM | aufgenommen, Ursache ist,daß durch den Baufortschritt bei den : drei Großprojekter (Hauptschule Nentershausen und Montabaur Verwaltungsgebäude) der Verbandsgemeinde bis Ende August 1981 !;, ein weiterer Finanzbedarf von 1 Mill. DM entsteht, der durch Kre- j dite - wie im Haushaltsplan vorgesehen - finanziert werden muß.

; ! Für das Verbandsgemeindewerk beschloß der Verbandsgemeinde- ;.j rat ebenfalls die Aufnahme eines Kredites (Teilbetrag) in Höhe .! von 1 Mill. DM. Zur Begründung wurde angeführt, der Kassen- i. bestand der Sonderkasse des Verbandsgemeindewerkes reiche !j: nicht aus, um die insbesondere für die HochbehälterEichheide" i- undPrinzenschlag" (mit Aufbereitungsanlage) benötigten Fremd- mittel über einen Zeitraum von 4 Monaten vorzufinanzieren.

I Der Verbandsgemeinderat erklärte sich durch einstimmigen Be­schluß mit den Kreditaufnahmen einverstanden und ermächtigte die Verwaltung, mit dem Abruf der Kredite in der nach der j[ Kassenlage unbedingt notwendigen Höhe und zu den im jeweili- gen Zeitpunkt günstigsten Konditionen.

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! b) Umschuldung eines in 1980 angenommenen Darlehens über ; 500.000 - OM

| Die Verbandsgemeinde hatte am 15.7.1980 für das Verbands- 'j gemeindewerk einen Kredit in Höhe von 500.000,- DM aufge- | nommen. Das Kreditinstitut hat den Darlehensvertrag gekündigt,

* um eine Zinsanpassung (zu einem höheren Zinssatz) vorzunehmen, j | Ein anderes Kreditinstitut hat für das gleiche Darlehen günstigere Konditionen ( zu einem um nahezu 1 % günstigeren Zinssatz) ngeboten. Um die Zinsbelastung für die Verbandsgemeinde zu s reduzieren, beschloß der Verbandsgemeinderat einstimmig die Umschuldung.

; Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

il Für das Haushaltsjahr 1981 jeweils durch einstimmigen Beschluß f des Verbandsgemeinderates wurden folgende Haushaltsüber- j| schreitungen genehmigt:

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t 1.KANALABAU IN DER KÖPPELSTRASSE ; Der Haushaltsansatz in Höhe von 79.939,- DM wurde um 10.000,- i DM überschritten, weil erheblich mehr Hausanschlüsse mit einem 'i höheren Aufwand herzustellen waren, als vorgesehen. Die ; Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus der Erstattung der i Hausanschlußkosten.

2. Für den Kanalbau imRosengarten" in Stahlhofen wurden außerplanmäßig 12.000,- DM bereitgestellt. Es handelt sich s um die Verlegung einer Rohrleitung von ca. 55 m zum jj Anschluß von zwei baureifen Grundstücken, die im Rahmen ,! der BaulandumlegungIm Rosengarten" gebildet wurden ] und noch in diesem Jahr bebaut werden sollen. Da alle übri-

gen Baugrundstücke in diesem Umlegungsgebiet an die Ka-

4 nalisation angeschlossen sind, hielt man die Bereitstellung j außerplanmäßiger Haushaltsmittel für den Kanalanschluß ' dieser beiden Bauplätze aus dem Gesichtspunkt des Vertrau­ensschutzes für unabweisbar. Die Deckung erfolgt durch Kanalanschlußbeiträge und die Erstattung von Hausanschluß­kosten in Höhe von 6.000,- DM , eine Zuweisung der Orts­gemeinde für die Oberflächenentwässerung in Höhe von 3.000,- DM und außerplanmäßige Kanalanschlußbeiträge für das BaugebietIm oberen Wiesengrund" in Stahlhofen.

j 3. Als außerplanmäßige Ausgabe wurde ein Betrag in Höhe von j; 8.000,- DM für den Kanalbau im BaugebietBaumort" in der Ortsgemeinde Nomborn bereitgestellt. Die Mittel werden für die Fertigstellung des Kanalnetzes in dem genannten Baugebiet benötigt. Der Haupt- und Finanzausschuß hat eine Eilentschei- dung über die Auftragsvergabe u.a. auch deshalb gebilligt, weil ein äußerst günstiger Ausführungspreis dadurch erzielt werden

konnte, daß die Maßnahme als Anschlußauftrag an die Ent­wässerungsarbeiten im BaugebietBrandweiher-Strichen" in Nentershausen durchgeführt wurde. Die Deckung der Haushaltsüberschreitung erfolgt durch Kanalanschlußbei­träge in gleicher Höhe.

4. 5.600,- DM wurden als überplanmäßige Ausgabe für eine Be­teiligung der Verbandsgemeinde an den Kosten des Außen­anstriches des Schulgebäudes in Welschneudorf bereitge­stellt. Das Gebäude steht im Eigentum der Ortsgemeinde Welschneudorf, wird aber von der Verbandsgemeinde schulisch genutzt. Aus diesem Grunde hat man eine Kosten­beteiligung der Verbandsgemeinde in Höhe von 50 %

für angemessen angesehen.

5. Außerplanmäßig stellte der Verbandsgemeinderat 8.000,-DM für Hochbaumaßnahmen in der Grundschule Girod zur Ver­fügung. Es wurde festgestellt, daß der Heizungskessel in der Grundschule Girod defekt ist und nur noch einen Wirkungs­grad von 79 % hat. Eine Reparatur würde zu einer nur uner­heblichen Verbesserung der Effektivität führen. Die An­schaffung eines neuen Kessels war deswegen wirtschaftlicher.

. Der Haupt- und Finanzausschuß hatte deswegen die Anschaf­fung des neuen Kessels beschlossen. Der Verbandsgemeinde­rat billigte den Beschluß und stellte die erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig bereit. Die'Deckung soll er­folgen durch die Verschiebung der geplanten Erneuerung des Eingangselements an der Grundschule Horbach/Gacken­bach in das nächste Haushaltsjahr.

Bericht über das Ergebnis der Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad

In der nichtöffentlichen Sitzung wurde dem Verbandsgemeinde­rat über das Ergebnis der Sanierungs- und Energieeinsparungs­maßnahmen (Sanierung der Lüfter- und Einbau einer Wärme­rückgewinnungsanlage) im Hallenbad berichtet. Dazu hatte man Vertreter der ausführenden Firma, einen Gutachter des TÜV und zwei Vertreter der KEVAG zur Sitzung geladen, die den Ratsmitgliedern berichteten und auf Fragen Rede und Antwort standen. Die Verwaltung hatte (u.a. zur Vorbereitung der Sit­zung die ausführende Firma gebeten, die Energieeinsparung, die sich aus den Sanierungsmaßnahmen ergeben hatte, nachzu­weisen. Der TÜV Rheinland und die KEVAG Koblenz hatten sich aufgrund eines entsprechenden Auftrages gutachtlich mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Bürgermeister Mangels erklärte zu Beginn der Aussprache, man habe solange nach Abschluß der Maßnahme mit dem Bericht warten müssen, um einen Vergleichszeitraum nach den Sanie­rungsmaßnahmen zu bekommen. .

Weiterhin rief er in Erinnerung zurück, daß man sich bei dem Beschluß über die Durchführung der Maßnahme im Jahr 1979 primär von dem Ziel leiten ließ, Energie einzusparen. Einerseits hätten Fachleute auf den hohen Energieverbrauch der Anlage hingewiesen und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, ande­rerseits sei auch der ständig expandierende Ölpreis, der mit zu einem ständig steigenden Defizit beigetragen habe, ursächlich für die Entscheidung zur Sanierung gewesen. In der ersten Zeit nach Abschluß der Maßnahme habe auch die Ver­waltung die Entwicklung durchaus kritisch betrachtet. Die nun vorliegenden Gutachten dokumentierten jedoch,daß sich beachtliche Einsparungen ergeben, wenn auch nicht alle ZH- vorstellungen erreicht worden seien.

Die bauausführende Firma Käuffer, Mainz, hatte in der Sitzung eine Berechnung vorgelegt, nach der sich eine jährliche Energie­einsparung von 45.000 I Heizöl im Jahr ergibt. Dabei ist der erhöhte Stromverbrauch umgerechnet für die zusätzliche Elektro- heizenergie bereits berücksichtigt.

Diese Einsparung war nicht auf den ersten Blick erkennbar,