Montabaur 12/17/81
KADENBACH
Verkehrsverein Kadenbach e.V.
Am 30.4.1981 veranstaltet der VVK in der Schutzhütte "Schau ins Land" einen Hüttenabend. Für Essen und-Trinken sowie Unterhaltung ist bestens gesorgt. Am 1. Mai 1981 findet ab 9.00 Uhr (Treffpunkt Schule) der Wandertag des VVK statt.
"Alte Herren" Kadenbach
Nach dem 4 : 2 Heimsieg gegen die "AH" von Hi scheid spielen
wir am Samstag, dem 25.4.1981 gegen die AH von Simmern.
Spielort: Simmern
Spielbeginn: 16.00 Uhr
Treffpunkt: 15.45 Uhr Sportplatz Simmern.
Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenverbandes
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel findet am Mittwoch, d. 29.4.1981 um 19.00 Uhr in Neuhäusel im Gemeindehaus statt. Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
1. Prüfung der Jahresrechnung 1979 und anschließender Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1979
2. Prüfung der Jahresrechnung 1980 und anschließender Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 19S0
3. Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung
1. Personalangelegenheit
2. Verschiedenes
Simmern, 21.4.81, gez. Schneider, Vorsitzender
NEUHÄUSEL
Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates
In den beiden letzten Sitzungen hatte der Ortsgemeinderat Neuhäusel eine Reihe von Entscheidungen zu treffen, deren wichtigste nachfolgend genannt sind.
Bebauungsplan "Auf der Haid"
Im Verlaufe der Offenlage des Bebauungsplanes "Auf der Haid' waren 17 Bedenken und Anregungen eingegangen, mit denen sich der Rat zu befassen hatte. Nahezu 2 Stunden lang berieten die Mitglieder des Rates im einzelnen über die zum Planentwurf vorgetragenen Bedenken und Anregungen, die sich in der Hauptsache gegen eine Einbeziehung bebauter oder unbebauter Grundstücke in das Umlegungsverfahren oder in den Bebauungsplan wandten bzw. mit Einwendungen gegen die später zu erwartenden Erschließungsbeiträgen begründet wurden. Der Rat mußte diesen Bedenken und Anregungen die Anerkennung versagen, weil einmal sicherzustellen war, daß bauliche Veränderungen im Gebiet "Auf der Haid" in einem städtebaulich geordneten Rahmen erfolgen. Zum anderen waren die vorgebrachten Bedenken und Anregungen, soweit sie sich gegen eine Einbeziehung von Grundstücken in das Umlegungsverfahren aussprachen oder Einwendungen wegen der späteren Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum Inhalt hatten, zurückzuweisen, weil die Einbeziehung von Grundstücken in das Umlegungsgebiet und die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens sind. Auch die Bedenken eines Nebenerwerbslandwirts teilte der Rat nicht. Er brachte zum Ausdruck, daß er sich in Verbindung mit dem Erschließungsträger bemühen wird. Ersatzflächen im Zuge der Bodenordnung zu beschaffen. Eine weitere Anregung, in einem abgegrenzten Bereich die im Bebauungsplan enthaltene Grund- und Geschloßflächenzahl zu ändern, wurde vom Ortsgemeinderat gebilligt.
Nach diesen einstimmig gefaßten Entscheidungen beschloß der Ortsgemeinderat den Bebauungsplan "Auf der Haid" als Satzung.
Änderung der Ausbaubeitragssatzung Dem Ortsgemeinderat lag ein von der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeiteter Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vor. Die Notwendigkeit zum Erlaß einer solchen Satzung wurde wie folgt begründet:
Durch die Änderungssatzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen, deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grundstücksfläche. Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitrags- beiastung nach dpr Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren.
Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme entstehen.
Nach Aussprache und Beratung beschloß der Ortsgemeinderat die Änderungssatzung.
Zuschuß für die Kirmesgesellschaft 1981 Der Vorsitzende konnte dem Rat die erfreuliche Mitteilung machen, daß in diesem Jahr wieder die Jugend sich zur Kirmesgesellschaft zusammengeschlossen hat und die Ausrichtung dieses Dorffestes übernehmen wird. Der Rat faßte einstimmigen Beschluß, der Kirmesgesellschaft 1981 einen Zuschuß in Höhe von 250,-- DM zu gewähren.
Friedhofshalle
Der nach Besserung der Witterungsverhältnisse zügig fortschreitende Bau der Friedhofshalle machte die Vergabe weiterer Arbeiten erforderlich. Herr Architekt Reichwein gab zunächst einen Überblick zum Stand der Bauarbeiten und trug alsdann die Ausschreibungsergebnisse im einzelnen vor. Nach eingehender Beratung beschloß der Rat die Vergabe der weiteren Arbeiten.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Maiwanderung "Rund um Neuhäusel"
Die SG Neuhäusel erinnert noch einmal an die schon traditionelle Familienwanderung am 1. Mai.
Für die "strammen Wanderer" ist der Abmarsch um 9.30 Uhr am Gemeindehaus,für die, die es langsamer angehen lassen wollen sowie für die Familien mit Kleinkindern ist Abmarsch um 10.00 Uhr am Gemeindehaus. Das gemeinsame Ziel ist die "Schutzhütte zur schönen Aussicht", wo ab 12.00 Uhr für Speisen und Getränke bestens gesorgt ist.
MGV "Constantia" - Sängerfahrt Pfalz. Wein Str./
Elsaß" vom 9. bis 11.10.1981
Der MGV "Constantia" führt im "Goldenen Oktober" eine Mehrtagesfahrt durch, an der alle aktiven und inaktiven Mitglieder bis zur Meldezahl von max. 90 Personen teilnehmen können. Das Reiseprogramm "steht" bereits größtenteils und auch die Quartierfrage konnte zum Teil gelöst werden. Da die Anmeldungen von aktiver Seite bisher erfreulich zahlreich waren, stehen nur noch eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung, so daß weitere Meldungen nur noch nach dem Zeitpunkt der Anmeldung berücksichtigt werden können.
Weitere Anmeldungen werden bei
Fred Sabel, Neuhäusel, Im Windegut 23, (Tel. 602) und bei Gerhard Best, Neuhäusel, Simmerner Str. (Tel. 778) entgegengenommen. Bei der Anmeldung ist pro Person ein vorl. Unkostenbeitrag, der natürlich auf die Fahrt- u. Übernachtungskosten angerechnet werden wird, von DM 30,- zu entrichten.
Die bereits gemeldeten aktiven Sänger werden gebeten, diesen Betrag pro Person anl. der nächsten Gesangprobe am 24.4.81, zu entrichten.
Die Fahrt erfolgt mit modernen Reisebussen, wobei die Fahrtstrecken jeweils so gewählt wurden, daß auch ältere Mitfahrer dabei keine "Reisestrapazen" auf sich nehmen.

