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Montabaur 8/20/31

2. Dauergenehmigung für die Verkürzung der Sperrzeit in derTropicana-Bar" in Montabaur, Alleestr. 7

3. Beschlußfassung über den BebauungsplanAuf dem oberen Wassergraben III" als Satzung gern. § 10 BBauG

4. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und An­regungen zur zweiten BebauungsplanänderungSchul- und Sportzentrum" im Rahmen der Offenlage gern. § 2a (6) BBauG

5. Beschlußfassung über die zweite Änderung des Bebauungspla­nesSchul- und Sportzentrum" als Satzung gern. § 10 BBauG

6. Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung des Be­schlusses zur Änderung des BebauungsplanesAuf dem oberen und unteren Wassergraben -Zulassung einer Doppelhausbau­weise

7. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanände­rungHimmelfeld I" 2. Abschnitt - Verringerung der Abstands­fläche von 7,50 m auf 5,00 m im Bereich der Grundstücke zwischen Hotel Himmelfeld und städtischer Grünfläche-

a) Entscheidung über die Bedenken und Anregungen des Forstamtes Montabaur

b) Beschlußfassung über die Zustimmung und Offenlage des geänderten Planes

8. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebau­ungsplanesAltstadt IV" (Bereich Ecke Kolpingstr., Hospital­straße, Fröschpfortstr.)

a) Aufstellungsbeschluß

b) Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß 4

9. Beratung und Beschlußfassung über die Richtlinien zur Fassadengestaltung in der Stadt Montabaur

10. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesAlborthöhe" - Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 96 Flur 51

11. Beratung und Beschlußfassung über die Detailplanung des Busbahnhofes und die bauliche Erweiterung der Realschule im Schul- und Sportzentrum

12. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

13. Beratung und Beschlußfassung über die Neuauflage eines Stadtplanes

14. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 5430 Montabaur, 12. Mai 1981 Mangels, Bürgermeister

HINWEIS FÜR DiE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION:

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 18. Mai 198^ um 18.30 Uhr im Sit­zungssaal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION:

Die SPD-Stadtratsfraktion lädt ein zu einem Bürgergespräch am Montag, dem 18. Mai 1981, um 19.00 Uhr in die Gaststätte Faber", Limburger Str., Montabaur. Im Anschluß daran findet eine nichtöffentliche Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung statt. Dipl.Arch.Fetz berichtet über den Sachstand der Verhandlungen im Ausschuß Soldatenheim/Stadt­halle (Kostenüberschreitung).

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWGFRAKTION Am Montag, dem 18. Mai 1981, findet von 19.00 - 20.30 Uhr im Hotel Schlemmer, Kirchstr. Montabaur, eine Bürgersprech­stunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungHimmelfeld 1" 2. Abschnitt der Stadt Montabaur

Offenlage gern. § 2 a , Abs. 6 BBauG

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.1.1981

die Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld I", 2.Abschnitt,

gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung

liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 25. Mai 1981 bis 25. Juni 1981 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden:

Das Änderungsgebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 39

Flurstücke 6, 7,8,9, 10,11, 12, 2/1, 3 und 2/2 Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12,

Flur 39 -Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13 - wird die bauliche Ausnutzbarkeit reduziert und auf max. 2 Geschosse (GRZ 0,3, GFZ 0,7) festgesetzt. Die maxi­male Trauf höhe beträgt talseitig 6,50 m.

2) Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11, und 12,

Flur 39 - Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13, wird eine geneigte Dachform von 10 0 - 18° zuge­lassen.

3) Im Bereich des Hotels Himmelfeld (Flurstück Nr. 2/1) wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt geändert:

a) Grundflächenzahl (GRZ) =0,3

Geschoßflächenzahl (GFZ) = 0,7

b) Des weiteren wird die überbaubare Fläche in westlicher Richtung um 13,0 m erweitert. Der Mindestabstand soll an der engsten Stelle zur StraßeAm Himmelfeld" 5,00 m betragen.

Montabaur, den 12. Mai 1981 Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesWölfchesbitz" der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 47, Flurstück 21 gemäß § 13 BBauG,

Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 26.3.1981 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesWölfchesbitz" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß im Bereich des Flurstückes Nr. 21, Flur 47

zur Errichtung einer Trafostation eine überbaubarg Fläche

ausgewiesen wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern, § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), 5430 Montabaur während der Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG.

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.

1.Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä­digungspflichtigen beantragt.

2. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.