Montabaur 8/20/31
2. Dauergenehmigung für die Verkürzung der Sperrzeit in der „Tropicana-Bar" in Montabaur, Alleestr. 7
3. Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Auf dem oberen Wassergraben III" als Satzung gern. § 10 BBauG
4. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur zweiten Bebauungsplanänderung „Schul- und Sportzentrum" im Rahmen der Offenlage gern. § 2a (6) BBauG
5. Beschlußfassung über die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Schul- und Sportzentrum" als Satzung gern. § 10 BBauG
6. Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem oberen und unteren Wassergraben -Zulassung einer Doppelhausbauweise
7. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung „Himmelfeld I" 2. Abschnitt - Verringerung der Abstandsfläche von 7,50 m auf 5,00 m im Bereich der Grundstücke zwischen Hotel Himmelfeld und städtischer Grünfläche-
a) Entscheidung über die Bedenken und Anregungen des Forstamtes Montabaur
b) Beschlußfassung über die Zustimmung und Offenlage des geänderten Planes
8. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altstadt IV" (Bereich Ecke Kolpingstr., Hospitalstraße, Fröschpfortstr.)
a) Aufstellungsbeschluß
b) Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß 4
9. Beratung und Beschlußfassung über die Richtlinien zur Fassadengestaltung in der Stadt Montabaur
10. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Alborthöhe" - Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 96 Flur 51
11. Beratung und Beschlußfassung über die Detailplanung des Busbahnhofes und die bauliche Erweiterung der Realschule im Schul- und Sportzentrum
12. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
13. Beratung und Beschlußfassung über die Neuauflage eines Stadtplanes
14. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 5430 Montabaur, 12. Mai 1981 Mangels, Bürgermeister
HINWEIS FÜR DiE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION:
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 18. Mai 198^ um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION:
Die SPD-Stadtratsfraktion lädt ein zu einem Bürgergespräch am Montag, dem 18. Mai 1981, um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Faber", Limburger Str., Montabaur. Im Anschluß daran findet eine nichtöffentliche Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung statt. Dipl.Arch.Fetz berichtet über den Sachstand der Verhandlungen im Ausschuß Soldatenheim/Stadthalle (Kostenüberschreitung).
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG—FRAKTION Am Montag, dem 18. Mai 1981, findet von 19.00 - 20.30 Uhr im Hotel Schlemmer, Kirchstr. Montabaur, eine Bürgersprechstunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Himmelfeld 1" 2. Abschnitt der Stadt Montabaur
Offenlage gern. § 2 a , Abs. 6 BBauG
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.1.1981
die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I", 2.Abschnitt,
gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung
liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 25. Mai 1981 bis 25. Juni 1981 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden:
Das Änderungsgebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 39
Flurstücke 6, 7,8,9, 10,11, 12, 2/1, 3 und 2/2 Die Änderung hat zum Inhalt:
1. Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12,
Flur 39 -Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13 - wird die bauliche Ausnutzbarkeit reduziert und auf max. 2 Geschosse (GRZ 0,3, GFZ 0,7) festgesetzt. Die maximale Trauf höhe beträgt talseitig 6,50 m.
2) Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11, und 12,
Flur 39 - Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13, wird eine geneigte Dachform von 10 0 - 18° zugelassen.
3) Im Bereich des Hotels Himmelfeld (Flurstück Nr. 2/1) wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt geändert:
a) Grundflächenzahl (GRZ) =0,3
Geschoßflächenzahl (GFZ) = 0,7
b) Des weiteren wird die überbaubare Fläche in westlicher Richtung um 13,0 m erweitert. Der Mindestabstand soll an der engsten Stelle zur Straße „Am Himmelfeld" 5,00 m betragen.
Montabaur, den 12. Mai 1981 Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wölfchesbitz" der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 47, Flurstück 21 gemäß § 13 BBauG,
Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 26.3.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wölfchesbitz" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß im Bereich des Flurstückes Nr. 21, Flur 47
zur Errichtung einer Trafostation eine überbaubarg Fläche
ausgewiesen wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern, § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), 5430 Montabaur während der Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG.
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.
1.Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

