Montabaur 20/20/81
EISBACHGEMEINDEN
Jahrgang 1957/58
Am 23.5.81 findet ein Klassentreffen des Jahrgangs 57/58 in der Grillhütte Nentershausen statt.
Alle sind recht herzlich eingeladen.
Raiffeisenbank eG Girod/Ww.
Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Dienstag, dem 26.5.81 abends 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Meurer- Schönberger, Girod, statt.
Zu dieser Versammlung laden wir. alle Mitglieder recht herzlich ein.
TAGESORDNUNG
1. Geschäftsbericht des Vorstandes und Vorlage des Jahresabschlusses 1980
2. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit und das Ergebnis der letzten gesetzl. Prüfung
3. Genehmigung des Geschäftsberichtes per 31.12.1980 und Beschlußfassung über die Gewinnbeteiligung
4. Entlastung vom
a. Vorstand
b. Aufsichtsrat
5. Beratung und Beschlußfassung über die Verschmelzung mit
der Raiffeisenbank eG. Unterwesterwald in 5411 Arzbach *
6. Wahlen
7. Verschiedenes
Der Jahresabschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr liegt zur Einsichtnahme für die Mitglieder in unseren Geschäftsräumen aus.
Großholbach/Girod
Alte Herren Großholbach / Girod
Veranstaltungs- und Ausflugstermine 1E81:
28.5. -Christi Himmelfahrt-
Kleines Turnier mit den Eisbachtaler Alte Herren-Mannschaften Nentershausen, Heilberscheid und Graßholbach/Girod in Großholbach.
17.6.
Freundschaftstreffen mit 6 Alte-Herren-Mannschaften
8 . 8 .
Ausflug der Alte Herren mit Spiel in Altenkirchen 29.8.
2-Tages-Tour mit Frauen nach Castrop-Rauxel 18.11. -Buß-und Bettag- Spießbraten am Sportplatz
Großholbach
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 11.5.1981
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1981 verabschiedet
Zu Beginn der Sitzung wurde dem Rat die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 vorgelegt. Nach entsprechenden Erläuterungen durch einen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beschloß der Rat einstimmig den Erlaß der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzungen enthalten folgende Festsetzungen: Verwaltüngshaushalt
Einnahme 388.000 DM
Ausgabe 388.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahme 679.000 DM
Ausgabe 679.000 DM
Kredite sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Es erfolgte folgende Festsetzung:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
Nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
3. Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
Über den Haushaltsplan (dieser bildet die Grundlage für die Haushaltssatzung) wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes ein ausführlicher Bericht erfolgen).
Außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980 genehmigt
Gleichfalls einstimmig genehmigte der Rat die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980 von 29.501,57 DM.
Diese Mehrausgabe entstand im Zusammenhang mit dem Ausbau der Korngasse.
Die Mehrkosten sind zum einen dadurch entstanden, daß die Ausschreibung der Arbeiten zu Ergebnissen führte, die erheblich über dem Haushaltsansatz lagen, zudem wurde die Straße weiter ausgebaut als ursprünglich vorgesehen war.
Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen.
Görgeshausen
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1981
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I.S. 3341 -. der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 1981 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver-
220 v. H. 240 v. H.
280 v. H.
24,- DM 54,- DM 72,- DM

