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Montabaur 10 / 17 / 81

das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell ge­nutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten.

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 9.11.1973 in Kraft. Boden, 21. April 1981 Ortsgemeinde Boden Eulberg, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 14. April 1981

Kreisverwaltung

Siegel des Westerwaldkreises

I.A. Hannappel

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist, § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.Dez. 1978 (GVBI. S. 770)

HEILIGENROTH:

Sitzung der Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden Am Montag, dem 18.5.1981 um 19.30 Uhr, findet in der Vogel­sanghalle in Heiligenroth die Gründungssitzung der Jagdgenos­senschaft Heiligenroth-Boden statt.

TAGESORDNUNG:

1. Beschlußfassung über eine Satzung der Jagdgenossenschaft

2. Beschlußfassung über die Vereinbarung mit den Ortsgemein­den Heiligenroth und Boden bezüglich der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten.

3. Wahl des Jagdvorstandes.

Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstücks­eigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut und eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen.(Besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner ein­getragen ist).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 14.April 1981

Gerhard Frink als Ratsmitglied verpflichtet

Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Manns das in den Rat nachgerückte Ratsmitglied Gerhard Frink.Die Verpflichtung erfolgte durch Handschlag. Herr Gerhard Frink war in den Rat berufen worden, nachdem Ratsmitglied Toni Rüster die Niederlegung seines Mandates erklärt hatte.

Zustimmungsbeschluß zur Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet", sowie Offenlegungsbeschluß gefaßt

Dem Rat wurde die Änderungsplanung zur Kenntnis gegeben.

Im Anschluß daran erfolgte der Zustimmungsbeschluß. Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Ferner wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die Bürgerbeteiligung

in der Form durchzuführen, daß der Entwurf für einen Zeitraum I von zwei Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwal­tung eingesehen werden kann. |

Des weiteren wurde die Offenlage der geänderten Planung be­schlossen.

Anregung aus der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Goldhäuser Pfad', wurde aufgegriffen und beschlossen

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum BebauungsplanGold- I häuser Pfad" wurde durch die Anlieger angeregt, die überbaubare Fläche in nördlicher Richtung auf eine durchlaufende Linie in 3 m Abstand von der Parzelle 82 festzusetzen. Diese Anre­gung wurde in der Sitzung am 14. April 1981 vom Rat erörtert, I Nach Abschluß der Diskussion wurde dieser zugestimmt.

Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den , Ausbau des Höhenweges beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Ortsgemeinderat der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Höhenweges auf 50 % festgesetzt.

Diese Ausbaubeiträge beziehen sich auf den Ausbau des Höhen­weges (Bergstraße bis Brunnenstraße) bezüglich der Teileinrich­tungFahrbahn". I

Gleichzeitig stellte der Rat die Beendigung der Ausbauarbeiten I fest. Als Zeitpunkt der Beendigung der Ausbaumaßnahme I

wurde der 1.1.1981 bestimmt.

Erneute Überlassung des ZBV-Raumes zur Durchführung einer Jugendparty zugestimmt

Dem Rat wurde ein Antrag auf erneute Überlassung des ZBV- Raumes zur Durchführung einer Jugendparty vorgelegt.Der Rat befürwortete diesen Antrag und sprach sich dafür aus, I den ZBV-Raum den Jugendlichen zu überlassen. Für die Be- I

nutzung der Thekeneinrichtung soll eine Nutzungsentschädigungl von 10,- DM pro Stunde erhoben und an den Vereinsring ent- I richtet werden. I

Mandolinenverein Heiligenroth e.V. I

Die Probe am kommenden Freitag, dem 24.4. findet nicht im I Saale Neuroth, sondern im ZBV-Raum der Vogelsanghalle I

statt. I

Unsere Wanderung am 1. Mai geht diesmal wieder ins Gelbach- I tal. Abmarsch um 10 Uhr vom Kirmesplatz aus. I

Am Zielort erwartet uns eine zünftige Erbsensuppe mit Würst- I chen. Natürlich sind auch die entsprechenden Getränke vorhan- I den sowie Würstchen zum Grillen. I

Damit wir einen ungefähren Überblick haben, bitten wir die I Teilnahmeanmeldung bis zum Sonntag, 26.4. bei Hermann I

Schughart abzugeben. Eingeladen sind nicht nur die aktiven I

sondern auch die inaktiven Mitglieder mit Anhang. I

RUPPACH-GOLDHAUSEN: I

Öffentliche Bekanntmachung I

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am I

Donnerstag, dem 30. April 1981 um 20.00 Uhr im Bürgermei- I steramt statt. I

TAGESORDNUNG: I

I.ÖFFENTLICHE SITZUNG: I

1. Genehmigung des 1. Nachtragsplaries zum Kulturplan 1981 I

2. Beratung und Beschlußfassung über die teilweise Erneue- I

rung der Einfriedung am Friedhof Goldhausen I

3. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und I

Anregungen der Kevag im Rahmender 2. Offenlage zum Be- I bauungsplan GewerbegebietUnter dem Dorf" I

4. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan I

GewerbegebietUnter dem Dorf" als Satzung gern. § 10 I BBauG. I

5. Verschiedenes. I