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Montabaur 9/19/81

gegenüber dem Haushaltsjahr 1980):

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundsteuer (Grundsteuer B)

240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

280 v.H.

3. die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb

des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund

48,- DM

für den zweiten Hund

72,- DM

für jeden weiteren Hund

96,- DM

Zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 ist folgendes anzumerken: Positiv ist zunächst festzustellen, daß im Haus­haltsplan 1980 eine Kreditsumme von 412.000,- DM zur Finan­zierung der anstehenden Maßnahmen vorgesehen war, diese jedoch aufgrund der vorliegenden vorläufigen Jahresrechnung nicht benötigt wurde.

Dies resultiert insbesondere nur daraus, daß

a) der Ausbau zum Mühlwneg

b) der AusbauIn der Eck"

c) der Ausbau der Triftstraße

d) die ErschließungAuf der Höh"

nicht durchgeführt bzw. die veranschlagten Mittel nicht in vollem Umfang benötigt wurden. Ausweislich der vorläufigen Jahresrech­nung wird sich der Rücklagenbestand der Ortsgemeinde auf 185.685,61 DM belaufen.

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1981 beträgt 1.364.000,- DM. Von diesem Volumen entfallen 660.000,- DM auf den Ver­waltungshaushalt und 704.000,- DM auf den Vermögens­haushalt. Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie der Finanz­plan sind in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

Als erwähnenswerte Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die als einmalig anzusehenden Sach- und Verfahrenskosten für Umlegungsverfahren in Höhe von 40.000,- DM zu nennen.

Dieser Betrag wird bei der Berechnung der freien Finanzspitze (diese gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde) besonders berücksichtigt.

Weiterhin ist auf die Entwicklung des Unterabschnittes 900 (Steuern und Umlagen) zu verweisen. Trotz der Steigerungen bei Umlagen ist in diesem Unterabschnitt ein höherer Überschuß als im Vorjahr zu erwarten, da auf der Einnahmenseite Mehr­einnahmen bei der Gewerbesteuer, bei der Einkommensteuer und bei den Schlüsselzuweisungen gegenüber 1980 zu erwar­ten sind.

Als Zuführung zum Vermögenshaushalt können 114.000,- DM veranschlagt werden. Abzüglich der Tilgungsleistung von 12.400,- DM und zuzüglich der als einmalig anzusehenden Umlegungsko­sten von 40.000,- DM errechnet sich für das Haushaltsjahr 1981 eine echte freie Finanzspitze von Ü 141.000,- DM.

Aufgrund des vom Ortsgemeinderat beschlossenen Investitionspro­grammes sind im Vermögenshaushalt Haushaltsmittel für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen bereitgestellt:

1. Anschaffung von Bekanntmachungskästen 5.000,-- DM

2. Restfinanzierung der Toilettenanlage 38.000,--DM

3. Weitere Fertigstellung des Dorfplatzes 10.000,-- DM

4. Zuschuß an den MGVLyra" für die Be­schaffung eines Beistellzeltes 6.000,- DM

5. Restfinanzierung des Umkleidegebäudes 20.000,- DM

6. Rest der Ortsdurchfahrt (Grunderwerb,

Baukosten, Kostenanteil für Hausankauf) 27.000,- DM

7. Ausbau zum Mühlenberg 80.000,- DM

8. Grunderwerb zum Bau eines Rad-/Fußweges 5.000,-- DM.

9. BaukostenIn der Trift" einschl.Straßenoberflächen-

entwässerungsanteil 153.000,-- DM

10 .

11 .

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16.

Erster Bauabschnitt , ( Auf der Höh" einschl. Straßenoberflächenentwässerungsanteil Straßenbeleuchtungserweiterung im Orts­gebiet

StraßenbeleuchtungAuf der Höh" Restkosten Wirtschaftsweg in der Binnbach Allgemeiner Grunderwerb Tilgungsleistungen

Zuführung zur Rücklage (als Planabrundung)

306.000,-DM

5.000,-DM 30.000,- DM 5.000,- DM 1.000,- DM 12.400-DM 600,- DM

Die beabsichtigten Maßnahmen sollen wie folgt finanziert werden:

1.

Zuschuß des Kreises zum Bau des Umkleide­gebäudes

20.000,- DM

2.

Erschließungs- und Ausbaubeiträge

176.800,- DM

3.

Grundstückserlöse - Ortsdurchfahrt

2.000,- DM

4.

Landeszuweisung - Ortsdurchfahrt

30.000,- DM

5.

Grundstückserlöse allgemein

5.000,- DM

6.

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

114.000,- DM

7.

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

189.500,- DM

8.

Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt

166.700,-DM

Der Ausbau von weiteren Ortsstraßen und die Fertigstellung des ErschließungsgebietesAuf der Höh", der Bau eines Dorf­gemeinschaftshauses sowie die Errichtung von Freizeitflächen bilden die Schwerpunkte des Investitionsprogrammes für die Jahre 1982 bis 1984. Ausweislich der Finanzplanung sind die Maßnahmen auch zu finanzieren, wenn auch zu beachten ist, daß in 1982 und 1984 hierzu Fremdkapital benötigt wird.

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr

1982 Ü 110.000,-DM

1983 Ü 90.000,-DM

1984 Ü 91.000,-DM

ist Garant für eine solide Leistungsfähigkeit

Erhöhung der Gebühr für die Benutzung der Grillhütte be­schlossen

Der Rat befaßte sich zum einen mit der Erhöhung der Gebühr für die Benutzung der Grillhütte. Mehrheitlich wurde hier eine Anhebung der Gebühr auf 30,- DM zugestimmt.

Des weiteren wurde im Verlauf der Diskussion auf das Problem hingewiesen, daß für Ortsansässige nur noch selten Gelegenheit gegeben sei, die Hütte zu benutzen.

Es zeichne sich zunehmend eine Frequentierung von Ortsfrem­den ab. Der Rat will in einer der nächsten Sitzungen darüber entscheiden, ob eine Regelung getroffen werden soll, die es Ortsansässigen ermöglicht, die Griiihütte wieder öfter zu benutzen.

Installation einer weiteren Straßenleuchte zur Ausleuchtung des Verbindungsweges zwischen Westerwald- und Römerstraße zurückgestellt

Der Rat beriet über die Installation einer weiteren Straßenleuch­te zur besseren Ausleuchtung des Verbindungsweges zwischen der Westerwaldstraße und der Römerstraße.

Der Rat kam darüber überein, daß zunächst eine Zurückschnei­dung der Sträucher zur Freilegung der dort stehenden Straßen­lampe erfolgen sollte. Sofern diese Maßnahme keine ausreichen­de Beleuchtung des Verbindungsweges bedingt, soll erneut im Rat über eine Installation einer weiteren Straßenleuchte beraten werden.

Keine Namensänderung für den StraßenzugIn der Eck"

Über eine Umbenennung des StraßenzugesIn der Eck" wurde diskutiert. Mit großer Mehrheit sprachen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung dafür aus, daß der NameIn der Eck" auch weiterhin beibehalten werden soll. Die Entscheidung wurde insbesondere unter Hinweis auf die historische Bedeutung des Namens getroffen.