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Montabaur 3/16/81 WICHTIGE HINWEISE:

Jedermann ist startberechtigt, Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.

Trainingsmöglichkeiten sind gegeben: samstags 18. und 25. April, jeweils um 15.00 Uhr, Treffpunkt Augst-Schule in Eitelborn- Neuhäusel.

HIER DIE DISZIPLINEN: VOLKSLAUF 10 km Damenklasse 10 km

JUGENDLÄUFE VOLKSGEHEN - 10 km

VOLKSWANDERN FAMILIENWANDERN (keine Sollzeit) ca. 12 km

Startkartenausgabe für alle Disziplinen ab 8.00 Uhr. Es wird gebeten, die Startkarten jeweils bis mind. 1/2 Stunde vor dem Klassen­start abzuholen. Erster Start ist um 9.00 Uhr.

STARTGELD: Erwachsene (L oder G) DM7.50

Erwachsene - Zweierwettbewerb (L und G)

DM 13,00

Jugendliche und Schüler (J - J 10) DM 6,00

Wandern (AW) DM 7,00

Teilnehmer, die auf den Zinnteller verzichten, zahlen in allen Startklassen einheitlich DM 3,00. ANFRAGEN an Günter Zerbach, Streimerich 49, Telefon (02620) 8235, 5411 Eitelborn

Öflentl ßekanntmachungen

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Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die erhobenen Einzelangaben werden grundsätzlich geheimgehalten, nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten und auf den Erhebungsbogen genannten Ausnahme­fällen dürfen Einzelangaben an Dritte weitergeleitet werden.

Eine Weiterleitung oder Auswertung zu steuerlichen Zwecken ist nicht statthaft. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Bodennutzungshaupterhebung 1981 und Agrarberichter­stattung 1981

Auf Grund der einschlägigen Rechtsvorschriften sind im Jahre 1981 vorgenannte Erhebungen durchzuführen. Sie finden

gemeinsam Anfang Mai statt.

Die Erhebungen erfassen u.a.

- Nutzung der Gesamtfläche des Betriebes nach Hauptnutzungsj Kultur- und Fruchtarten

- seit Sept. 198o zur Wiederanpflanzung gerodete bzw. nicht mehr bewirtschaftete Rebflächen

- Besitzverhältnisse und Pachtpreise

- Personelle Ausstattung des Betriebes im April 1981

- Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse

- familienfremde Arbeitskräfte und ihre Beschäftigung im April 1981

Ein großer Teil der Sachverhalte wird repräsentativ erhoben, d.h. es werden hierzu nur ausgewählte Stichprobenbetriebe befragt. Die Befragung erfolgt in diesen Fällen durch Erheber.

Eine Auskunftpflicht besteht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen unter 1 ha einschließ­lich der Betriebe ohne landwirtschaftlich genutzter Fläche, deren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durchschnitt­lichen Wert einer jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha genutzter Fläche entsprechen. Ferner gehören zum Erfassungsbereich alle sonstigen Flächen auf denen Reben,

Obst, Gemüse, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden sowie Gewässer in denen Teichwirt­schaft für den Verkauf betrieben wird.

Verstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einer empfind­lichen Geldbuße geahndet werden.

Manöver bzw. Übung der Bundeswehr

Die Bundeswehr beabsichtigt, die nachstehend näher beschriebe­nen Manöver bzw. Übungsveranstaltungen durchzuführen.

Ort bzw. Raum:

Zeitpunkt bzw. Zeitraum: Truppenstärke: Fahrzeugeinsatz: Art der Übung: Übende Einheit

Sonstiges:

Wissen - Daaden - Westerburg - Montabaur Koblenz - Neuwied - Neustadt/Wied - Wis­sen

28. bis 29.4.1981

220 Soldaten

100 Räderfahrzeuge

Kompanie-Versorgungsübung

Instandsetzungsbataillon 310

5400 Koblenz

voraussichtl. Ballungsräume: Kettenhausen -Busenhausen - Heupelzen - Wömersen

Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Vit Verwaltung informiert:

Komm.

Komm

schwimm

Öffnungszeiten im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur über die Osterfeiertage

Für die bevorstehenden Osterfesttage gelten folgende Badezeiten im Hallen­bad Montabaur:

1. Am Karfreitag, dem 17.4.1981, ist das Bad ganztägig geschlossen

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Die Börgerzeitung erschein/ wöchenf/ich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 145 1. Telefon (026 24) 3061-4. - Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt: Hugo K. Vogel. mm Quartalpreis DM 2,00. - Einze/sfücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versandkosten.

B U R G E R Z E I TU N G a?FENTLic L HEN Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen